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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09 (https://dejure.org/2011,39707)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.01.2011 - L 12 SB 54/09 (https://dejure.org/2011,39707)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - L 12 SB 54/09 (https://dejure.org/2011,39707)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung des Merkzeichens "Bl" - Definition von "Blindheit" - Visuelle Agnosie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" im Schwerbehindertenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuerkennung des Merkzeichens "Bl" im Schwerbehindertenrecht

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a BL 1/05 R

    Bayerisches Blindengeld - Blindheit - Sehstörung - Störung des Sehvermögens -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Auch cerebrale Schäden, die zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, sind beachtlich, wenn sie bereits das Erkennen-Können und nicht erst das Benennen-Können betreffen (Anschluss an BSG, Urt. v. 20.7.2005 - B 9a BL 1/05 R = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2).

    Denn die Festlegungen der AHP sind nach der Rechtsprechung des BSG dann nicht beachtlich, wenn sie hinter Erkenntnissen der Wissenschaft und der Rechtsprechung zurückbleiben, wie das BSG für die Definition der Blindheit bereits mit Urteil vom 20.7.2005 festgestellt hat (B 9a BL 1/05 R = SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat anschließt, sind für die Beurteilung nicht nur die Beeinträchtigung der Sehschärfe und die Einschränkung des Gesichtsfeldes zu berücksichtigten, sondern alle Störungen des Sehvermögens, soweit sie in ihrem Schweregrad einer Beeinträchtigung der Sehschärfe auf 1/50 oder weniger gleich zu achten sind (vgl. erneut BSG v. 20.7.2005, a.a.O., m. zahlr. Hinw. auf die vorangegangene Rspr.).

    Ausfälle allein des Benennen-Könnens erfüllen mithin die Voraussetzungen faktischer Blindheit nicht, wie die Rechtsprechung wiederholt etwa in Bezug auf ein vollständiges apallisches Syndrom angenommen hat (BSG v. 20.7.2005, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg v. 29.1.2009 - L 11 SB 284/09; LSG Bayern v. 1.8.2006 - L 15 BL 13/05 - sowie v. 17.1.2006 - L 15 BL 1/05; SG Stuttgart, a.a.O.).

    Die angesprochene Rechtsprechung versteht "Sehen" unter Bezug auf entsprechende neuropsychologische Erkenntnisse demgegenüber ausdrücklich als Prozess, der verschiedene Stufen durchläuft und auf jeder Stufe - bis in das Gehirn - eine "Verarbeitung" des visuellen Reizes bereits für das Erkennen erfordert (vgl. insb. erneut BSG v. 20.7.2005, a.a.O.).

    Zum Nachweis einer zu faktischer Blindheit führenden schweren Störung des Sehvermögens hat es die Rechtsprechung dabei genügen lassen, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Sinnesmodalitäten (BSG v. 20.7.2005, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.6.2008, a.a.O., sowie v. 13.7.2007 - L 5 SB 90/05; LSG Bayern v. 27.6.2006 - L 15 BL 4/03; LSG Sachsen v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04).

  • LSG Sachsen, 21.12.2005 - L 6 SB 11/04

    Prüfung des Vorliegens der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Für die Zeit ab dem 1.1.2009 kann offen bleiben, ob die VMG nunmehr als "entsprechende Vorschrift" gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAwV anzuwenden wären und ob sie (auch insoweit) nach § 69 Abs. 1 Satz 5 SGB IX, § 30 Abs. 17 BVG ermächtigungskonform erlassen wurden (vgl. bejahend allerdings LSG Nordrhein-Westfalen v. 16.12.2009 - L 10 SB 39/09; LSG Baden-Württemberg v. 14.8.2009 - L 8 SB 1691/08; LSG Sachsen v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04; Schlette , in: Hauck/Noftz , SGB XII, § 72 Rn. 4; kritisch - mit anderer Begründung - auch: Dau , in: jurisPR-SozR 24/2009, Anm. 4; offen gelassen: SG Stuttgart v. 30.6.2010 - S 24 SB 1531/08).

    Zum Nachweis einer zu faktischer Blindheit führenden schweren Störung des Sehvermögens hat es die Rechtsprechung dabei genügen lassen, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Sinnesmodalitäten (BSG v. 20.7.2005, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.6.2008, a.a.O., sowie v. 13.7.2007 - L 5 SB 90/05; LSG Bayern v. 27.6.2006 - L 15 BL 4/03; LSG Sachsen v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04).

