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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17   

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https://dejure.org/2017,26819
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17 (https://dejure.org/2017,26819)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.06.2017 - L 2 R 57/17 (https://dejure.org/2017,26819)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - L 2 R 57/17 (https://dejure.org/2017,26819)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 20 Abs. 1 SGB X; § 24 SGB X; § 27 Abs. 2 SGB X; § 31 SGB X; § 41 Abs. 2 SGB X; § 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV; § 28p SGB IV
    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV; Anforderungen an die Sicherstellung der effektiven Gewährung rechtlichen Gehörs und der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 20 SGB X bei der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV; Anforderungen an die Sicherstellung der effektiven Gewährung rechtlichen Gehörs und der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 20 SGB X bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV ; Anforderungen an die Sicherstellung der effektiven Gewährung rechtlichen Gehörs und der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts nach § 20 SGB X bei der ...

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2013 - L 4 KR 383/13

    Die Sozialversicherungspflicht bei Amateurfußballern

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Auch unter Berücksichtigung der ihm beigefügten Anlagen lasse sich diesem insbesondere nicht nachvollziehbar entnehmen, von welchen Nettobeträgen die Beklagte jeweils ausgegangen sei, um anhand ihrer die der Berechnung zugrunde gelegten sog. Bruttoentgelte zu ermitteln (vgl. S. 6 der Berufungsbegründung vom 3. Februar 2017 unter Bezugnahme auch auf das Vorbringen im vorausgegangenen Eilverfahren L 4 KR 383/13 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der vorliegenden Gerichtsakte und der - das vorausgegangene Eilverfahren betreffenden - Gerichtsakte L 4 KR 383/13 B ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R

    Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Die Anhörungspflicht soll ein dem Anspruch auf rechtliches Gehör im Gerichtsverfahren vergleichbares Recht gewährleisten, über die beabsichtigte Entscheidung informiert zu werden, sich zu den entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Umständen äußern zu können und mit diesem Vorbringen gehört zu werden (BSG, Urteil vom 16. März 2017 - B 10 LW 1/15 R -).

    Diese Erkenntnismittel ihrerseits können erst die entscheidungserheblichen tatsächlichen und rechtlichen Umständen beinhalten, zu denen sich die Beteiligten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung nach § 24 SGB X äußern können müssen (BSG, Urteil vom 16. März 2017 - B 10 LW 1/15 R -).

  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Dazu zählen namentlich auch die Inhalte von herangezogenen Ermittlungsakten, soweit diese sich tatsächliche Einschätzungen ausgewirkt haben oder dies jedenfalls nicht auszuschließen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. März 1965 - 2 BvR 176/63 -, BVerfGE 18, 399).

    Vor diesem Hintergrund ist der vom 22. Mai 2013 datierende Widerspruchsbescheid auch als unzulässige Überraschungsentscheidung zu werten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. März 1965, aaO).

  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 37/09 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Heilung - Nachholung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Eine Nachholung der Anhörung, wie sie nach § 41 Abs. 2 SGB X im Gerichtsverfahren grundsätzlich in Betracht kommt, setzt bereits im Ausgangspunkt ein eigenständiges, nicht notwendigerweise förmliches Verwaltungsverfahren (gegebenenfalls unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens) voraus, welches insbesondere essentiell auch die Erklärung der Behörde umfassen muss, ob und ggfs. in welchem Ausmaß diese nach erneuter Prüfung insbesondere unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Anhörung am bisher erlassenen Verwaltungsakt festhalten will (ausführlich BSG, NJW 2011, 1996 = SozR 4-1300 § 41 Nr. 2 m. w. Nachw.; BSG, Urteil vom 07. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R -, BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Eine Nachholung der Anhörung, wie sie nach § 41 Abs. 2 SGB X im Gerichtsverfahren grundsätzlich in Betracht kommt, setzt bereits im Ausgangspunkt ein eigenständiges, nicht notwendigerweise förmliches Verwaltungsverfahren (gegebenenfalls unter Aussetzung des Gerichtsverfahrens) voraus, welches insbesondere essentiell auch die Erklärung der Behörde umfassen muss, ob und ggfs. in welchem Ausmaß diese nach erneuter Prüfung insbesondere unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Anhörung am bisher erlassenen Verwaltungsakt festhalten will (ausführlich BSG, NJW 2011, 1996 = SozR 4-1300 § 41 Nr. 2 m. w. Nachw.; BSG, Urteil vom 07. Juli 2011 - B 14 AS 153/10 R -, BSGE 108, 289 = SozR 4-4200 § 38 Nr. 2).
  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Die Verletzung der Anhörungspflicht ist von Amts wegen zu berücksichtigen, sie muss von den Beteiligten nicht gerügt werden (BSG, Beschluss vom 19. Februar 1992 - GS 1/89 -, BSGE 70, 133).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Eine substantielle Einflussnahme der Betroffenen darf insbesondere nicht nur unter erheblichen Schwierigkeiten ermöglicht werden (BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 1986 - 4 C 13/85 -, BVerwGE 75, 214).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Der Betroffene soll Gelegenheit erhalten, durch sein Vorbringen zum entscheidungserheblichen Sachverhalt die vorgesehene Entscheidung zu beeinflussen (BSG, Urteil vom 26. September 1991, BSGE 69, 247 mwN).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 71/80

