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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13   

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https://dejure.org/2014,38151
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13 (https://dejure.org/2014,38151)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.10.2014 - L 7 AL 16/13 (https://dejure.org/2014,38151)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - L 7 AL 16/13 (https://dejure.org/2014,38151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SGB III (a.F.) §§ 169 S. 1 Nr. 1, 170 Abs. 1 S. 1
    Kein Kurzarbeitergeld für Notariatsmitarbeiter nach altersbedingtem Erlöschen eines Notaramtes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Anwaltssozietät auf Kurzarbeitergeld für bei ihr beschäftigte Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kein Kurzarbeitergeld für Notariatsmitarbeiter, wenn der Notar altersbedingt ausscheidet

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Kurzarbeitergeld für Notariatsmitarbeiter, wenn der Notar altersbedingt ausscheidet

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Notariatsmitarbeiter haben bei altersbedingtem Ausscheiden eines Notars keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld - Auftragsschwankungen in der Kanzlei aufgrund eines vorübergehend fehlenden Notars stellen keine wirtschaftlichen Gründe im Sinne des Kurzarbeitergeldes dar ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 860
  • NZS 2015, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13
    Die Versicherungsleistung Kurzarbeitergeld dient nämlich nicht dazu, jegliches Betriebs- und Wirtschaftsrisiko des einzelnen Unternehmens auszugleichen, denn sonst würde es zu Wettbewerbsverzerrungen führen und den in einer Marktwirtschaft angelegten Ausleseprozess stören (BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 3).

    Ein solches ist anzunehmen, wenn Grund für den Arbeitsausfall ein objektiv feststellbares Ereignis ist, das auch durch die äußeren nach den Umständen des Einzelfalles gebotene Sorgfalt durch den Arbeitgeber oder seinen Mitarbeiter nicht abzuwenden war (BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 3).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 102/97 R

    Kurzarbeitergeld - Betrieb - Betriebsabteilung - Arbeitsausfall - wirtschaftliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13
    Die Rechtsprechung versteht unter wirtschaftlichen Gründen mit der Wirtschaftslage zusammenhängende Ausfälle, die mit der Gesamtheit der laufenden Produktions- und Konsumvorgänge, also mit den externen Wirtschaftsprozessen und ihren konjunkturellen, zyklisch verlaufenden Phasen sowie den hierfür verantwortlichen Strukturelementen, wie den ökonomischen und außerökonomischen Rahmenbedingungen, zusammen hängen (BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 4; BSG SozR 4-4100 § 170 Nr. 1).

    Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist dabei nicht die Ursache des Arbeitsausfalls, sondern die Beherrschbarkeit dieser Ursache, um Wettbewerbsverzerrungen entgegen zu wirken (BSG SozR 3-4100 § 64 Nr. 4).

  • BSG, 29.08.1974 - 7 RAr 35/72

    Kurzarbeitergeld - Ablehnung - Bescheid - Anfechtung - Notwendige Beiladung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13
    Da aber die wesentlichen Verfahrenshandlungen vom Arbeitgeber oder von der Betriebsvertretung vorzunehmen sind (vgl. zB § 173 Abs. 1 Satz 1 SGB III a.F.), kann der Arbeitgeber - hier die Klägerin - treuhänderisch als Prozessstandschafter die Rechte der Arbeitnehmer wahrnehmen (BSG SozR 4100 § 69 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 126/95 R

    Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13
    Da aber die wesentlichen Verfahrenshandlungen vom Arbeitgeber oder von der Betriebsvertretung vorzunehmen sind (vgl. zB § 173 Abs. 1 Satz 1 SGB III a.F.), kann der Arbeitgeber - hier die Klägerin - treuhänderisch als Prozessstandschafter die Rechte der Arbeitnehmer wahrnehmen (BSG SozR 4100 § 69 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 71 Nr. 2).
  • BVerfG, 29.10.1992 - 1 BvR 1581/91

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Altersgrenze für Notare

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 1 BvR 1581/91 - die Verfassungsmäßigkeit der durch die §§ 47, 48 Bundesnotarordnung eingeführten Altersgrenze bejaht und hervorgehoben, dass das Erlöschen des Notariats bei Erreichen der Altersgrenze von Notaren wegen des höherrangigen Gesetzeszwecks hinzunehmen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2006 - L 9 AL 76/05

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13
    Diese Regelung findet auf den Anspruch auf Kurzarbeitergeld auch dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber in Prozessstandschaft für den Arbeitnehmer als eigentlichen Inhaber des Sozialleistungsanspruchs auftritt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.02.2006 - L 9 AL 76/05 -).
  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 13/82

    Vorübergehender Arbeitsausfall - Übergang zur Vollarbeit - Bezugsfrist - Frist -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.10.2014 - L 7 AL 16/13
    Ein vorübergehender Arbeitsausfall ist anzunehmen, wenn mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit voraussehbar ist, dass in absehbarer Zeit wieder mit dem Übergang zur Vollarbeit zu rechnen ist (BSG SozR 4100 § 63 Nr. 2).
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