Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 222/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42320
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 222/10 (https://dejure.org/2013,42320)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.06.2013 - L 8 SO 222/10 (https://dejure.org/2013,42320)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - L 8 SO 222/10 (https://dejure.org/2013,42320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,42320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 133a SGB XII; § 21 Abs. 3 S. 4 BSHG; § 35 Abs. 2 SGB XII; § 18 Abs. 1 SGB XII
    Leistungen an Hilfebedürftige in Einrichtungen; Kein Anspruch auf Zusatzbarbetrag für die Vergangenheit aufgrund Übergangsrecht zum BSHG wegen einer erst nach Inkrafttreten des SGB XII zum 01.01.2005 erfolgten Rentenbewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen an Hilfebedürftige in Einrichtungen; Kein Anspruch auf Zusatzbarbetrag für die Vergangenheit aufgrund Übergangsrecht zum BSHG wegen einer erst nach Inkrafttreten des SGB XII zum 01.01.2005 erfolgten Rentenbewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen an Hilfebedürftige in Einrichtungen; Kein Anspruch auf Zusatzbarbetrag für die Vergangenheit aufgrund Übergangsrecht zum BSHG wegen einer erst nach Inkrafttreten des SGB XII zum 01.01.2005 erfolgten Rentenbewilligung

  • rechtsportal.de

    Leistungen an Hilfebedürftige in Einrichtungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 10/06 R

    Sozialhilfe - Wegfall des zusätzlichen Barbetrags gem § 21 Abs 3 S 4 BSHG -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 222/10
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts B 8/9b SO 10/06 R vom 26. August 2008 spreche nicht für die vom SG vertretene Auffassung.

    Da die Klägerin bereits erstinstanzlich ihre Klage auf den zusätzlichen Barbetrag begrenzt hat und dieser untrennbarer Bestandteil des angemessenen Barbetrags zur persönlichen Verfügung gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 SGB XII a.F. und damit der laufenden Leistung des weiteren notwendigen Lebensunterhalts in Einrichtungen nach § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII a.F. ist (s. hierzu BSG Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 10/06 R -, juris, RdNr. 12), beschränkt sich die materielle Prüfung der angefochtenen Bescheide auf die Frage, ob der Klägerin höhere laufende Leistungen des weiteren notwendigen Lebensunterhalts zustehen.

    Die Streichung des zusätzlichen Barbetrages durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch, mit der die Ungleichbehandlung von Leistungsbeziehern innerhalb und außerhalb von Einrichtungen beendet wurde (Begründung der Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung, BT-Drucks. 15/3977, S 7) ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 10/06 R - RdNrn. 21 ff.).

    Allerdings könnte im Hinblick auf die Untrennbarkeit des zusätzlichen Barbetrags vom angemessenen Barbetrag und damit der laufenden Leistung des weiteren notwendigen Lebensunterhalts in Einrichtungen (s. hierzu BSG Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 10/06 R -, juris, RdNr. 12) die bestehende Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Vorliegen der Voraussetzungen hinsichtlich der Hilfe zum Lebensunterhalt ausreichen (s. hierzu BSG Urteil vom 4. November 2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris, RdNr. 21), so dass eine konkrete Kenntnis bereits vor dem 1. Januar 2005 nicht erforderlich wäre.

    Die bloße Hoffnung auf das Fortbestehen bestimmter Sozialleistungen ohne vorausgehende Rechtsposition ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (vgl. BSG Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 10/06 R - RdNrn. 24 ff.).

  • SG Meiningen, 02.07.2008 - S 18 SO 671/07

    Antrag auf Zahlung eines Zusatzbarbetrages nach dem Bundessozialhilfegesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 222/10
    Dies verkennt das SG Meiningen (Urteil vom 2. Juli 2008 - S 18 SO 671/07 -, juris, RdNrn. 47, 48), das nur zwischen dem "Anspruch als subjektives Recht eines einzelnen, von einem anderen ein Tun, die Abgabe einer Erklärung oder die Übergabe einer Sache oder ein Unterlassen zu verlangen" und der Erfüllung dieses Anspruches, der Zahlung eines Geldbetrages, differenziert.
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung bzw Grundsicherung bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 222/10
    Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass vor dem Vorliegen der im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen kein Anspruch nach den bezeichneten Vorschriften besteht (s. auch BSG Urteil vom 10. November 2011 - B 8 SO 12/10 R -, RdNr. 18).
  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 11/00 R

    Zusammentreffen von Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 222/10
    Die Erfüllungsfiktion soll die Rückabwicklung zwischen vorleistendem Träger und Berechtigtem ausschließen und führt letztlich dazu, dass die Überzahlung vom vorleistenden Leistungsträger (hier dem Beklagten) nicht gemäß §§ 48 Abs. 1, 50 Abs. 1 SGB X von dem Leistungsberechtigten (hier der Klägerin) zurückgefordert werden kann (vgl. BSG Urteil vom 22. Mai 2002 - B 8 KN 11/00 R -, SozR 3-2600 § 93 Nr. 12).
  • BSG, 17.12.2014 - B 8 SO 18/13 R

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 222/10
    Revision anhängig B 8 SO 18/13 R.
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2013 - L 8 SO 222/10
    Allerdings könnte im Hinblick auf die Untrennbarkeit des zusätzlichen Barbetrags vom angemessenen Barbetrag und damit der laufenden Leistung des weiteren notwendigen Lebensunterhalts in Einrichtungen (s. hierzu BSG Urteil vom 26. August 2008 - B 8/9b SO 10/06 R -, juris, RdNr. 12) die bestehende Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Vorliegen der Voraussetzungen hinsichtlich der Hilfe zum Lebensunterhalt ausreichen (s. hierzu BSG Urteil vom 4. November 2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris, RdNr. 21), so dass eine konkrete Kenntnis bereits vor dem 1. Januar 2005 nicht erforderlich wäre.
  • LSG Bayern, 20.07.2021 - L 10 AL 84/20

    Verzinsung einer Nachzahlung von Arbeitslosengeld

    Die Fälligkeit eines Anspruchs betrifft immer den konkreten einzelnen Leistungsanspruch und nicht das Stammrecht (vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.06.2013 - L 8 SO 222/10 - juris).

    Die Verzinsung beginnt immer erst, wenn die für den jeweiligen Leistungsanspruch erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, so dass ein solcher Anspruch nicht rückwirkend entstehen und damit fällig werden kann, denn anderenfalls bestünde eine vom Gesetz nicht gewollte Verzinsungspflicht auch für Zeiten, in denen die erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen noch nicht vorgelegen haben (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.06.2013 - L 8 SO 222/10 - juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht