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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11   

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https://dejure.org/2011,11972
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11 (https://dejure.org/2011,11972)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.09.2011 - L 2 EG 3/11 (https://dejure.org/2011,11972)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. September 2011 - L 2 EG 3/11 (https://dejure.org/2011,11972)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 BEEG; § ... 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 BEEG; Art. 13 VO Nr. 1408/71/EWG; Art. 4 Abs. 1 Buchst. h VO Nr. 1408/71/EWG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 5 GG; § 2 Abs. 1 SGB I; § 30 Abs. 3 S. 1, 2 SGB I; § 4 SGB IV
    Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld bei Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.07.1997 - 14 REg 8/96

    Ehefrau - Erziehungsgeld - Wohnsitz - Europäisches Ausland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    Allerdings hat das BSG im Urteil von 10. Juli 1997 (14 REg 8/96 - SozR 3-7833 § 8 Nr. 4) dem o.g. Urteil des EuGH vom 10. Oktober 1996 entnommen, dass der aufgrund eines originären Anspruchs leistungsberechtigte nicht berufstätige "Elternteil" danach bei Familienleistungen dem in dem anderen Mitgliedstaat beschäftigten "Elternteil" gleichstehe.

    d) Dementsprechend kann im vorliegenden Zusammenhang dahingestellt bleiben, ob sich nicht ohnehin aus Art. 76 der EWGV 1408/71 ein Vorrang der französischen Familienhilfeleistungen für die in Frankreich lebende und arbeitende Klägerin ergibt (vgl. dazu BSG, Urteil. v. 10. Juli 1997, aaO).

  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    Elterngeld gehört zu den Familienleistungen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Buchst h des Kapitels 7 dieser EWGV Nr. 1408/71. Eine Leistung wie das Elterngeld, die unabhängig von jeder auf Ermessensausübung beruhenden Einzelfallbeurteilung der persönlichen Bedürftigkeit ohne weiteres den Personen gewährt wird, die bestimmte objektive, gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen, und die dem Ausgleich von Familienlasten sowie dazu dient, die Erziehung des Kindes zu vergüten, die anderen Betreuungs- und Erziehungskosten auszugleichen und gegebenenfalls - da es dem Berechtigten unabhängig davon zusteht, ob er Arbeitnehmer ist oder nicht - die finanziellen Nachteile, die der Verzicht auf ein Vollerwerbseinkommen bedeutet, abzumildern, "ist" eine Familienleistung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst h der EWGV 1408/71 oder ist einer solchen Leistung zumindest "gleichzustellen" (EuGH, U.v. 10. Oktober 1996 - C-245/94 - SozR 3-6050 Art. 4 Nr. 8 Ziffer 27 und 35 -, bezogen auf das frühere Bundeserziehungsgeld).

    Diese Lösung ist deshalb geboten, weil mit Art. 73 EWGV 1408/71 vor allem verhindert werden soll, dass ein Mitgliedstaat die Gewährung oder die Höhe von Familienleistungen davon abhängig machen kann, dass die Familienangehörigen des Erwerbstätigen in dem die Leistungen erbringenden Mitgliedstaat wohnen - auf diese Weise soll verhindert werden, dass der EG-Erwerbstätige davon abgehalten wird, von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen - und weil ein Arbeitnehmer, wenn ein Mitgliedstaat die Gewährung einer Leistung wie des Erziehungsgelds an seinen nicht in diesem Staat wohnenden Ehegatten an die Voraussetzung binden könnte, dass dieser dort beschäftigt ist, davon abgehalten werden könnte, von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch zu machen, was dem Sinn und Zweck des Art. 73 der EWGV 1408/71 zuwiderliefe (vgl. Urt. v. 10. Oktober 1996, aaO).

  • BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 90/00 R

    Kindererziehungszeiten bei Aufenthalt in einem Lager für Displaced Persons -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    Nach dem für das Verständnis aller sprachlichen (und sonstigen) Zeichen fundamentalen und in keinem Fall (hinter - oder) umgehbaren hermeneutischen Kontextprinzip, das das BSG in bildhafter Sprache "Einfärbung" nennt, ergibt sich die konkrete rechtliche Bedeutung des Ausdrucks "gewöhnlicher Aufenthalt" u.a. erst aus dem Gesetz, das ihn verwendet und nach dessen Sinn und Zweck er verstanden werden muss (BSG, U.v. 3. April 2001 - B 4 RA 90/00 R - SozR 3-1200 § 30 Nr. 21 mwN).