    Fehlende Anhörung - Mitteilung erheblicher Tatsachen - Minderung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Sie soll zugleich sicherstellen, dass die Beteiligten alle für sie günstigen Umstände vorbringen können (BSG, Urteil vom 4. November 1981 - SozR 1300 § 24 Nr. 2 mwN) und damit die Verlässlichkeit der tatsächlichen Feststellungen erhöhen.
  • BFH, 04.04.1978 - VII R 71/77

    Besteuerungsgrundlage - Steuerhaftungsbescheid - Rechtmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17
    Alle maßgeblichen Grundlagen des in Aussicht genommenen Bescheides sind in einem zur Rechtsverteidigung erforderlichen Umfang mitzuteilen (BFH, Urteil vom 04. April 1978 - VII R 71/77 -, BFHE 125, 20).
  • BSG, 29.11.2007 - B 13 R 44/07 R

    Altersrente für schwerbehinderte Menschen - rückwirkende Feststellung der

  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 14/97 R

    Unterbliebene Anhörung im Vorverfahren - isolierte Aufhebung des

  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

  • BSG, 15.08.2002 - B 7 AL 38/01 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verfahrensfehler - Verletzung der

  • BSG, 07.02.2002 - B 7 AL 102/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestände -

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 SB 5/98 R

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsverfahren - Neufeststellungsbescheid -

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 38/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung - selbständige Tätigkeit - abhängige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen formal als Amateur

    Mit seiner damaligen am 3. Februar 2017 eingelegten Berufung (L 2 R 57/17) hat der Verein insbesondere die Übernahme von "noch nicht gefestigten Ermittlungsergebnissen" durch das Sozialgericht gerügt.

    Mit Urteil vom 21. Juni 2017 (L 2 R 57/17) hat der Senat den seinerzeit angefochtenen Bescheid der Beklagten vom 11. April 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 22. Mai 2013 und des Änderungsbescheides vom 20. Januar 2017 aufgrund durchgreifender formeller Mängel aufgehoben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten L 4 KR 383/13 B ER, L 2 R 57/17 und L 2 BA 77/19 B ER und auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Der klagende Verein hat im Vorprozess L 2 R 57/17 viele Jahre nach den zu beurteilenden Zeiträumen eine Aufstellung vorgelegt, wonach sich der Zeitaufwand eines Spielers im Jahr auf 1065 Stunden belaufen habe (vgl. S. 4 des Schriftsatzes vom 3. Februar 2017, Bl. 243 der damaligen GA).

    Im Übrigen trägt der Verein (vgl. u.a. S. 9 des Schriftsatzes im Verfahren L 2 R 57/17, Bl. 248 der damaligen GA, sowie Bl. 280 der vorliegenden GA) selbst vor, dass (augenscheinlich mit Wissen und Duldung der Vereinsführung) die Mannschaft einen "Strafkatalog" erstellt habe, der die Spieler "bei Nichteinhaltung" (der Regeln insbesondere auch über die Teilnahme an Trainings- und Spielterminen) zur Zahlung einer Geldbuße an die Mannschaftskasse verpflichtet hat.

    Der Senat hat ihn mit Urteil vom 21. Juni 2017 (L 2 R 57/17) bereits aufgrund durchgreifender formeller Mängel aufgehoben.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.07.2019 - L 2 BA 38/19

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Vereinsfußballspieler;

    Diese Bescheide hat der Senat mit (rechtskräftigem) Urteil vom 21. Juni 2017 (L 2 R 57/17) angesichts durchgreifender Anhörungsfehler vor ihrem Erlass aufgehoben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2018 - L 1 BA 4/18
    Die Beklagte habe bereits versäumt, den klagenden Verein vor Erlass des Bescheides ordnungsgemäß anzuhören (rechtskräftiges Urteil vom 21.06.2017 - L 2 R 57/17).
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