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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21   

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https://dejure.org/2023,9671
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21 (https://dejure.org/2023,9671)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2023 - L 2 BA 38/21 (https://dejure.org/2023,9671)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2023 - L 2 BA 38/21 (https://dejure.org/2023,9671)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Auch wenn das BSG im Urteil vom 31. März 2017  ( - B 12 R 7/15 R -, BSGE 123, 50) vergleichbare Leistungen im Rahmen der Erziehungshilfe als rechtliche selbständige Tätigkeiten beurteilt habe, halte sie auch an den festgesetzten Säumniszuschlägen fest, da die Klägerin "um die Voraussetzungen über das Vorliegen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen" gewusst habe.

    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild prägen (vgl. dazu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, BSGE 123, 50 mwN).

    Hieraus folgt jedoch nicht, dass die zur Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten nötigen Tätigkeiten - und damit auch die für die Klägerin erbrachten Leistungen der Beigeladenen zu 1. und 2. als Erziehungsbeistand - (rechtmäßig) nur in Beschäftigung ausgeübt werden können (BSG, Urteil vom 31. März 2017, aaO).

    Insofern erfolgte über den Hilfeplan lediglich eine Konkretisierung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, nicht jedoch eine Weisung hinsichtlich der Art und Weise ihrer Erfüllung (BSG, U.v. 31. März 2017, aaO).

    Auch unter dem Gesichtspunkt lässt sich kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung herleiten (BSG, U.v. 31. März 2017, aaO, Rn. 37).

    Ergebnisberichte, wie sie von den Beigeladenen zu 1. und 2. ohnehin erst nach längeren Zeitabläufen insbesondere im Zuge einer anstehenden Hilfeplanfortschreibung zu erstellen waren, stellen schon im Ausgangspunkt kein Spezifikum abhängiger Beschäftigung dar, sondern sind verbreitet auch eine Selbstverständlichkeit im Rahmen selbstständiger Dienstleistungen (BSG, U.v. 31. März 2017, aaO, Rn. 39).

    Das Fehlen größerer Investitionen in Werkzeuge, Arbeitsgeräte oder Arbeitsmaterialien ist bei reinen Dienstleistungen wie den vorliegend zu beurteilenden Tätigkeiten im Rahmen der Familienhilfe kein ins Gewicht fallendes Indiz für eine (abhängige) Beschäftigung und gegen unternehmerisches Tätigwerden (BSG, U.v. 31. März 2017, aaO, Rn. 42).

    Dementsprechend ist nur ergänzend anzumerken, dass auch in diesem Zusammenhang nach der Rechtsprechung des BSG an den Vergleich der wechselseitigen Entgelte bzw. Honorare keine "überspannten Anforderungen" gestellt werden dürfen (BSG, U.v. 31. März 2017, aaO, Rn. 50).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Das Vertragsverhältnis soll aus der "gelebten Beziehung" zu erschließen sein (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 16, juris, wobei das BSG zugleich auch in dieser Entscheidung auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände abstellt).

    Schon das Bestehen einer solchen Rechtsmacht wird vom BSG den "gelebten tatsächlichen Verhältnissen" zugerechnet (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 28, juris; U.v. 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R -, BSGE 120, 59, Rn. 26).

    Eine solche ist insbesondere mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 28, juris).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Gerade dieses Postulat der Vorhersehbarkeit ist es, welches das Recht der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung prägt und namentlich von Wertungen etwa des - an ganz anderen praktischen Bedürfnissen ausgerichteten - Arbeitsrechts unterscheidet (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28 mwN, seinerzeit bezogen auf das Gesellschaftsrecht).

    Eine vergleichbare Zielrichtung verfolgt das BSG auch mit Ansätzen, wonach Umstände der Vertragsdurchführung nur dann in die Statusbeurteilung einzubeziehen sind, wenn diese als "verlässlich bedeutsam" zu bewerten sind (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28, Rn. 32).

    Noch weniger ist in diesem Zusammenhang eine "verlässlich bedeutsame" Diskrepanz im Sinne der erläuterten Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28, Rn. 32) zwischen dem im Vertrag vereinbarten Honorar und eventuellen der Klägerin zuzurechnenden abweichenden Abrechnungsmodalitäten zu erkennen.

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit", die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen (BSG, U.v. 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, Rn. 30).

    Mit dem gebotenen Anknüpfen an die den Beteiligten von Gesetzes oder Vertrags wegen zukommende Rechtsmacht will das BSG zugleich erreichen, dass Manipulationsmöglichkeiten bezüglich der Generierung oder Negierung von Sozialversicherungspflicht jedenfalls nachhaltig erschwert werden (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, Rn. 30).

  • BSG, 18.10.2022 - B 12 KR 2/21 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Überschreiten der Einkommensgrenze -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Ein längerer Schwebezustand bis zur Klärung des Versicherungsstatus (für die Vergangenheit) verträgt sich außerdem nicht mit dem Bestreben, die Rückabwicklung erbrachter Leistungen (vgl. § 50 SGB X) zu vermeiden und versicherungs- sowie beitragsrechtlich relevante Statusfragen möglichst zeitnah zu klären (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 KR 2/21 R -, SozR 4 (vorgesehen), Rn. 13).

    Es wäre mit dem Grundsatz der Vorhersehbarkeit des sozialversicherungsrechtlichen Status nicht vereinbar, bei Prüfungen für die Vergangenheit im Nachhinein bekannt gewordene Verhältnisse rückwirkend zu berücksichtigen, obwohl auf Grundlage eines verfahrensfehlerfrei herbeigeführten früheren Erkenntnisstands eine andere Prognose veranlasst und zutreffend war (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 KR 2/21 R -, SozR 4 (vorgesehen), Rn. 21 mwN).

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Insoweit bestehen strukturelle Parallelen zur Beurteilung der Geringfügigkeit einer Beschäftigung im Sinne von § 8 SGB IV, bezüglich derer die Rechtsprechung des BSG ebenfalls eine Beurteilung auf der Grundlage einer Prognose bzw. einer vorausschauenden Schätzung fordert (BSG, U.v. 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R -, SozR 4-2600 § 5 Nr. 6, Rn. 16).
  • BSG, 15.07.2021 - B 12 R 38/20 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für eine Tätigkeit als Diplom-Psychologin im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Sprechen hingegen die sonstigen Umstände ohnehin bereits überwiegend für eine abhängige Beschäftigung, dann kommt hingegen der weitere Ansatz des BSG zum Tragen, wonach sich der Auftraggeber in entsprechenden Fallgestaltungen nicht durch die Vereinbarung eines Zuschlages zu einem üblichen Stundenlohn eines vergleichbaren abhängig Beschäftigten von der Sozialversicherungspflicht gewissermaßen "freikaufen" könne (vgl. etwa BSG, U.v. 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE 128, 191; B.v. 15. Juli 2021 - B 12 R 38/20 B -, Rn. 5, juris).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Bei Divergenzen zwischen der Vertragsdurchführung und der Vereinbarung soll die "gelebte Praxis" der formellen Vereinbarung grundsätzlich vorgehen (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 10/18 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 41, Rn. 28).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Ohnehin ist bei der Statusbeurteilung im Rahmen der erforderlichen Gesamtbewertung (nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung als Teilaspekt der tatsächlichen Verhältnisse) auch eine aus gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben entspringende "Rechtsmacht" namentlich zur Erteilung von Weisungen zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257-268, SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, Rn. 32).
  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R

    Sozialversicherungspflicht einer ärztlichen Vertretungstätigkeit in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/21
    Die Relevanz mündlicher Abreden soll insbesondere anhand der konkludenten Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in "ihrer gelebten Praxis" vorzunehmen sein (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 1/21 R -, BSGE 133, 57-64, SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, Rn. 17).
  • BSG, 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - abhängige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2020 - L 2 BA 55/19
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter

  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 1/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 BA 1926/22

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Musiktherapeutin - Leistung von

    Auch lag das vereinbarte Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines angestellten Musiktherapeuten, was ebenfalls als Indiz für eine selbstständige Tätigkeit zu werden ist (vgl. BSG, a.a.O., juris Rdnr. 50 sowie LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.03.2023 - L 2 BA 38/21 -, juris Rdnr. 60).
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