Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
SGB III § 25; SGB X § 39 Abs. 2; SGG § 55; SGB VI § 1 Satz 1 Nr. 1; SGB VI § 6; SGB IV § 7, 8
Abhängige Beschäftigung; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess; Homeoffice; medizinische Hotline - IWW
SGB III § 25, SGB X § 39 Abs. 2, SGG § 55, SGB VI § 1 Satz 1 Nr. 1, SGB VI § 6, SGB IV § 7, 8
SGG, SGB
Kurzfassungen/Presse (6)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Ärztehotline: Sozialversicherungspflicht im Homeoffice
- IWW (Kurzinformation)
Sozialversicherungspflicht | Mitwirkung an Ärztehotline aus dem Homeoffice ist sozialversicherungspflichtig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ärztehotline: Sozialversicherungspflicht im Homeoffice
- haufe.de (Kurzinformation)
Ärztehotline: Sozialversicherungspflicht im Homeoffice
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ärztehotline: Sozialversicherungspflicht im Homeoffice - Homeoffice ist kein Indiz für Selbstständigkeit
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Abhängige Beschäftigung; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess; Homeoffice; medizinische Hotline
Verfahrensgang
- SG Bremen, 27.08.2020 - S 53 R 24/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20
Papierfundstellen
- NZS 2023, 519
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20
Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. Schriftsatz vom 31. März 2017, Bl. 25 GA) sei bei "unter dem Dach" eines Rahmenvertrags begründeten einzelnen gesonderten Vertragsverhältnissen diese einzelnen "Einsatzaufträge" am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung entwickelten Grundsätze zu bewerten (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, Rn. 25, juris).Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, Rn. 23, juris mwN).
Da in Fallgestaltungen der vorliegenden Art die Tätigkeit nach Maßgabe der jeweils übernommenen einzelnen "Einsatzaufträge", im vorliegenden Zusammenhang also nach Maßgabe der jeweils übernommenen Schichten, am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung entwickelten Grundsätze zu bewerten sind (BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 17/11 R -, Rn. 25, juris), kommt es schon im rechtlichen Ausgangspunkt nicht darauf an, dass sich die Klägerin zu 1. nicht zur Übernahme einer bestimmten Mindestanzahl von Bereitschaftsdiensten verpflichtet hat.
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20
Dabei kommt auch einer großen Gestaltungsfreiheit bezüglich der Arbeitszeit nur dann erhebliches Gewicht zu, wenn sich deren Grenzen nicht einseitig an den durch die Bedürfnisse des Auftraggebers bzw. Arbeitgebers vorgegebenen Rahmen orientieren (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99, Rn. 29).Zudem schwächt es die indizielle Wirkung ab, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99, Rn. 26; BSG…, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE 128, 191, Rn. 36).
- BSG, 27.04.2016 - B 12 KR 17/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an Revisionsbegründung - Anfrage an …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20
Einem solchem Risiko müssten vielmehr - um sozialversicherungsrechtliche Folgen auslösen zu können - auch größere - im vorliegenden Zusammenhang jedoch gerade nicht ersichtliche - Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft und/oder größere Verdienstchancen gegenüberstehen (BSG, Beschluss vom 27. April 2016 - B 12 KR 17/14 R -, Rn. 34, juris).
- LSG Hamburg, 26.01.2021 - L 3 BA 25/19
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung der abhängigen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20
Der Umstand, dass die Klägerin zu Hause arbeitete und insoweit keinem Weisungsrecht nach dem Ort der Ausführung unterlag, ist in Anbetracht der vielfältigen heutigen Möglichkeiten im Homeoffice zu arbeiten, kein taugliches Abgrenzungskriterium mehr (LSG Hamburg, Urteil vom 26. Januar 2021 - L 3 BA 25/19 -, Rn. 32, juris). - BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R
Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20
Zudem schwächt es die indizielle Wirkung ab, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (BSG…, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99, Rn. 26; BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 11/18 R -, BSGE 128, 191, Rn. 36). - BSG, 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R
Sozialversicherungspflicht der Tätigkeiten von Honorarärzten in Krankenhäusern
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20
Dies ergibt sich bereits daraus, dass nach ganz herrschender Meinung selbst Chefärzte als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind (BSG, Urteil vom 4. Juni 2019 - B 12 R 2/18 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 40, Rn. 21). - BSG, 27.07.2011 - B 12 R 15/09 R
Rentenversicherung - Antragspflichtversicherung selbständig Tätiger - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2023 - L 2/12 BA 17/20
Die Beurteilung der Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV insbesondere in Bezug auf eine Versicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung erfordert eine Prognose bzw. vorausschauende Schätzung (BSG, Urteil vom 27. Juli 2011 - B 12 R 15/09 R -, SozR 4-2600 § 5 Nr. 6, SozR 4-2400 § 8 Nr. 4, Rn. 16).