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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17   

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https://dejure.org/2022,4516
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17 (https://dejure.org/2022,4516)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.01.2022 - L 14 U 102/17 (https://dejure.org/2022,4516)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - L 14 U 102/17 (https://dejure.org/2022,4516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 56 Abs. 2 S. 3 SGB VII; § 8 Abs. 1 SGB VII; § 193 SGG
    Anspruch auf höhere Verletztenrente; Kriterien für die Bemessung einer MdE; Höhere Bewertung einer MdE zur Vermeidung unbilliger Härten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 56 Abs 2 S 3 SGB VII ; § 8 Abs 1 SGB VII
    Berücksichtigung einer besonderen beruflichen Betroffenheit bei der Bewilligung von Verletztenrente

  • rechtsportal.de

    § 56 Abs 2 S 3 SGB VII ; § 8 Abs 1 SGB VII
    Anspruch auf höhere Verletztenrente; Kriterien für die Bemessung einer MdE; Höhere Bewertung einer MdE zur Vermeidung unbilliger Härten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17
    29 Allerdings lässt diese unfallversicherungsrechtliche Regelung, bei der regelmäßig Erhöhungen von 10 bis 20 v.H. in Betracht kommen (BSGE 70, 47, 51 = SozR 3-2200 § 581 Nr. 1), keine allgemeine Berücksichtigung der besonderen beruflichen Betroffenheit - etwa entsprechend den Grundsätzen des § 30 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes - zu.

    Eine allgemeine Berücksichtigung des "besonderen beruflichen Betroffenseins" würde daher in der gesetzlichen Unfallversicherung regelmäßig zu einer doppelten Berücksichtigung des Berufs führen (vgl. BSGE 70, 47, 48).

    Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE nach § 56 Abs. 2 S. 3 SGB VII ergeben, wenn der Verletzte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (BSGE 70, 47, 49).

  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 52/64
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17
    30 Die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile liegen im Rahmen des § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII aber dann vor, wenn unter Wahrung des in der Unfallversicherung geltenden Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 56 Abs. 2 S. 3 SGB VII nicht eingeschränkt wird (BSGE 23, 253, 254), die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (ständige Rechtsprechung seit BSGE 23, 253, 255, vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 3 U 129/10 -, Rz. 26 m.w.N., Juris).

    Eine allgemeine Regel, wie dies jeweils mit welchem Ergebnis zu geschehen hat, lässt sich hierfür nicht aufstellen (BSGE 23, 253, 255).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 129/10

    Arbeitsunfall - Verletztenrente - Tinnitus - Höhe der MdE - besondere berufliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17
    30 Die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile liegen im Rahmen des § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VII aber dann vor, wenn unter Wahrung des in der Unfallversicherung geltenden Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung, der durch § 56 Abs. 2 S. 3 SGB VII nicht eingeschränkt wird (BSGE 23, 253, 254), die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (ständige Rechtsprechung seit BSGE 23, 253, 255, vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2012 - L 3 U 129/10 -, Rz. 26 m.w.N., Juris).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 169/70
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17
    Verfügt der Verletzte indes über sonstige Fähigkeiten, die geeignet sind, die unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang nutzbaren besonderen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen auszugleichen, kommt eine Erhöhung der MdE gemäß § 56 Abs. 2 S. 3 SGB VII nicht in Betracht, sofern dem Verletzten die Nutzung dieser Fähigkeiten zugemutet werden kann; dies schließt die zumutbare Aneignung solcher Fähigkeiten durch eine Umschulung ein (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - und zum Ganzen BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 6).
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 49/98 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Erhöhung - Ballett-Tänzer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17
    Verfügt der Verletzte indes über sonstige Fähigkeiten, die geeignet sind, die unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang nutzbaren besonderen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen auszugleichen, kommt eine Erhöhung der MdE gemäß § 56 Abs. 2 S. 3 SGB VII nicht in Betracht, sofern dem Verletzten die Nutzung dieser Fähigkeiten zugemutet werden kann; dies schließt die zumutbare Aneignung solcher Fähigkeiten durch eine Umschulung ein (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - und zum Ganzen BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 6).
  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 155/74

    Musikakademie - Dozent - Erwerbsfähigkeit - Nebentätigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17
    Selbst wenn der Verletzte seinen erlernten Beruf infolge seines Arbeitsunfalls nicht mehr ausüben kann, muss dies daher nicht zwangsläufig zur Erhöhung der MdE führen (vgl. BSGE 39, 31, 32).
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