    Soweit entsprechende Ansprüche behinderter Menschen in anderen Verfahren (außerhalb von Beurteilungen bei apallischem Syndrom) verneint wurden, handelte es sich durchweg um Fallgestaltungen, bei denen die Betroffenen entweder noch über ein signifikantes visuelles Vermögen verfügten (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen v. 30.6.2009, a.a.O.: Greifen nach Gegenständen, gezieltes räumliches Bewegen, Nutzen von Lichtquellen zur Betrachtung etc.; LSG Sachsen v. 21.12.2005, a.a.O.: Fixieren von Gegenständen vor den Augen) oder bei denen die Betroffenen auch in Sinnesmodalitäten außerhalb des visuellen Bereichs vergleichbar deutliche Einschränkungen zeigten (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen v. 13.7.2007, a.a.O.: parallele Einschränkung des Hör- und des Wärme-/ Kälteempfindungsvermögens, orale Ernährung unmöglich etc.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2008 - L 13 SB 51/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Danach kann auch bei Vorliegen einer visuellen Agnosie ein behinderter Mensch jedenfalls dann als blind angesehen werden, wenn bei ihm ein kombiniertes Krankheitsbild vorliegt, das zumindest auch mit einer cerebralen Beeinträchtigung des Sehvermögens oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Sehorgans einhergeht (BSG, a.a.O.; vgl. ferner LSG Niedersachsen-Bremen v. 30.6.2009 - L 13 SB 62/04 [unter weiterem Bezug auf BSG v. 23.4.2009 - B 9 SB 3/08] und v. 17.6.2008 - L 13 SB 51/05).

    Zum Nachweis einer zu faktischer Blindheit führenden schweren Störung des Sehvermögens hat es die Rechtsprechung dabei genügen lassen, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Sinnesmodalitäten (BSG v. 20.7.2005, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.6.2008, a.a.O., sowie v. 13.7.2007 - L 5 SB 90/05; LSG Bayern v. 27.6.2006 - L 15 BL 4/03; LSG Sachsen v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2009 - L 13 SB 62/04

    Zuerkennung des Merkzeichens "B1" (Blindheit) nach Maßgabe der in den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Danach kann auch bei Vorliegen einer visuellen Agnosie ein behinderter Mensch jedenfalls dann als blind angesehen werden, wenn bei ihm ein kombiniertes Krankheitsbild vorliegt, das zumindest auch mit einer cerebralen Beeinträchtigung des Sehvermögens oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Sehorgans einhergeht (BSG, a.a.O.; vgl. ferner LSG Niedersachsen-Bremen v. 30.6.2009 - L 13 SB 62/04 [unter weiterem Bezug auf BSG v. 23.4.2009 - B 9 SB 3/08] und v. 17.6.2008 - L 13 SB 51/05).

    Soweit entsprechende Ansprüche behinderter Menschen in anderen Verfahren (außerhalb von Beurteilungen bei apallischem Syndrom) verneint wurden, handelte es sich durchweg um Fallgestaltungen, bei denen die Betroffenen entweder noch über ein signifikantes visuelles Vermögen verfügten (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen v. 30.6.2009, a.a.O.: Greifen nach Gegenständen, gezieltes räumliches Bewegen, Nutzen von Lichtquellen zur Betrachtung etc.; LSG Sachsen v. 21.12.2005, a.a.O.: Fixieren von Gegenständen vor den Augen) oder bei denen die Betroffenen auch in Sinnesmodalitäten außerhalb des visuellen Bereichs vergleichbar deutliche Einschränkungen zeigten (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen v. 13.7.2007, a.a.O.: parallele Einschränkung des Hör- und des Wärme-/ Kälteempfindungsvermögens, orale Ernährung unmöglich etc.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.07.2007 - L 5 SB 90/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Zum Nachweis einer zu faktischer Blindheit führenden schweren Störung des Sehvermögens hat es die Rechtsprechung dabei genügen lassen, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Sinnesmodalitäten (BSG v. 20.7.2005, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen v. 17.6.2008, a.a.O., sowie v. 13.7.2007 - L 5 SB 90/05; LSG Bayern v. 27.6.2006 - L 15 BL 4/03; LSG Sachsen v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04).

    Soweit entsprechende Ansprüche behinderter Menschen in anderen Verfahren (außerhalb von Beurteilungen bei apallischem Syndrom) verneint wurden, handelte es sich durchweg um Fallgestaltungen, bei denen die Betroffenen entweder noch über ein signifikantes visuelles Vermögen verfügten (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen v. 30.6.2009, a.a.O.: Greifen nach Gegenständen, gezieltes räumliches Bewegen, Nutzen von Lichtquellen zur Betrachtung etc.; LSG Sachsen v. 21.12.2005, a.a.O.: Fixieren von Gegenständen vor den Augen) oder bei denen die Betroffenen auch in Sinnesmodalitäten außerhalb des visuellen Bereichs vergleichbar deutliche Einschränkungen zeigten (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen v. 13.7.2007, a.a.O.: parallele Einschränkung des Hör- und des Wärme-/ Kälteempfindungsvermögens, orale Ernährung unmöglich etc.).

