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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15   

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https://dejure.org/2016,24769
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15 (https://dejure.org/2016,24769)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.08.2016 - L 2 R 325/15 (https://dejure.org/2016,24769)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. August 2016 - L 2 R 325/15 (https://dejure.org/2016,24769)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 R 16/13 R

    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit der Erhebung von Beitragsnachforderungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Auf die Rentenversicherungsträger "ausgelagert" ist danach nur die turnusmäßige (Außen)Prüfung, also die Prüfung "vor Ort" in den Unternehmen (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5).

    Die Betriebsprüfung hat insbesondere den Zweck, den Einzugsstellen durch Sicherstellung von Arbeitgeberunterlagen und -aufzeichnungen eine Berechnungsgrundlage zu verschaffen, damit diese die notwendigen Schritte zur Geltendmachung von Ansprüchen auf (rückständige) Beiträge (vgl § 28h Abs. 1 S 3 SGB IV) unternehmen können (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5 mwN).

    Die Einzugsstellen sind insbesondere weiterhin für die laufende Überwachung des Meldeverfahrens (vgl § 28a SGB IV) und - in diesem Zusammenhang - die Überwachung der Einreichung der nach §§ 28f Abs. 3 SGB IV, 26 DEÜV zu erstellenden Beitragsnachweise zuständig (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5).

    "Ausgelagert" auf die für Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV zuständigen Rentenversicherungsträger ist lediglich die (turnusmäßige) (Außen-)Prüfung, also die Prüfung "vor Ort" in den Unternehmen (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015, aaO).

    Die Betriebsprüfung verfolgt vielmehr das Ziel einer Sicherstellung von Arbeitgeberunterlagen und -aufzeichnungen als Grundlage für eine Geltendmachung von Ansprüchen auf solche (rückständigen) Beiträge, die sich nicht bereits aus den vorausgegangenen Meldungen des Arbeitgebers (mögen solche auch erst im Zuge der Betriebsprüfung, aber noch vor ihrem Abschluss nachgeholt worden sein) ergeben (BSG, Urteil vom 28. Mai 2015 - B 12 R 16/13 R -, SozR 4-2400 § 28p Nr. 5).

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Der Sinn des sozialgerichtlichen Verfahrens besteht vielmehr gerade darin, die Verwaltungsentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (BSG, Urteil vom 05. Oktober 2005 - B 5 RJ 6/05 R -, SozR 4-2600 § 43 Nr. 5).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Diese Vorschrift dient der Wahrung des rechtlichen Gehörs und soll das Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürger und der Sozialverwaltung stärken und den Bürger vor Überraschungsentscheidungen schützen (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - SozR 3-1300 § 24 Nr. 14).
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 24/05 B

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Kompetenz der Sozialgerichtsbarkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind als (besondere) Verwaltungsgerichte gar nicht befugt, sich an die Stelle einer Verwaltungsbehörde zu setzen und als erste staatliche Stelle an Stelle des Organs der vollziehenden Gewalt verwaltungsaktersetzende Regelungen zu treffen (BSG, Beschluss vom 16. März 2006 - B 4 RA 24/05 B -, SozR 4-1500 § 160a Nr. 13, SozR 4-1500 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 20.12.2012 - B 10 LW 2/11 R

    Alterssicherung der Landwirte - Altersrente eines Ehegatten eines Landwirtes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Erhebliche Tatsachen sind alle Tatsachen, auf die die Behörde den Verfügungssatz des Bescheides zumindest auch gestützt hat oder auf die es nach ihrer materiell-rechtlichen Ansicht objektiv ankommt (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 10 LW 2/11 R -, SozR 4-5868 § 12 Nr. 1).
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Korrespondierend mit dem generell nur unzureichend substantiierten Vortrag der Beklagten bezüglich eventuell im Rahmen der Betriebsprüfung gewonnener Erkenntnisse im Sinne einer nur unzureichenden Beitragsabführung (wiederum bezogen auf die im Rahmen des vorliegenden Teilurteils zu überprüfenden Nacherhebungen von 4.972,28 EUR bzw. 17, 24 EUR zugunsten der beigeladenen Einzugsstelle) ist auch keine nachvollziehbare Grundlage für eine Einschätzung erkennbar, dass eine entsprechende Beitragsnacherhebung, soweit dafür überhaupt Raum gewesen sein sollte, nicht personenbezogen möglich gewesen wäre oder jedenfalls angesichts der größeren Zahl der Betroffenen deren Ermittlung und eine Beitragsbemessung nach den jeweiligen Verhältnissen (Jahresarbeitsentgelt, Beitragsbemessungsgrenze, Beitragssatz) mit einem Aufwand verbunden gewesen wäre, den die Beklagte als unverhältnismäßig ansehen durfte (vgl. dazu BSG, Urteil vom 07. Februar 2002 - B 12 KR 12/01 R -, SozR 3-2400 § 28f Nr. 3).
  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 30/83

    Rentenversicherungsbeitrag - Feststellung der Beitragspflicht - Beitragshöhe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Vor Anwendung dieses letzten und äußersten Mittels muss aber selbst bei Auftreten erheblicher Aufklärungsschwierigkeiten zunächst versucht werden, auch umfangreiche und verworrene Sachverhalte beitragsrechtlich wenigstens zum Teil zu klären (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 RK 30/83 -, SozR 2200 § 1399 Nr. 16, BSGE 59, 235).
  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Der Verwaltungsträger ist verpflichtet, die entscheidungserheblichen Tatsachen dem Betroffenen in einer Weise zu unterbreiten, dass er sie als solche erkennen und sich zu ihnen sachgerecht äußern kann (vgl. BSG, Urteil vom 15. August 2002 - B 7 AL 38/01 R - SozR 3-1300 § 24 Nr. 21).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Es gelten insoweit dieselben Grundsätze wie etwa im Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV. Ebenso wie dort etwa die Feststellung einer abhängigen Beschäftigung sich nur dann hinreichend bestimmt im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB X darstellt, wenn sich im Einzelfall zumindest durch Auslegung vor dem Hintergrund der den Beteiligten bekannten Umstände erschließt, auf welche konkreten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten sich diese Feststellung als Anknüpfungssachverhalt beziehen soll (vgl. BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R -, BSGE 103, 17), sind auch Festsetzungen über nachzuentrichtende Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen von Betriebsprüfungen nach § 28p SGB IV nur dann hinreichend bestimmt, wenn sich im Einzelfall zumindest im Rahmen der Auslegung hinreichend konkret erkennen lässt, auf welche konkreten rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten sich die jeweiligen Nachforderungen als Anknüpfungssachverhalt beziehen sollen.
  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 70/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen - allogene

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2016 - L 2 R 325/15
    Es gelten insoweit letztlich dieselben Grundsätze wie für die Bestimmung des Streitgegenstandes in einem gerichtlichen Verfahren: Nach dem bei der allgemeinen Leistungsklage in Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird dieser Streitgegenstand nicht nur durch das Klageziel, sondern auch durch den Klagegrund, den Lebenssachverhalt, aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (BSG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 70/12 R -, BSGE 115, 95).
  • BSG, 06.02.2007 - B 8 KN 3/06 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Hinzuverdienstgrenzen - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 18/99 R

    Inhalt von Beitrags- und Haftungsbescheiden, Haftung bei Genossenschaften

  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2022 - L 4 BA 3605/20

    Betriebsprüfung - Rechtswidrigkeit des Prüfbescheides über die Auflösung von

    Danach genügt der Prüfbescheid den Bestimmtheitsanforderungen nur, wenn er im Falle von Beanstandungen den konkreten Sachverhalt aufführt, in dem die Prüfstelle einen Fehler mit Auswirkungen auf die Pflichten zur Abgabe von Meldungen und zur Entrichtung von Beiträgen sieht, und über die (Nach-)Erhebung von Beiträgen personenbezogen und beziffert entscheidet (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1999 - B 12 KR 18/99 R - juris, Rn. 16; LSG Niedersachsen Bremen, Teilurteil vom 18. August 2016 - L 2 R 325/15 - juris, Rn. 37, 42 ff.; LSG Sachsen, Beschluss vom 22. März 2003 - L 1 KR 14/13 B ER - juris, Rn. 22 f.; vgl. zur Statusfeststellung auch: BSG, Urteil vom 11. März 2009 - B 12 R 11/07 R - juris, Rn. 16.).
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