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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11   

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https://dejure.org/2013,7408
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11 (https://dejure.org/2013,7408)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.03.2013 - L 7 AL 171/11 (https://dejure.org/2013,7408)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. März 2013 - L 7 AL 171/11 (https://dejure.org/2013,7408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen nach dem AltTZG; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber bei Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes und einer Verringerung des zeitlichen Umfangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen nach dem AltTZG; Erstattung von Aufstockungsbeträgen an den Arbeitgeber bei Wiederbesetzung des freigemachten Arbeitsplatzes und einer Verringerung des zeitlichen Umfangs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 513 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 98/99 R

    Voraussetzungen für Leistungen nach dem Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11
    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R, Rdnr. 11 nach juris; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 40/08 R, Rdnr. 11).

    Mit dem Widerspruchsbescheid vom 29. Juli 2009, der dem angefochtenen Verwaltungsakt die für die Bestimmung des Gegenstandes der Klage maßgebende Gestalt gegeben hat (§ 95 SGG), hat die Beklagte demzufolge zugleich auch die Leistungen selbst abgelehnt (BSG, Urteil vom 29. Januar 2001 a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.08.2007 - L 12 AL 6217/06

    Wiederbesetzung der Altersteilzeitstelle in gleichem zeitlichen Umfang,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11
    Diese Erleichterung ändert aber nichts daran, dass der Wiederbesetzer zu dem in § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AltTZG genannten Personenkreis gehören muss (a. A. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17. August 2007 - L 12 AL 6217/06, Rdnr. 17).
  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 143/89

    Anspruch auf Zuschuß zum Vorruhestandsgeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11
    Damit unterscheidet sich die geltende Rechtslage von der früheren Regelung im Vorruhestandsgesetz (VRG), zu der das BSG entschieden hat, dass eine Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes eine Beschäftigung im gleichen zeitlichen Umfang voraussetze (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 143/89, Rdnr. 12 ff.; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 14/91, Rdnr. 19 ff.).
  • BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 14/91

    Vorruhestand - Innerbetriebliche Umsetzung - Vollarbeitsplatz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11
    Damit unterscheidet sich die geltende Rechtslage von der früheren Regelung im Vorruhestandsgesetz (VRG), zu der das BSG entschieden hat, dass eine Wiederbesetzung des Arbeitsplatzes eine Beschäftigung im gleichen zeitlichen Umfang voraussetze (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 143/89, Rdnr. 12 ff.; Urteil vom 23. Juli 1992 - 7 RAr 14/91, Rdnr. 19 ff.).
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 40/08 R

    Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an Arbeitgeber -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11
    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R, Rdnr. 11 nach juris; im Ergebnis ebenso BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 40/08 R, Rdnr. 11).
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 14/10 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - Erstattung von Aufstockungsbeträgen an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 7 AL 171/11
    Dies gilt hier umso mehr, als die Klägerin mit ihrem Widerspruch ausdrücklich auch die Gewährung von Leistungen geltend gemacht hat (vgl. im Unterschied dazu BSG, Urteil vom 23. Februar 2011 - B 11 AL 14/10 R, Rdnr. 13, wenn sich der Widerspruch nur gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Voraussetzungen richtete).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2016 - L 7 AL 32/14
    Grundsätzlich ist aber bereits im Widerspruch gegen den "negativen Anerkennungsbescheid" der nach § 12 Abs. 2 AltTZG erforderliche Leistungsantrag zu sehen (Bundessozialgericht - BSG - vom 29. Januar 2001 - B 7 AL 98/99 R -, SozR 3-4170 § 2 Nr. 2; Urteile des Senats vom 28. April 2015 - L 7 AL 61/14 -, juris Rn. 19 und 21. März 2013 - L 7 AL 171/11 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 7 /12 AL 26/15
    Anders als beim sog. "negativen Anerkennungsbescheid" (vgl. Urteil des Senates vom 28. April 2015 - L 7 AL 61/14 -, juris Rn. 19 und vom 21. März 2013 - L 7 AL 171/11, juris) ist hier nicht über die Ablehnung von Leistungen nach § 4 AltTZG zu entscheiden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2014 - L 11 AL 169/11
    Auf die Frage, ob ein Anspruch auf Leistungen nach § 4 AltTZG voraussetzt, dass die Wiederbesetzung in gleichem zeitlichen Umfang erfolgt oder ob es ausreichend ist, dass der Wiederbesetzer versicherungspflichtig beschäftigt wird, kommt es im vorliegenden Rechtsstreit nicht an (vgl dazu Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. März 2013 - L 7 AL 171/11, derzeit anhängig beim BSG zum Aktenzeichen B 11 AL 9/13 R).
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