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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18 B ER   

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https://dejure.org/2019,84673
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18 B ER (https://dejure.org/2019,84673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.01.2019 - L 12 R 175/18 B ER (https://dejure.org/2019,84673)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - L 12 R 175/18 B ER (https://dejure.org/2019,84673)
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  • BSG, 20.04.2016 - B 8 SO 20/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Der Senat sieht für das Eilverfahren von der von der Antragsgegnerin angeregten und für das (mögliche) Hauptsacheverfahren voraussichtlich vorzunehmenden Beiladung des Trägers der Eingliederungshilfe, aber ggf. auch des kontoführenden Rentenversicherungsträgers des Antragstellers (DRV Oldenburg-Bremen), der Bundesagentur für Arbeit (BA; dazu unten 1.1.) und des Leistungserbringers der Studienassistenz (vgl. dazu Bundessozialgericht (BSG), Urt. v. 20.4.2016 - B 8 SO 20/14 R, juris Rn. 13) ab, weil dies zu einer unsachgerechten Verzögerung des Verfahrens führen würde.

    Mithin können etwa Kommunikationshelfer, Gebärdendolmetscher, Vorlesekräfte oder Mobilitätshilfen zur Unterstützung (auch) eines Studiums an allgemeinen (Fach-)Hochschulen hierunter fallen, wenn sie erforderlich sind, um das Studium zu absolvieren (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urt. v. 10.1.2013 - 5 C 24/11; BSG, Urt. v. 20.4.2016, a.a.O.; Bieritz-Harder, a.a.O., 498).

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Als "zweitangegangene Leistungsträgerin" erstreckte sich zudem ihre Zuständigkeit im Außenverhältnis (behinderter Mensch/Rehabilitationsträger) auf alle Rechtsgrundlagen, die überhaupt in der fraglichen Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind; an die Bewertung des "erstangegangenen Leistungsträgers" zum Charakter der beantragten Leistung ist der "zweitangegangene" Träger nicht gebunden (vgl. u.a. BSG, Urt. v. 26.6.2007 - B 1 KR 36/06 R - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 5 C 24.11

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben; Kommunikationshilfe; Kommunikationshelfer;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Mithin können etwa Kommunikationshelfer, Gebärdendolmetscher, Vorlesekräfte oder Mobilitätshilfen zur Unterstützung (auch) eines Studiums an allgemeinen (Fach-)Hochschulen hierunter fallen, wenn sie erforderlich sind, um das Studium zu absolvieren (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urt. v. 10.1.2013 - 5 C 24/11; BSG, Urt. v. 20.4.2016, a.a.O.; Bieritz-Harder, a.a.O., 498).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2012 - L 2 SO 906/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur schulischen Ausbildung - kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Bei der beantragten Studienassistenz handelt es sich zudem (auch) um eine mögliche Leistung der Eingliederungshilfe (vgl. nur etwa Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.3.2014 - L 9 SO 497/11; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.4.2012 - L 2 SO 906/12 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 27.1.2011 - L 8 SO 171/08; SG München, Urt. v. 12.3.2013 - S 48 SO 155/10, zit. jew. n. juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2011 - L 8 SO 171/08

    Übernahme der Kosten einer erforderlichen Vorlesehilfe für das Studium i.R.d.

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Bei der beantragten Studienassistenz handelt es sich zudem (auch) um eine mögliche Leistung der Eingliederungshilfe (vgl. nur etwa Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.3.2014 - L 9 SO 497/11; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.4.2012 - L 2 SO 906/12 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 27.1.2011 - L 8 SO 171/08; SG München, Urt. v. 12.3.2013 - S 48 SO 155/10, zit. jew. n. juris).
  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 27/15 R

    Erstattungsstreit zwischen Rehabilitationsträgern - Zuständigkeitsklärung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Ungeachtet der Frage, ob das N. seine Zuständigkeit zur Entscheidung über den Antrag des Antragstellers zurecht verneint hat, ist die Zuständigkeit der Antragsgegnerin jedenfalls mit der Weiterleitung des Antrages vom 29.10.2017 an sie begründet worden (§ 14 Abs. 2 Sätze 3, 5 SGB IX in der insoweit noch maßgeblichen, bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung - SGB IX a.F.; sog. "aufgedrängte Zuständigkeit", vgl. zuletzt u.a. BSG, Urt. v. 8.3.2016 - B 1 KR 27/15 R - m.w.N., juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - L 20 SO 289/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Aber auch ein Verweis auf "irgendeinen" anderen (ohne Studium oder sogar ohne weitere Ausbildung) erreichbaren Beruf als "angemessen", nur weil er (jedenfalls) ein Einkommen bietet, dass ihn trotz Behinderung von staatlichen Transferleistungen unabhängig macht, verkennt die Reichweite dieser grundrechtlichen Gewährleistung (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.8.2010 - L 20 SO 289/10 B ER, juris).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Eine "zweite Weiterleitung" war ihr (gesetzlich) nicht möglich (st. Rspr., vgl. grundlegend bereits BSG, Urt. v. 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R).
  • SG München, 12.03.2013 - S 48 SO 155/10

    Anspruch auf Kostenübernahme einer Hochschulassistenz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Bei der beantragten Studienassistenz handelt es sich zudem (auch) um eine mögliche Leistung der Eingliederungshilfe (vgl. nur etwa Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.3.2014 - L 9 SO 497/11; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.4.2012 - L 2 SO 906/12 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 27.1.2011 - L 8 SO 171/08; SG München, Urt. v. 12.3.2013 - S 48 SO 155/10, zit. jew. n. juris).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.01.2019 - L 12 R 175/18
    Auch in einem gerichtlichen Eilverfahren müssen die vor einer abschließenden Entscheidung vom Gericht eingeräumten Äußerungsfristen - von extremen Einzelfällen abgesehen - objektiv ausreichen, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage vorzubringen (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschl. v. 5.2.2003 - 2 BvR 153/02, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 497/11

    Streit über die Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII

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