  • BSG, 31.01.1995 - 1 RS 1/93

    Umfang der Revisibilität länderrechtlicher Vorschriften - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Auch cerebrale Schäden, die zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führen, sind beachtlich, und zwar für sich allein oder im Zusammenwirken mit Beeinträchtigungen des Sehorgans (vgl. bereits BSG v. 31.1.1995 - 1 Rs 1/93 = SozR 3-5920 § 1 Nr. 1).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Damit bedurften bereits die AHP einer differenzierenden Betrachtung, die einen pauschalen Ausschluss von "Blindheit" bei "visueller Agnosie" verbot (vgl. zur insoweit vergleichbaren Problematik der aktuellen Bewertung von Diabetes Mellitus aus jüngerer Vergangenheit nur u.a. BSG v. 24.4.2008 - B 9/9a SB 10/06 R = SozR 4-3250 § 69 Nr. 9).
  • BSG, 23.04.2009 - B 9 SB 3/08 R

    Schwerbehindertenrecht - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die Kreise

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Danach kann auch bei Vorliegen einer visuellen Agnosie ein behinderter Mensch jedenfalls dann als blind angesehen werden, wenn bei ihm ein kombiniertes Krankheitsbild vorliegt, das zumindest auch mit einer cerebralen Beeinträchtigung des Sehvermögens oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Sehorgans einhergeht (BSG, a.a.O.; vgl. ferner LSG Niedersachsen-Bremen v. 30.6.2009 - L 13 SB 62/04 [unter weiterem Bezug auf BSG v. 23.4.2009 - B 9 SB 3/08] und v. 17.6.2008 - L 13 SB 51/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.08.2009 - L 8 SB 1691/08

    Schwerbehindertenrecht - erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Für die Zeit ab dem 1.1.2009 kann offen bleiben, ob die VMG nunmehr als "entsprechende Vorschrift" gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 SchwbAwV anzuwenden wären und ob sie (auch insoweit) nach § 69 Abs. 1 Satz 5 SGB IX, § 30 Abs. 17 BVG ermächtigungskonform erlassen wurden (vgl. bejahend allerdings LSG Nordrhein-Westfalen v. 16.12.2009 - L 10 SB 39/09; LSG Baden-Württemberg v. 14.8.2009 - L 8 SB 1691/08; LSG Sachsen v. 21.12.2005 - L 6 SB 11/04; Schlette , in: Hauck/Noftz , SGB XII, § 72 Rn. 4; kritisch - mit anderer Begründung - auch: Dau , in: jurisPR-SozR 24/2009, Anm. 4; offen gelassen: SG Stuttgart v. 30.6.2010 - S 24 SB 1531/08).
  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 15 BL 1/05

    Gewährung von Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz (BayBlindG);

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2011 - L 12 SB 54/09
    Ausfälle allein des Benennen-Könnens erfüllen mithin die Voraussetzungen faktischer Blindheit nicht, wie die Rechtsprechung wiederholt etwa in Bezug auf ein vollständiges apallisches Syndrom angenommen hat (BSG v. 20.7.2005, a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg v. 29.1.2009 - L 11 SB 284/09; LSG Bayern v. 1.8.2006 - L 15 BL 13/05 - sowie v. 17.1.2006 - L 15 BL 1/05; SG Stuttgart, a.a.O.).
  • LSG Bayern, 27.06.2006 - L 15 BL 4/03

    Anspruch auf Blindengeld zum Ausgleich der blindheitsbedingten Mehraufwendungen;

  • LSG Bayern, 01.08.2006 - L 15 BL 13/05

    Gewährung von Blindengeld nach dem Bayer. Blindengeldgesetz (BayBlindG); Nachweis

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2009 - L 10 SB 39/09

    Zuerkennung des Merkzeichens G (erhebliche Gehbehinderung)

  • SG Stuttgart, 30.06.2010 - S 24 SB 1531/08

    Schwerbehindertenrecht - Begriff der Blindheit - Anforderungen der Zuerkennung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2020 - L 13 SB 385/14

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "Bl" -

    Sie verweist außerdem auf ein Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 20.01.2011 (L 12 SB 54/09).

    Das LSG Niedersachen-Bremen stellt in seinem Berufungsurteil vom 21.01.2011 (L 12 SB 54/09, juris Rn. 21 ff. (23 ff.)) zum oben genannten Urteil des SG Osnabrück entsprechend auf die Rechtsprechung des BSG aus 2005 ab.

