Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35880
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03 (https://dejure.org/2007,35880)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.02.2007 - L 1 RA 23/03 (https://dejure.org/2007,35880)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2007 - L 1 RA 23/03 (https://dejure.org/2007,35880)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,35880) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Abwicklung des Versorgungsausgleichs - Erstattung der Aufwendung auf Grund von Übertragungen von Rentenanwartschaften - Erstattungspflicht eines nicht öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger nach § 225 Abs 1 S 1 SGB 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 14/98 R

    Abwicklung des Versorgungsausgleichs - VBL - Erstattung durch den Träger der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03
    Jedenfalls dürfe er nicht abschließend mit Leistungspflichten belastet bleiben, denen keine entsprechenden Einnahmen gegenüber stünden (Bezugnahme auf die BSG-Urteile vom 29. September 1998, Az: B 4 RA 14/98 R sowie vom 9. November 1999, Az: B 4 RA 16/99 R).

    In seiner Entscheidung vom 29. September 1998 (Az: B 4 RA 14/98 R) hatte das BSG lediglich über die Beitragszahlungspflicht in den so genannten Bagatellfällen des § 225 Abs. 2 SGB VI zu befinden und den Fall in Erwägung zu ziehen, dass bei späterer Änderung der familiengerichtlichen Entscheidung ein Erstattungsverfahren nach § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI in Betracht kommt.

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03
    Allgemein anerkannt ist lediglich, Leistungen der Rückforderung zu unterwerfen, die zum Zwecke der Erfüllung einer in Wirklichkeit gar nicht bestehenden Verbindlichkeit erbracht worden sind (vgl. Sprau in: Palandt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 65 Auf. 2006, § 812 BGB Rdnr. 68; BSG-Urteil vom 03.08.2006, Az.: B 3 KR 6/06 R).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 16/99 R

    Maßgeblichkeit rechtskräftiger Abänderungsentscheidungen für das

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03
    Jedenfalls dürfe er nicht abschließend mit Leistungspflichten belastet bleiben, denen keine entsprechenden Einnahmen gegenüber stünden (Bezugnahme auf die BSG-Urteile vom 29. September 1998, Az: B 4 RA 14/98 R sowie vom 9. November 1999, Az: B 4 RA 16/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 R 12/05

    Rentenversicherung

    Das spricht gegen einen Erstattungsanspruch der Klägerin nach § 225 Abs. 1 SGB VI. Denn wenn der Gesetzgeber an den Wortlaut anderer Rechtsgrundlagen anknüpft (Hauck/Haines-Klattenhof, SGB VI, § 225 Rn. 13; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.02.2007 - L 1 RA 23/03), so spricht dies dafür, dass er auch nur die dort geregelten Fälle der Folgeregelung (Erstattung) unterwerfen wollte.

    Zudem bietet nur der öffentlich-rechtliche Versorgungsträger die Gewissheit, dass die Erstattung auch mit Blick auf das fehlende Insolvenzrisiko tatsächlich erfolgt (Hauck/Haines-Klattenhoff, SGB VI, § 225 Rn. 13; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.02.2007 - L 1 RA 23/03), auf diese (kleine) Gruppe müssen die Fälle des (Quasi-)Splitting beschränkt bleiben.

    Die Bindungswirkung besagt aber nicht, dass die Erstattungsvoraussetzungen dem Grunde nach gegeben sind, also ein Fall des Quasi-Splitting vorliegt sowie ein privatrechtlich organisierter Träger zu einem öffentlich-rechtlichen wird (im Ergebnis auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.02.2007 - L 1 RA 23/03).

    Überdies schließt sich der Senat den Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 22.02.2007 - L 1 RA 23/03 - an, das in einem vergleichbar gelagerten Fall argumentiert hat, es liege keine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen dem Rentenversicherungsträger und dem privatrechtlichen Träger der Versorgungslast vor.

    Da kein öffentlich-rechtliches Sonderrecht existiere, das die Rechtsbeziehungen der Beteiligten regele und zwischen den Beteiligten auch kein Verhältnis der Über-/Unterordnung bestehe, sei die Klägerin auf den Privatrechtsweg zu verweisen (Urteil vom 22.02.2007, a.a.O.).

  • BSG, 21.03.2018 - B 13 R 17/15 R

    Träger der Versorgungslast iS des § 225 Abs 1 S 1 SGB 6 - irrtümliche

    Vielmehr entsteht dieser von Gesetzes wegen und zwar erst dann, wenn dem Rentenversicherungsträger tatsächlich Aufwendungen entstehen (OLG Hamm Beschluss vom 26.5.1982 - 3 UF 395/80 - FamRZ 1982, 829; vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22.2.2007 - L 1 RA 23/03 - Juris RdNr 26 mwN) .

    (1) Grundsätzlich trifft es zu, dass sich die Erstattungsverpflichtung des § 225 Abs. 1 S 1 SGB VI gegen öffentlich-rechtliche Versorgungsträger richtet (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22.2.2007 - L 1 RA 23/03 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.3.2010 - L 13 R 12/05; Bachmann in Hauck/Noftz, SGB, Stand Februar 2018, K § 225 SGB VI RdNr 18 f) .

  • BGH, 05.05.2021 - XII ZR 45/20

    Versorgungsausgleich: Bindung des Revisionsgerichts an die vom Oberlandesgericht

    aa) Teilweise wird angenommen, der Anwendungsbereich des § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI sei auf den Ausgleich von Versorgungsansprüchen gegen öffentlich-rechtliche Versorgungsträger beschränkt (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22. Februar 2007 - L 1 RA 23/03 - juris Rn. 18 ff.; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19. März 2010 - L 13 R 12/05 - juris Rn. 21 ff.; OLG Köln Urteil vom 4. Juli 2019 - 15 U 95/18 - juris Rn. 18 ff.; Leihkauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder [Stand: Dezember 2020] 12.2.3 Rn. 32; Reinhard in Ruland/Dünn Gemeinschaftskommentar SGB VI November 2014 § 225 Rn. 6; Eichenhofer/Wenner/Naumann Kommentar zum Sozialgesetzbuch SGB IV § 225 Rn. 3).
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 15 U 95/18
    Eine Anwendung des § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI setzt indes nach Ansicht des Senats voraus, dass der Ausgleich gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger beansprucht wird und nicht - wie hier - gegenüber privatrechtlich organisierten Trägern bzw. natürlichen Personen des privaten Rechts (vgl. auch Landessozialgericht Niedersachen-Bremen, Urteil vom 22.02.2007 L 1 RA 23/03 - Tz 20 zitiert nach juris sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.03.2010 - L 13 R 12/05 -zitiert nach juris Tz. 22 ff. ).
  • SG Duisburg, 11.02.2021 - S 21 R 421/20
    Im Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 22. Februar 2007 (L 1 RA 23/03), auf das sich der Beklagte außerdem stützt, wird die Frage der Rechtswegzuständigkeit nicht einmal problematisiert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht