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   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 (https://dejure.org/2023,9673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.03.2023 - L 2 BA 39/22 (https://dejure.org/2023,9673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. März 2023 - L 2 BA 39/22 (https://dejure.org/2023,9673)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 17/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - ambulante Pflegekraft - Pflege eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2021 - B 12 R 17/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 63, Rn. 17).

    Vielmehr kommt es entscheidend auf die tatsächliche Ausgestaltung und Durchführung der Vertragsverhältnisse an (BSG, U.v. 19. Oktober 2021, aaO, Rn. 18 mwN).

    Außerhalb der Einzeleinsätze liegt schon deshalb keine die Versicherungspflicht begründende "entgeltliche" Beschäftigung iS des § 7 Abs. 1 SGB IV vor, weil keine latente Verpflichtung der Klägerin bestand, Tätigkeiten für die Beigeladene auszuüben, und diese umgekehrt auch kein Entgelt zu leisten hatte (vgl. zu diesen Kriterien BSG, U.v. 19. Oktober 2021, aaO, Rn. 19 mwN).

    Bei der Prüfung des Vorliegens einer abhängigen Beschäftigung sind auch die Seiten des Auftraggebers zu beachtende regulatorische Rahmenbedingungen - insbesondere auch im Hinblick auf eine dadurch vorgeschriebene Eingliederung des Beauftragten in seine betriebliche Organisation - bei der Gesamtabwägung der Indizien mit besonderem Gewicht zu würdigen (BSG, U.v. 19. Oktober 2021 - B 12 R 17/19 R - aaO, Rn. 30).

    Für sie bestand nicht die Chance, durch unternehmerisches Geschick ihre Arbeit so effizient zu gestalten, dass sie das Verhältnis von Aufwand und Ertrag zu ihren Gunsten entscheidend hätte beeinflussen können (vgl. zu diesen Kriterien BSG, U.v. 19. Oktober 2021 - B 12 R 17/19 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 63, Rn. 36).

    Soweit die beigeladenen Therapeuten eigene Arbeitsmittel etwa in Form einer Gymnastikmatte mitgeführt haben, begründete der dafür erforderliche sehr überschaubare finanzielle Aufwand kein ins Gewicht fallendes Verlustrisiko (vgl. zu diesem Kriterium: BSG, U.v. 19. Oktober 2021, aaO, Rn. 37).

    Denn die beigeladenen Therapeuten hätten von einer solchen Delegationsbefugnis realistischerweise überhaupt nicht Gebrauch machen können, weil sie im Prüfzeitraum keine eigenen Beschäftigten hatten (vgl. zu diesen Kriterien: BSG, U.v. 19. Oktober 2021, aaO, Rn. 38 mwN).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Das Vertragsverhältnis soll aus der "gelebten Beziehung" zu erschließen sein (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 16, juris, wobei das BSG zugleich auch in dieser Entscheidung auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände abstellt).

    Schon das Bestehen einer solchen Rechtsmacht wird vom BSG den "gelebten tatsächlichen Verhältnissen" zugerechnet (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 28, juris; U.v. 11. November 2015 - B 12 KR 13/14 R -, BSGE 120, 59, Rn. 26).

    Eine solche ist insbesondere mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (BSG, U.v. 29. August 2012 - B 12 R 14/10 R -, Rn. 28, juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit", die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen (BSG, U.v. 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, Rn. 30).

    Mit dem gebotenen Anknüpfen an die den Beteiligten von Gesetzes oder Vertrags wegen zukommende Rechtsmacht will das BSG zugleich erreichen, dass Manipulationsmöglichkeiten bezüglich der Generierung oder Negierung von Sozialversicherungspflicht jedenfalls nachhaltig erschwert werden (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, Rn. 30).

  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen (stRspr; vgl zum Ganzen BSG Urteil vom 7.6.2019 - B 12 R 6/18 R - BSGE 128, 205 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 44, RdNr 13 f mwN).

    Diese Grundsätze kommen auch auf ausgebildete Fachkräfte in verantwortungsvollen und von Eigenverantwortlichkeit geprägten Tätigkeiten wie der Pflege zur Anwendung (BSG Urteil vom 7.6.2019 - B 12 R 6/18 R - BSGE 128, 205 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 44, RdNr 28 mwN); für Physiotherapeuten gilt Entsprechendes.

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Soweit eine Rechtsmacht zur Erteilung von Weisungen reicht, kommt es nicht darauf an, inwieweit die Auftraggeberin das ihr zustehende Weisungsrecht auch faktisch ausgeübt hat (BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 27/19 R -, Rn. 15, juris).

    Indem die Beigeladenen zu 1. bis 3. prozentual an den von der Klägerin den Krankenkassen in Rechnung gestellten Vergütungen partizipierten, waren sie überdies in deren Abrechnungsstruktur eingebunden (vgl. zu diesem Gesichtspunkt: BSG, Urteil vom 27. April 2021 - B 12 KR 27/19 R -, Rn. 15, juris).

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Gerade dieses Postulat der Vorhersehbarkeit ist es, welches das Recht der Pflichtversicherung in der Sozialversicherung prägt und namentlich von Wertungen etwa des - an ganz anderen praktischen Bedürfnissen ausgerichteten - Arbeitsrechts unterscheidet (BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28 mwN, seinerzeit bezogen auf das Gesellschaftsrecht).

    Eine vergleichbare Zielrichtung verfolgt das BSG auch mit Ansätzen, wonach Umstände der Vertragsdurchführung nur dann in die Statusbeurteilung einzubeziehen sind, wenn diese als "verlässlich bedeutsam" zu bewerten sind (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 28, Rn. 32).

  • BSG, 18.10.2022 - B 12 KR 2/21 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Überschreiten der Einkommensgrenze -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Ein längerer Schwebezustand bis zur Klärung des Versicherungsstatus (für die Vergangenheit) verträgt sich außerdem nicht mit dem Bestreben, die Rückabwicklung erbrachter Leistungen (vgl. § 50 SGB X) zu vermeiden und versicherungs- sowie beitragsrechtlich relevante Statusfragen möglichst zeitnah zu klären (BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 KR 2/21 R -, SozR 4 (vorgesehen), Rn. 13).

    Es wäre mit dem Grundsatz der Vorhersehbarkeit des sozialversicherungsrechtlichen Status nicht vereinbar, bei Prüfungen für die Vergangenheit im Nachhinein bekannt gewordene Verhältnisse rückwirkend zu berücksichtigen, obwohl auf Grundlage eines verfahrensfehlerfrei herbeigeführten früheren Erkenntnisstands eine andere Prognose veranlasst und zutreffend war (vgl. zum Vorstehenden BSG, Urteil vom 18. Oktober 2022 - B 12 KR 2/21 R -, SozR 4 (vorgesehen), Rn. 21 mwN).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Bei - wie auch im vorliegenden Zusammenhang - ansonsten fortbestehender funktionsgerecht dienender Teilhabe am Arbeitsprozess kommt auch einer großen Gestaltungsfreiheit namentlich bezüglich der Arbeitszeit nur dann erhebliches Gewicht zu, wenn sich deren Grenzen nicht einseitig an den durch die Bedürfnisse des Auftraggebers bzw. Arbeitgebers vorgegebenen Rahmen orientieren (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99-113, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, Rn. 29).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21

    Betrug (Vermögensschaden einer Krankenkasse bei Einsatz unterqualifizierten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Insbesondere mit der Abrechnung von pflegerischen, ärztlichen oder anderen vergleichbaren Leistungen und damit auch mit der Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen bringt der Abrechnende überdies nach der Rechtsprechung des BGH gegenüber dem Zahlungsverpflichteten stets konkludent zum Ausdruck, dass seines Wissens die maßgeblichen rechtlichen Vorgaben für eine Abrechnungsfähigkeit der Leistungen erfüllt sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14 -, NJW 2014, 3170; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 375/21 - NStZ-RR 2022, 115).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken, wie dies auch im vorliegenden Fall festzustellen ist, rechtfertigt hingegen nicht die Annahme von Selbständigkeit (vgl. etwa BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R -, SozVers 2001, 329).
  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R

    Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger -

  • BSG, 19.10.2021 - B 12 R 1/21 R

    Sozialversicherungspflicht einer ärztlichen Vertretungstätigkeit in einer

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • BSG, 01.02.2022 - B 12 KR 37/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - abhängige

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 10/18 R

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern

  • BSG, 08.07.2020 - B 12 R 1/19 R

    Sozialversicherungspflicht eines GmbH-Geschäftsführers

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