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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22 (https://dejure.org/2023,9672)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2023 - L 2 BA 38/22 (https://dejure.org/2023,9672)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2023 - L 2 BA 38/22 (https://dejure.org/2023,9672)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R

    Sozialversicherungspflicht einer ärztlichen Vertretungstätigkeit in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Beschäftigung ist (vgl. dazu und zum Folgenden BSG, U.v. 19. Oktober 2021 - B 12 R 1/21 R -BSGE 133, 57, Rn. 13 f. mwN) gemäß § 7 Abs. 1 SGB IV die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (Satz 1).

    Die Relevanz mündlicher Abreden soll insbesondere anhand der konkludenten Ausgestaltung der vertraglichen Grundlagen in "ihrer gelebten Praxis" vorzunehmen sein (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 1/21 R -, BSGE 133, 57-64, SozR 4-2400 § 7 Nr. 60, Rn. 17).

    Er unterlag zumindest einem rudimentären Weisungsrecht der Klägerin und war in einer seine Tätigkeit prägenden Weise in deren Betriebsablauf eingegliedert (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, U.v. 19. Oktober 2021 - B 12 R 1/21 R - aaO, Rn. 20).

    Aus der fachlichen Unabhängigkeit als solcher, die grundsätzlich allen sog freien Berufen eigentümlich ist, kann bei Steuerberatern - ebenso wenig wie bei etwa Ärzten - schon im Ausgangspunkt nicht ohne Weiteres auf eine selbstständige Tätigkeit geschlossen werden (BSG, U.v. 19. Oktober 2021 - B 12 R 1/21 R -, BSGE 133, 57, Rn. 21).

    Im Übrigen steht den Beteiligten nicht die Dispositionsfreiheit zu, sich von der Sozialversicherungspflicht "freizukaufen" (BSG, U.v. 19. Oktober 2021 - B 12 R 1/21 R -, BSGE 133, 57, Rn. 29).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Das Vertragsverhältnis soll aus der "gelebten Beziehung" zu erschließen sein (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 16, juris, wobei das BSG zugleich auch in dieser Entscheidung auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände abstellt).

    Schon das Bestehen einer solchen Rechtsmacht wird vom BSG den "gelebten tatsächlichen Verhältnissen" zugerechnet (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 28, juris; U.v. 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R -, BSGE 120, 59, Rn. 26).

    Eine solche ist insbesondere mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 28, juris).

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Dabei genügt der abgesenkte Beweisgrad der Glaubhaftmachung (BSG, U.v. 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R -, BSGE 127, 125, Rn. 25).

    Es kann im Rahmen bedingten Vorsatzes insbesondere vorwerfbar sein, wenn ein Arbeitgeber bei Unklarheiten hinsichtlich der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung einer Erwerbstätigkeit darauf verzichtet, die Entscheidung einer fachkundigen Stelle herbeizuführen (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2018 - B 12 R 15/18 R -, BSGE 127, 125, Rn. 24).

  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Für die Annahme von Vorsatz reicht namentlich aus, dass der Beitragsschuldner seine Beitragspflicht nur für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209).

    Eine den Vorsatz indizierende Kenntnis von der Beitragspflicht kann nach der Rechtsprechung des BSG regelmäßig angenommen werden, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - für das gesamte typische Arbeitsentgelt (zB bei "Schwarzarbeit") überhaupt keine Beiträge entrichtet worden sind eintreten (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 12 R 11/14 R -, BSGE 120, 209, Rn. 65).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit", die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen (BSG, U.v. 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, Rn. 30).

    Mit dem gebotenen Anknüpfen an die den Beteiligten von Gesetzes oder Vertrags wegen zukommende Rechtsmacht will das BSG zugleich erreichen, dass Manipulationsmöglichkeiten bezüglich der Generierung oder Negierung von Sozialversicherungspflicht jedenfalls nachhaltig erschwert werden (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, Rn. 30).

  • BSG, 18.10.2022 - B 12 KR 2/21 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Überschreiten der Einkommensgrenze -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Ein längerer Schwebezustand bis zur Klärung des Versicherungsstatus (für die Vergangenheit) verträgt sich außerdem nicht mit dem Bestreben, die Rückabwicklung erbrachter Leistungen (vgl. § 50 SGB X) zu vermeiden und versicherungs- sowie beitragsrechtlich relevante Statusfragen möglichst zeitnah zu klären (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 KR 2/21 R -, SozR 4 (vorgesehen), Rn. 13).

    Es wäre mit dem Grundsatz der Vorhersehbarkeit des sozialversicherungsrechtlichen Status nicht vereinbar, bei Prüfungen für die Vergangenheit im Nachhinein bekannt gewordene Verhältnisse rückwirkend zu berücksichtigen, obwohl auf Grundlage eines verfahrensfehlerfrei herbeigeführten früheren Erkenntnisstands eine andere Prognose veranlasst und zutreffend war (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 KR 2/21 R -, SozR 4 (vorgesehen), Rn. 21 mwN).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Gerade dieses Postulat der Vorhersehbarkeit ist es, welches das Recht der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung prägt und namentlich von Wertungen etwa des - an ganz anderen praktischen Bedürfnissen ausgerichteten - Arbeitsrechts unterscheidet (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28 mwN, seinerzeit bezogen auf das Gesellschaftsrecht).

    Eine vergleichbare Zielrichtung verfolgt das BSG auch mit Ansätzen, wonach Umstände der Vertragsdurchführung nur dann in die Statusbeurteilung einzubeziehen sind, wenn diese als "verlässlich bedeutsam" zu bewerten sind (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28, Rn. 32).

  • LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der abhängigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Der Umstand, dass der Beigeladene zu 1. seine Tätigkeiten für die Klägerin in Teilen in seinem häuslichen Arbeitszimmer verrichtet hat und insoweit keinem Weisungsrecht nach dem Ort der Ausführung unterlag, ist in Anbetracht der vielfältigen heutigen Möglichkeiten im Homeoffice zu arbeiten, kein taugliches Abgrenzungskriterium mehr (LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2021 - L 3 BA 25/19 -, Rn. 32, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2018 - L 2 BA 39/18

    Beitragshinterziehung; Beitragspflicht; dolus eventualis;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn er mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der maßgebliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 - NStZ 2008, 93, vgl. auch ausführlich zu dieser Problematik: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, Rn. 141, juris).
  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 38/22
    Bewusste Fahrlässigkeit liegt hingegen dann vor, wenn er mit der als möglich erkannten Tatbestandsverwirklichung nicht einverstanden ist und ernsthaft - nicht nur vage - darauf vertraut, der maßgebliche Erfolg werde nicht eintreten (BGH, Urteil vom 18.10.2007 - 3 StR 226/07 - NStZ 2008, 93, vgl. auch ausführlich zu dieser Problematik: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19. Dezember 2018 - L 2 BA 39/18 -, Rn. 141, juris).
  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 12/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter

  • BSG, 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - abhängige

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger -

  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 1/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

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