Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,39741
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17 (https://dejure.org/2020,39741)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.11.2020 - L 1 R 521/17 (https://dejure.org/2020,39741)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. November 2020 - L 1 R 521/17 (https://dejure.org/2020,39741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,39741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 23/18 R

    Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17
    Eine solche ist nur anzunehmen, wenn für die Arbeitslosigkeit allein Gründe maßgeblich waren, die frei von missbräuchlichen Absichten sind (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage verschiedener Abgeordneter und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.7.2014, BT-Drucks 18/2186, 9; BSG, Urteil vom 20. Mai 2020 - B 13 R 23/18 R -, Rn. 34).

    Würde man sie bereits dann annehmen, wenn ein einzelner Betrieb oder Unternehmensteil vollständig aufgegeben wird, während ein oder mehrere Unternehmensteile weiter bestehen bleiben, könnten Absprachen mit dem Ziel einer unerwünschten Frühverrentung nicht ausgeschlossen werden (BSG, Urteil vom 20. Mai 2020 - B 13 R 23/18 R -, Rn. 35).

    Erfolgt die Schließung des Unternehmensteils dann tatsächlich, wären entsprechende Absprachen schwer aufzudecken (BSG, Urteil vom 20. Mai 2020 - B 13 R 23/18 R -, Rn. 35 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R - Rn. 43).

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17
    Eine vollständige Geschäftsaufgabe stellt das Ende und damit die Auflösung der gesamten Unternehmensorganisation insbesondere durch Entlassung aller Arbeitnehmer und Veräußerung oder sonstige Weggabe aller Sachmittel dar (BSG, Urteil vom 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R -, Rn. 37).

    Erfolgt die Schließung des Unternehmensteils dann tatsächlich, wären entsprechende Absprachen schwer aufzudecken (BSG, Urteil vom 20. Mai 2020 - B 13 R 23/18 R -, Rn. 35 unter Hinweis auf BSG Urteil vom 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R - Rn. 43).

  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17
    Der Versicherungsträger darf hinsichtlich eines Leistungsbegehrens des Versicherten nicht am Wortlaut seiner Erklärung haften, sondern muss nach § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I stets davon ausgehen, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen will (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 1/04 R -, juris Rn. 15; Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R - Rn. 21 ff.).

    Vom einzelnen Versicherten kann auch nicht erwartet werden, dass er über alle Rentenarten und deren Anspruchsvoraussetzungen informiert ist; daher kann ohne ausdrücklich erklärte Einschränkung nicht angenommen werden, dass er bei der Rentenantragstellung bestimmte Rentenarten ausschließen will (BSG, Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R - Rn. 23).

  • LSG Hessen, 28.02.2020 - L 5 R 224/17

    Sofern der Rentenversicherungsträger im Bescheid über die Bewilligung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17
    45 Der Begriff der vollständigen Geschäftsaufgabe in § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3 Buchst. a Halbsatz 2 SGB VI muss deshalb vorrangig an tatsächliche Umstände anknüpfen (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2020 - L 5 R 224/17 -, juris Rn. 41).

    Bei einem rechtlichen Fortbestand eines Unternehmens ist es deshalb für die Annahme einer Geschäftsaufgabe notwendig, aber auch ausreichend, dass jede zumindest von fachkundiger Seite wahrnehmbare Geschäftstätigkeit eines Unternehmens wegfällt oder der Unternehmenszweck grundlegend geändert wird (zu letzterem siehe etwa Hessisches LSG, Urteil vom 28. Februar 2020 - L 5 R 224/17 -: Beschränkung auf die Verwaltung unternehmenseigener Immobilien nach Schließung der einzigen Niederlassung eines Bekleidungsgeschäfts und Kündigung des gesamten Verkaufspersonals).

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 1/04 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17
    Der Versicherungsträger darf hinsichtlich eines Leistungsbegehrens des Versicherten nicht am Wortlaut seiner Erklärung haften, sondern muss nach § 2 Abs. 2 Halbsatz 2 SGB I stets davon ausgehen, dass der Versicherte die ihm günstigste Art der Leistungsgewährung in Anspruch nehmen will (vgl. BSG, Urteil vom 17. Februar 2005 - B 13 RJ 1/04 R -, juris Rn. 15; Urteil vom 29. November 2007 - B 13 R 44/07 R - Rn. 21 ff.).
  • BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 17/98 R

    Widerruf des Arbeitslosengeldantrages - Anfechtung des Arbeitslosengeldantrages

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2020 - L 1 R 521/17
    Im Falle eines entsprechenden Versäumnisses wäre ggf. zu erwägen, ob dem Kläger im Wege eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs die Rücknahme seines Antrages auf Altersrente für langjährig Versicherte eröffnet wäre (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. September 1998 - B 11 AL 17/98 R -, juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht