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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12   

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https://dejure.org/2014,4192
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12 (https://dejure.org/2014,4192)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.01.2014 - L 13 AS 190/12 (https://dejure.org/2014,4192)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - L 13 AS 190/12 (https://dejure.org/2014,4192)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs. 2 S. 1, 2 SGB I; § ... 30 Abs. 1 SGB XII; § 41 Abs. 1 S. 1 SGB XII; § 42 S. 1 Nr. 3 SGB XII; § 21 Abs. 4 S. 1 SGB II; § 28 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 44a Abs. 1 S. 3 SGB II; § 44a Abs. 1 S. 7 SGB II; § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II; § 8 Abs. 1 SGB II
    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungsverpflichtung des Sozialhilfeträgers in Abgrenzung zum Grundsicherungsträger aufgrund einer nachträglichen Neueinschätzung; Ausschluss eines gespaltenen Leistungsanspruchs; Antragstellung bei unzuständigem Leistungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungsverpflichtung des Sozialhilfeträgers in Abgrenzung zum Grundsicherungsträger aufgrund einer nachträglichen Neueinschätzung; Ausschluss eines gespaltenen Leistungsanspruchs; Antragstellung bei unzuständigem Leistungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungsverpflichtung des Sozialhilfeträgers in Abgrenzung zum Grundsicherungsträger aufgrund einer nachträglichen Neueinschätzung; Ausschluss eines gespaltenen Leistungsanspruchs; Antragstellung bei unzuständigem Leistungsträger

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 26.08.2008 - B 8/9b SO 18/07 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Empfänger von Arbeitslosengeld II - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    Entsprechendes habe das BSG mit Urteil vom 28. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R - ebenso wie bereits zuvor das Bundesverwaltungsgericht - BVerwGE 98, 248 - entschieden, in der vom BSG entschiedenen Konstellation sei der SGB II-Träger allerdings von Anfang an unzuständig gewesen.

    Insofern ist unter Berücksichtigung des "Meistbegünstigungsgrundsatzes" im Zweifel davon auszugehen, dass ein Kläger ohne Rücksicht auf den Wortlaut des Antrags all die Leistungen begehrt, die ihm den größten Nutzen bringen können (BSG, Urteil vom 26. August 2008 - 8/9b SO 18/07 R - juris Rdn. 22, m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 1.93

    Bei der Bemessung des Pflegegeldanspruches darf privat erhaltene Pflegeleistung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    Entsprechendes habe das BSG mit Urteil vom 28. August 2008 - B 8/9b SO 18/07 R - ebenso wie bereits zuvor das Bundesverwaltungsgericht - BVerwGE 98, 248 - entschieden, in der vom BSG entschiedenen Konstellation sei der SGB II-Träger allerdings von Anfang an unzuständig gewesen.

    Diese Vorschrift gilt auch für die Sozialhilfe, wobei diese nicht im eigentlichen Sinn antragsabhängig ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 C 1/93 - BVerwGE 98, 248 ff., juris Rdn. 22).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    Ein solcher "gespaltener" Leistungsanspruch, der für verschiedene Aspekte der Hilfebedürftigkeit für den gleichen Zeitraum einerseits gegen den Leistungsträger nach dem SGB II und andererseits gegen den Leistungsträger nach dem SGB XII besteht, wäre systemwidrig und ist in der Vergangenheit auch nur in Bezug auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach § 73 SGB XII als Auffangregelung angenommen worden, bevor in Umsetzung des Urteils des BVerfG vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u. a., juris Rdn. 220) eine Härtefallregelung - nunmehr in § 21 Abs. 6 SGB II enthalten - in das die Grundsicherung für Arbeitsuchende regelnde Gesetz aufgenommen worden ist.

    Berechnungsfehler hinsichtlich der gewährten Leistungen der Rechtsvorgängerin des Beklagten sind nicht ersichtlich und von dem Kläger nach Erlass des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a. - auch nicht geltend gemacht worden, so dass der Senat aus materiell-rechtlichen Gründen - unter Berücksichtigung des Umstands, dass eine Begrenzung des Streitgegenstandes nach der ständigen Rechtsprechung des BSG hier, wie auch sonst regelmäßig, nicht gegeben ist - die Betrachtung auf den geltend gemachten Mehrbedarf beschränkt hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - L 7 AS 34/08

    Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfe in sonstigen Lebenslagen zur Wahrnehmung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    Dass ein Anspruch nach § 30 Abs. 1 SGB XII an einem unterlassenen Leistungsantrag scheitere, wie das SG gemeint hat, lässt sich nach alledem nicht bestätigen (zur Zurechnung der Kenntnis eines Grundsicherungsträgers nach dem SGB II in Bezug auf Leistungsansprüche gegen den Sozialhilfeträger auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - L 7 AS 34/08 - juris Rdn. 58 ff., m. w. Nachw.).
  • BSG, 15.12.2010 - B 14 AS 44/09 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten - kein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    Die bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit zunächst zu Zwecken der Abgrenzung der Leistungszuständigkeit vorgenommene Fiktion der Erwerbsfähigkeit, in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 44a SGB II, rechtfertigt es schließlich auch nicht, den tatsächlich nicht erwerbsfähigen Kläger allein aufgrund dieser für Zuständigkeitsabgrenzungen geschaffenen Regelung auch im Hinblick auf den materiellen Regelungsgehalt des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II a. F. zu seinem Nachteil so zu behandeln, als wäre er erwerbsfähig, was zur Konsequenz haben könnte, dass er von einem entsprechenden Anspruch auf einen Mehrbedarf ausgeschlossen wäre (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 29/09 R - juris Rdn. 14 ff.; Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 44/09 R - juris Rdn. 16, m. w. Nachw.).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 29/09 R

    Arbeitslosengeld II - Leistungsanspruch zur Deckung unabweisbarer, laufender,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    Die bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit zunächst zu Zwecken der Abgrenzung der Leistungszuständigkeit vorgenommene Fiktion der Erwerbsfähigkeit, in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens des § 44a SGB II, rechtfertigt es schließlich auch nicht, den tatsächlich nicht erwerbsfähigen Kläger allein aufgrund dieser für Zuständigkeitsabgrenzungen geschaffenen Regelung auch im Hinblick auf den materiellen Regelungsgehalt des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II a. F. zu seinem Nachteil so zu behandeln, als wäre er erwerbsfähig, was zur Konsequenz haben könnte, dass er von einem entsprechenden Anspruch auf einen Mehrbedarf ausgeschlossen wäre (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 4 AS 29/09 R - juris Rdn. 14 ff.; Urteil vom 15. Dezember 2010 - B 14 AS 44/09 R - juris Rdn. 16, m. w. Nachw.).
  • BSG, 24.11.2011 - B 14 AS 201/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    Die Personengruppe nicht erwerbsfähiger Sozialgeldbezieher nach dem SGB II steht den vom Dritten und Vierten Kapitel des SGB XII erfassten Personengruppen näher als der Gruppe der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (BSG, Urteil vom 24. November 2011 - B 14 AS 201/10 R - juris Rdn. 19).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2012 - L 13 AS 278/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    Dem Hilfebedürftigen kommt es regelmäßig nur darauf an, die als notwendig empfundene Hilfe vom zuständigen Sozialleistungsträger zu erhalten, und zwar unabhängig von den für einen Laien kaum oder nur schwer durchschaubaren Abgrenzungsregelungen für Leistungen nach dem SGB II und SGB XII (hierzu auch Senat, Beschluss vom 19. Juli 2012 - L 13 AS 278/11 NZB).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    Insoweit hat das BSG zwar festgestellt - und der Senat schließt sich dieser Rechtsprechung an - dass ein Leistungsanspruch nach § 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht schon deshalb ausscheidet, weil ein Hilfesuchender, wenn er bedürftig wäre, einen Anspruch nach § 41 SGB XII hätte, sondern erst dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des § 41 SGB XII im Einzelfall sämtlich vorliegen, denn Sinn des Leistungsausschlusses für Leistungsberechtigte des § 41 SGB XII ist es, den Berechtigten möglichst nicht zwei Systemen zur Sicherung des Existenzminimums zu unterstellen (BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 7b AS 10/06 R - BSGE 97, 231 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 2, juris Rdn. 18).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 45/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögens- statt Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.01.2014 - L 13 AS 190/12
    1) Auf Beklagtenseite ist das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung i. S. des § 44 b Abs. 1 Satz 1 SGB II, die mit Wirkung vom 1. Januar 2011 kraft Gesetzes entstanden ist, als Rechtsnachfolger kraft Gesetzes an die Stelle der bisher beklagten Arbeitsgemeinschaft getreten; das Passivrubrum war dementsprechend von Amts wegen zu berichtigen (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteile vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 45/09 R - juris Rdn. 12, sowie vom 18. Januar 2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5 - juris Rdn. 11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2008 - L 7 AS 482/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.09.2009 - L 3 AS 24/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Feststellung der Erwerbsfähigkeit -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2011 - L 15 AS 568/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antragserfordernis - Antrag beim

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2009 - L 7 AS 4/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Hamburg, 24.04.2018 - L 4 AS 361/15

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Weiter seien, dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 22. Januar 2014 (L 13 AS 190/12) folgend und unter Anwendung des § 16 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I), von der Beigeladenen nicht nur für den Zeitraum vom 1. November 2009 bis zum 30. April 2010, sondern bereits ab dem 30. Mai 2005 Leistungen einschließlich des Mehrbedarfs wegen Behinderung zu erbringen.

    Vielmehr ist nunmehr die Beigeladene als eigentlich Leistungsverpflichtete auch zuständig für die Erfüllung eines etwaig höheren als des bereits gewährten Anspruchs (vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.1.2014 - L 13 AS 190/12, juris Rn. 30).".

  • SG Hamburg, 10.07.2015 - S 22 AS 684/10
    Weiterhin seien dem Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 22.01.2014 (L 13 AS 190/12) folgend und unter Anwendung des § 16 Abs. 2 SGB I von der Beigeladenen nicht nur für den Zeitraum vom 01.11.2009 bis 30.04.2010, sondern ab dem 30.05.2005 Leistungen einschließlich des Mehrbedarfs wegen Behinderung zu erbringen.

    Das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen (Urt. v. 22.01.2014, L 13 AS 190/12, Rn. 32) geht diesbezüglich davon aus, dass § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I auch dann eingreift, "wenn ein Antrag nicht bei einer unzuständigen Stelle, sondern bei einem Träger der Grundsicherung nach dem SGB II eingegangen ist, der entweder für die Bewilligung der Leistung auf der Grundlage des § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II - bzw. § 44a Abs. 1 Satz 3 SGB II in der bis 31.12.2010 geltenden Fassung - zuständig ist oder der sich jedenfalls nach dem zum Antrags- und Entscheidungszeitpunkt bestehenden Erkenntnisstand ohne Vorliegen eines Sorgfaltspflichtverstoßes für leistungszuständig gehalten hat, der aber aufgrund des Umstandes, dass sich später die Erwerbsunfähigkeit des Antragstellers herausstellt, materiell für den Antragsteller tatsächlich nicht leistungszuständig war." Dem schließt sich das Gericht im Ergebnis und mit der Einschränkung an, dass die Wirkung des § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB I bei Vorliegen der übrigen genannten Voraussetzungen unabhängig davon eingreift, ob der betreffende Leistungsträger sich mit oder ohne Sorgfaltsverstoß für leistungszuständig hielt.

    Der Sinn und Zweck der Regelung in § 16 Abs. 2 SGB I ist es, die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Begehren nach Sozialleistungen nicht an den Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern zu lassen (BSG, Urt. v. 26.08.2008, B 8/9b SO 18/07 R, Rn. 22; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22.01.2014, L 13 AS 190/12, Rn. 32 f.).

  • LSG Hamburg, 01.10.2020 - L 4 AS 66/19

    Voraussetzungen eines Anspruchs des Grundsicherungsberechtigten auf Erstattung

    Vielmehr ist nunmehr die Beigeladene als eigentlich Leistungsverpflichtete auch zuständig für die Erfüllung eines etwaig höheren als des bereits gewährten Anspruchs (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 21.9.2017 - L 4 AS 53/17; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.1.2014 - L 13 AS 190/12, juris Rn. 30).

    Diese Vorschrift greift auch dann ein, wenn ein Antrag nicht bei einer unzuständigen Stelle, sondern bei einem SGB II-Träger eingeht, der entweder aufgrund der Regelung des § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II zuständig ist oder sich fälschlich für leistungszuständig gehalten hat, aber aufgrund der späteren Erkenntnis, dass der Antragsteller erwerbsunfähig ist, tatsächlich nicht zuständig war (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 21.9.2017 - L 4 AS 53/17; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.1.2014 - L 13 AS 190/12, Rn. 32 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.09.2016 - L 7 AS 484/16

    SGB-II-Leistungen; Verantwortungs- und Einstandsgemeinschaft; Objektive

    Dem Leistungsberechtigten kommt es regelmäßig nur darauf an, die als notwendig empfundene Hilfe vom zuständigen Sozialleistungsträger zu erhalten, und zwar unabhängig von den für einen Laien nur eingeschränkt durchschaubaren Abgrenzungsregelungen für Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. April 2012 - L 19 AS 1029/11 B PKH -, juris Rn. 7; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Januar 2014 - L 13 AS 190/12 -, juris Rn. 36).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.01.2024 - L 5 AS 264/20

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) - rückwirkende Feststellung der vollen

    Allerdings folgt hieraus nicht, dass der Beklagte zu bisher noch nicht erbrachten Leistungen verpflichtet werden könnte, nachdem die fehlende Erwerbsfähigkeit nunmehr (rückwirkend) festgestellt worden ist (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 21. September 2017, L 4 AS 53/17, juris, Rn. 29; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Januar 2014, L 13 AS 190/12, juris, Rn. 30).
  • LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 53/17
    Vielmehr ist nunmehr die Beigeladene als eigentlich Leistungsverpflichtete auch zuständig für die Erfüllung eines etwaig höheren als des bereits gewährten Anspruchs (vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.1.2014 - L 13 AS 190/12, juris Rn. 30).
  • LSG Hamburg, 21.09.2017 - L 4 AS 318/15
    Vielmehr ist nunmehr die Beigeladene als eigentlich Leistungsverpflichtete auch zuständig für die Erfüllung eines etwaig höheren als des bereits gewährten Anspruchs (vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.1.2014 - L 13 AS 190/12, juris Rn. 30).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2018 - L 15 AS 322/16
    Unabhängig von der Frage, auf welcher Rechtsgrundlage ein solcher Anspruch ohne Antragstellung bei diesem Träger für den zurückliegenden Zeitraum im Jahre 2012 überhaupt in Betracht kommen soll (bejahend zur grundsätzlichen Möglichkeit eines solches Anspruches allerdings Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Januar 2014 - L 13 AS 190/12), liegen jedenfalls die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf nach § 30 SGB XII nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 15 AS 228/14
    Die Rechtsfrage der vom SG angenommenen fehlenden Anspruchsberechtigung des Klägers für den gesamten streitgegenständlichen Zeitraum trotz der ihm erst ab dem 1. Oktober 2009 gewährten Leistungen nach dem SGB XII sei in der Rechtsprechung nicht geklärt (vgl. Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen Bremen, Urteil vom 22. Januar 2014 - L 13 AS 190/12 -, wonach für Leistungszeiträume, über die noch nicht abschließend und bestandskräftig seitens der Verwaltung entschieden worden sei, der SGB XII-Träger leistungspflichtig sei und sich in solchen Fällen den Antrag auf SGB II-Leistungen auch auf solche nach dem SGB XII erstrecke).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.07.2014 - L 15 AS 298/13
    Diese Fragestellung ist bislang höchstrichterlich nicht geklärt (vgl. hierzu auch Urteil des 13. Senats vom 22. Januar 2014 - L 13 AS 190/12 -, in dem in einer ähnlichen Konstellation der Sozialhilfeträger für leistungspflichtig gehalten und der Antrag auf Leistungen nach dem SGB II als Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII gewertet wurde).
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