  • LSG Bayern, 27.03.2014 - L 15 BL 5/11

    Bei der Beurteilung der Wahrnehmungsmodalitäten zur Abgrenzung einer spezifischen

    Der Senat sieht im Übrigen bereits mit Blick auf den Ausnahmecharakter des Blindengelds im System behinderungsbedingter Sozialleistungen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Erfordernis, die visuelle Wahrnehmung müsse für den Nachweis von Blindheit bei generalisierten cerebralen Schäden deutlich stärker als andere Sinnesmodalitäten betroffen sein, zu einer sachwidrigen Benachteiligung mehrfach schwerst wahrnehmungsbehinderter Menschen führen könnte (so bereits das Urteil des Senats vom 17.07.2012, a.a.O.; vgl. ferner Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.01.2011, Az.: L 12 SB 54/09).
  • LSG Bayern, 31.01.2013 - L 15 BL 6/07

    Blindengeld, Sachverständigengutachten, Beeinträchtigung der Sehschärfe,

    Zudem ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass die VG keine allgemeingültige Definition von Blindheit (mehr) geben (vgl. Dau, in: jurisPR-SozR 24/2009, Anm. 4, mit Bezug auf die fehlende Geltung im Einkommens-, Straßenverkehrs- und Schwerbehindertenrecht; ferner LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.01.2011 - L 12 SB 54/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 13 SB 145/10
    Ausfälle allein des Benennen-Könnens erfüllen danach die Voraussetzungen faktischer Blindheit nicht (BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R -, in: SozR 4-5921 Art. 1 Nr. 2 m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. Juni 2009 - L 13 SB 62/04 und Urteil vom 20. Januar 2011 - L 12 SB 54/09 -).

    Bei umfangreichen, komplexen Hirnschäden muss sich in diesen Kombinationsfällen allerdings eine spezifische Störung des Sehvermögens feststellen lassen, wozu genügt, dass die visuelle Wahrnehmung deutlich stärker betroffen ist, als die Wahrnehmung in anderen Modalitäten des Gehirns (BSG, Urteil vom 20.Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R -, a.a.O. m.w.N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30. Juni 2009 - L 13 SB 62/04 - und Urteil vom 20. Januar 2011 - L 12 SB 54/09 - Sächs. LSG, Urteil vom 21. Dezember 2005 - L 6 SB 11/04 - zit. nach Juris).

  • LSG Bayern, 27.11.2013 - L 15 BL 4/11

    Wenn in den Fällen umfangreicher cerebraler Schäden bereits Zweifel am Vorliegen

    Wie der Senat ebenfalls bereits deutlich gemacht hat, sieht er im Übrigen bereits mit Blick auf den Ausnahmecharakter des Blindengelds im System behinderungsbedingter Sozialleistungen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Erfordernis, die visuelle Wahrnehmung müsse für den Nachweis von Blindheit bei generalisierten cerebralen Schäden deutlich stärker als andere Sinnesmodalitäten betroffen sein, zu einer sachwidrigen Benachteiligung mehrfach schwerst wahrnehmungsbehinderter Menschen führen könnte (Urteil vom 17.07.2012, Az.: L 15 BL 11/08; offen gelassen von LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.01.2011, Az.: L 12 SB 54/09).
  • LSG Bayern, 17.07.2012 - L 15 BL 11/08

    Blindengeld, Wachkoma, Sehvermögen, apallisches Syndrom

    Der Senat sieht im Übrigen bereits mit Blick auf den Ausnahmecharakter des Blindengelds im System behinderungsbedingter Sozialleistungen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Erfordernis, die visuelle Wahrnehmung müsse für den Nachweis von Blindheit bei generalisierten cerebralen Schäden deutlich stärker als andere Sinnesmodalitäten betroffen sein, zu einer sachwidrigen Benachteiligung mehrfach schwerst wahrnehmungsbehinderter Menschen führen könnte (offen gelassen von LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.01.2011 - L 12 SB 54/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 5 SB 113/14
    Ausfa&776;lle allein des Benennen-Ko&776;nnens erfu&776;llen mithin die Voraussetzungen der faktischer Blindheit im Sinne des Merkzeichens "Bl" nicht (vgl. nochmals BSG, Urteil vom 20. Juli 2005 - B 9a BL 1/05 R - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. November 2011 - L 12 SB 54/09 -, juris Rn. 23 und 24 sowie Urteil vom 30. Juni 2009 - L 13 SB 62/04 -, juris Rn. 60 und 61 jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung).
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