    Auch die konkrete Absicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in ein bestimmtes Land auszuwandern, steht einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland auch in der Zeit der Vorbereitung der Auswanderung (Einholung von behördlichen Erlaubnissen; die Wohnsitznahme im Ausland vorbereitende Aufenthalte dort, Verkaufsverhandlungen im Inland etc) bis zum Ablauf des letzten Tages vor der Auswanderung, also der konkreten Verlagerung des Lebensschwerpunktes ins Ausland, nicht entgegen (BSG, U.v. 3. April 2001 aaO).

  • BVerfG, 30.12.1999 - 1 BvR 809/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde einer "Grenzgängerin" gegen Versagung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    Es ist ein verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (BVerfG, B.v. 02. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 - NJW 1998, 2963; B.v. 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).

    Dementsprechend ist die durch § 30 Abs. 1 SGB I i.V.m. § 1 BEEG bewirkte Ungleichbehandlung der Personen mit Auslandswohnsitz im Vergleich zu den Personen mit Inlandswohnsitz im Sinne von Art. 3 Abs. 1 GG sachlich gerechtfertigt (BVerfG, B.v. 30. Dezember 1999, aaO, zur territorialen Begrenzung der Anrechnung der Kindererziehungszeiten).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04

    Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    Damit untersagt die Verfassungsnorm zugleich eine Privilegierung ehelicher Kinder, soweit diese dem Gleichstellungsgebot zuwiderlaufen würde (BVerfG, B.v. 28. Februar 2007 - 1 BvL 9/04 - E 118, 45).

    Insbesondere schließt Art. 6 Abs. 5 GG nicht aus, wegen des Schutzes, den die eheliche Verbindung durch Art. 6 Abs. 1 GG erfährt, einen verheirateten Elternteil rechtlich besserzustellen als einen unverheirateten Elternteil, was sich mittelbar auch auf die Lebenssituation der mit diesen Elternteilen zusammenlebenden Kindern auswirken kann (BVerfG, B.v. 28. Februar 2007, aaO mwN).

  • BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10

    Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    Art. 6 Abs. 5 GG begünstigt allerdings nur nichteheliche Kinder, nicht aber deren Eltern (BVerfG, B.v. 17. November 2010 - 1 BvR 1883/10 - NJW 2011, 1663).

    Dementsprechend missachtet auch der Ausschluss nichtehelicher Partner von der Hinterbliebenenrente in § 46 SGB VI nicht die verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 6 Abs. 1 und 5 GG (BVerfG, B.v. 17. November 2010 - 1 BvR 1883/10 - NJW 2011, 1663 mwN).

  • BVerfG, 02.07.1998 - 1 BvR 810/90

    Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch Ausschluß der rentenrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    Es ist ein verfassungsrechtlich grundsätzlich nicht zu beanstandendes Ziel nationaler Sozialpolitik, sozial relevante Tatbestände im eigenen Staatsgebiet zu formen und zu regeln (BVerfG, B.v. 02. Juli 1998 - 1 BvR 810/90 - NJW 1998, 2963; B.v. 30. Dezember 1999 - 1 BvR 809/95 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 20).

    Bereits die Vermeidung des Bezugs von Doppelleistungen rechtfertigt den Staatsgebietsbezug bei der tatbestandlichen Ausformung von Sozialleistungsansprüchen (vgl. BVerfG, B.v. 02. Juli 1998, aaO, zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten).

  • EuGH, 15.04.2010 - C-485/08

    Gualtieri / Kommission - Rechtsmittel - Abgeordneter nationaler Sachverständiger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    Untersagt sind lediglich willkürliche oder im Hinblick auf das Ziel der betroffenen Bestimmung offensichtlich unangemessene Differenzierungen (EuGH, U.v. 15. April 2010 - C-485/08 P -).
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    Vielmehr reicht ein mehr als nur vorübergehendes, tatsächliches Verweilen aus (BSG, U.v. 9. August 1994 - 13 RJ 59/93 - SozR 3-1200 § 30 Nr. 15).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 14/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Grenzgänger - gewöhnlicher Aufenthalt in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.09.2011 - L 2 EG 3/11
    a) Die streitigen Elterngeldleistungen werden von dem sachlichen Anwendungsbereich der für den hier streitgegenständlichen Zeitraum anwendbaren "alten Wanderarbeitnehmerverordnung" EWGV Nr. 1408/71 umfasst (vgl Nachfolgeverordnung Nr. 883/2004 vom 29.4.2004 (ABl 2004 [EU] Nr. L 166, 1 ff), die nach deren Art. 91 Satz 2 erst ab dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung am 1.5.2010 in Kraft getreten ist (Art. 97 der VO 987/2009); vgl. BSG, U.v. 18. Januar 2011 - B 4 AS 14/10 R -).
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