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   LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2018 - L 11 AS 109/16   

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https://dejure.org/2018,51162
LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2018 - L 11 AS 109/16 (https://dejure.org/2018,51162)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18.12.2018 - L 11 AS 109/16 (https://dejure.org/2018,51162)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - L 11 AS 109/16 (https://dejure.org/2018,51162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job will Tariflohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB II § 16 Abs. 3 S. 2; SGB II § 16d Abs. 1 S. 1
    Wertersatz für die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job will Tariflohn

  • Jurion (Kurzinformation)

    Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job will Tariflohn

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrgastbegleiter mit Ein-Euro-Job hat keinen Anspruch auf Tariflohn - Ein-Euro-Job für gemeinnützige Zusatzarbeiten verdrängt keine reguläre Arbeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2018 - L 11 AS 109/16
    Bei der Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II handelt es sich hingegen nicht um ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zwischen Maßnahmeträger und SGB II-Leistungsempfänger, das einen Anspruch auf Arbeitsentgelt auslöst (vgl. zur systematischen Einordnung von Arbeitsgelegenheiten und der Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen: BSG, Urteil vom 27. August 2011 - B 4 AS 1/10 R -, BSGE 109, 70-81, SozR 4-4200 § 16 Nr. 9, Rn 17 ff.).

    Denn es handelt sich bei dem sich aus dem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch ergebenden Wertersatz nicht um eine Geldleistung im Sinne des § 11 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - SGB I - (vgl. BSG, Urteil vom 27. August 2011 - B 4 AS 1/10 R -, BSGE 109, 70-81, SozR 4-4200 § 16 Nr. 9, Rn 34), die nach § 58 Satz 2 SGB I jedenfalls nicht vom Fiskus als gesetzlichem Erben geltend gemacht werden könnte (vgl. zur Rechtstellung des Fiskus als Erben: § 1966 BGB).

    Im übrigen Streitzeitraum hat Herr J. mit der Ausübung einer Tätigkeit als Fahrgastbegleiter für den Maßnahmeträger, die als Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II ausgestaltet war, eine für den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch erforderliche Leistung erbracht, die sich der Beklagte zurechnen lassen muss (vgl. BSG, Urteil vom 27. August 2011 - B 4 AS 1/10 R -, BSGE 109, 70-81, SozR 4-4200 § 16 Nr. 9, Rn 25 f.).

    Eine solche Vermögensmehrung ist nach der Rechtsprechung des BSG jedenfalls dann anzunehmen, wenn die gesetzliche Voraussetzung der Zusätzlichkeit für eine Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nicht vorgelegen hat (BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 98/10 R -, BSGE 108, 116-123, SozR 4-4200 § 16 Nr. 7; Rn 18; BSG, Urteil vom 27. August 2011 - B 4 AS 1/10 R -, BSGE 109, 70-81, SozR 4-4200 § 16 Nr. 9, Rn 27).

    Diese Definition ist an die zum 31. März 2012 außer Kraft getretene Vorschrift des § 261 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III) angelehnt, die auch für die Vorgängerregelungen - § 16 Abs. 3 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2008 gültigen Fassung bzw. § 16d SGB II in der bis zum 31. März 2012 gültigen Fassung - maßgeblich ist (vgl. BSG, Urteil vom 27. August 2011 - B 4 AS 1/10 R -, BSGE 109, 70-81, SozR 4-4200 § 16 Nr. 9, Rn 27).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 98/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - 1-Euro-Job -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2018 - L 11 AS 109/16
    Anspruchsgrundlage für den begehrten Wertersatz ist der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch als gewohnheitsrechtlich anerkanntes und aus allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut (st. Rspr. des BSG, erstmals mit Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 98/10 R -, BSGE 108, 116-123, SozR 4-4200 § 16 Nr. 7).

    Seine Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen entsprechen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs (vgl. BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 98/10 R -, BSGE 108, 116-123, SozR 4-4200 § 16 Nr. 7, Rn 14 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).

    Eine solche Vermögensmehrung ist nach der Rechtsprechung des BSG jedenfalls dann anzunehmen, wenn die gesetzliche Voraussetzung der Zusätzlichkeit für eine Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nicht vorgelegen hat (BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 98/10 R -, BSGE 108, 116-123, SozR 4-4200 § 16 Nr. 7; Rn 18; BSG, Urteil vom 27. August 2011 - B 4 AS 1/10 R -, BSGE 109, 70-81, SozR 4-4200 § 16 Nr. 9, Rn 27).

  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2018 - L 11 AS 109/16
    Die Klage auf Wertersatz ist - wie das SG zutreffend erkannt hat - als allgemeine Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig, ohne dass der Beklagte zuvor über das klägerische Begehren einen Verwaltungsakt zu erlassen hatte (vgl. etwa BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 75/12 R -, BSGE 114, 129-136, SozR 4-4200 § 16 Nr. 13, Rn 12).

    Weil eine Vermögensmehrung bei dem Beklagten nicht eingetreten ist, kann ebenfalls offenbleiben, ob und inwieweit der Beklagte Herrn J. in Anlehnung an § 814 BGB eine Kenntnis von der Nichtschuld entgegenhalten kann, nachdem Herr J. angegeben hatte, dass ihm nach drei Jahren Zweifel an der Zusätzlichkeit der Maßnahme gekommen sind (vgl. zu einer etwaigen Obliegenheitsverletzung, weil der Leistungsberechtigte den Grundsicherungsträger auf mögliche rechtswidrige Umstände hinzuweisen hat: BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 75/12 R -, BSGE 114, 129-136, SozR 4-4200 § 16 Nr. 13, Rn 21 ff.).

  • LSG Sachsen, 11.09.2019 - L 7 AS 857/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Dahinstehen kann auch, ob eine achtmonatige Arbeitsgelegenheit mit einem zeitlichen Umfang von 30 Arbeitsstunden wöchentlich geeignet und erforderlich ist, um die Beschäftigungsfähigkeit des Antragstellers zu erhalten oder wiederzuerlangen (§ 16d Abs. 1 Satz 1 SGB II; vgl. hierzu z.B. Voelzke, a.a.O., § 16d Rn. 103 ff., und zu § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II a.F. z.B. BSG vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R - Rn. 19 ff.) und die weiteren Voraussetzungen des § 16d SGB II gegeben sind, soweit sie im Verhältnis zwischen dem Leistungsberechtigten und Leistungsträger zu prüfen sind (zu § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II a.F. offen gelassen zur Zusätzlichkeit der Arbeiten u.a. von BSG vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - Rn. 21 m.w.N.; zur Zusätzlichkeit i.S.d. § 16d Abs. 2 Satz 1 SGB II bei einer Tätigkeit als Fahrgastbegleiter vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen vom 18.12.2018 - L 11 AS 109/16 - juris).
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