Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Abwicklung des Versorgungsausgleichs - Erstattung der Aufwendung auf Grund von Übertragungen von Rentenanwartschaften - Erstattungspflicht eines nicht öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger nach § 225 Abs 1 S 1 SGB 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 27.11.2002 - S 7 RA 82/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2007 - L 1 RA 23/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2007 - L 1 RA 23/03
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 14/98 R
Abwicklung des Versorgungsausgleichs - VBL - Erstattung durch den Träger der …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03
Jedenfalls dürfe er nicht abschließend mit Leistungspflichten belastet bleiben, denen keine entsprechenden Einnahmen gegenüber stünden (Bezugnahme auf die BSG-Urteile vom 29. September 1998, Az: B 4 RA 14/98 R sowie vom 9. November 1999, Az: B 4 RA 16/99 R).In seiner Entscheidung vom 29. September 1998 (Az: B 4 RA 14/98 R) hatte das BSG lediglich über die Beitragszahlungspflicht in den so genannten Bagatellfällen des § 225 Abs. 2 SGB VI zu befinden und den Fall in Erwägung zu ziehen, dass bei späterer Änderung der familiengerichtlichen Entscheidung ein Erstattungsverfahren nach § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI in Betracht kommt.
- BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R
Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03
Allgemein anerkannt ist lediglich, Leistungen der Rückforderung zu unterwerfen, die zum Zwecke der Erfüllung einer in Wirklichkeit gar nicht bestehenden Verbindlichkeit erbracht worden sind (…vgl. Sprau in: Palandt, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 65 Auf. 2006, § 812 BGB Rdnr. 68; BSG-Urteil vom 03.08.2006, Az.: B 3 KR 6/06 R). - BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 16/99 R
Maßgeblichkeit rechtskräftiger Abänderungsentscheidungen für das …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 1 RA 23/03
Jedenfalls dürfe er nicht abschließend mit Leistungspflichten belastet bleiben, denen keine entsprechenden Einnahmen gegenüber stünden (Bezugnahme auf die BSG-Urteile vom 29. September 1998, Az: B 4 RA 14/98 R sowie vom 9. November 1999, Az: B 4 RA 16/99 R).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2010 - L 13 R 12/05
Rentenversicherung
Das spricht gegen einen Erstattungsanspruch der Klägerin nach § 225 Abs. 1 SGB VI. Denn wenn der Gesetzgeber an den Wortlaut anderer Rechtsgrundlagen anknüpft (…Hauck/Haines-Klattenhof, SGB VI, § 225 Rn. 13; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.02.2007 - L 1 RA 23/03), so spricht dies dafür, dass er auch nur die dort geregelten Fälle der Folgeregelung (Erstattung) unterwerfen wollte.Zudem bietet nur der öffentlich-rechtliche Versorgungsträger die Gewissheit, dass die Erstattung auch mit Blick auf das fehlende Insolvenzrisiko tatsächlich erfolgt (…Hauck/Haines-Klattenhoff, SGB VI, § 225 Rn. 13; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.02.2007 - L 1 RA 23/03), auf diese (kleine) Gruppe müssen die Fälle des (Quasi-)Splitting beschränkt bleiben.
Die Bindungswirkung besagt aber nicht, dass die Erstattungsvoraussetzungen dem Grunde nach gegeben sind, also ein Fall des Quasi-Splitting vorliegt sowie ein privatrechtlich organisierter Träger zu einem öffentlich-rechtlichen wird (im Ergebnis auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.02.2007 - L 1 RA 23/03).
Überdies schließt sich der Senat den Ausführungen des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 22.02.2007 - L 1 RA 23/03 - an, das in einem vergleichbar gelagerten Fall argumentiert hat, es liege keine öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung zwischen dem Rentenversicherungsträger und dem privatrechtlichen Träger der Versorgungslast vor.
Da kein öffentlich-rechtliches Sonderrecht existiere, das die Rechtsbeziehungen der Beteiligten regele und zwischen den Beteiligten auch kein Verhältnis der Über-/Unterordnung bestehe, sei die Klägerin auf den Privatrechtsweg zu verweisen (Urteil vom 22.02.2007, a.a.O.).
- BSG, 21.03.2018 - B 13 R 17/15 R
Träger der Versorgungslast iS des § 225 Abs 1 S 1 SGB 6 - irrtümliche …
Vielmehr entsteht dieser von Gesetzes wegen und zwar erst dann, wenn dem Rentenversicherungsträger tatsächlich Aufwendungen entstehen (OLG Hamm Beschluss vom 26.5.1982 - 3 UF 395/80 - FamRZ 1982, 829; vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22.2.2007 - L 1 RA 23/03 - Juris RdNr 26 mwN) .(1) Grundsätzlich trifft es zu, dass sich die Erstattungsverpflichtung des § 225 Abs. 1 S 1 SGB VI gegen öffentlich-rechtliche Versorgungsträger richtet (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22.2.2007 - L 1 RA 23/03 - Juris; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.3.2010 - L 13 R 12/05; Bachmann in Hauck/Noftz, SGB, Stand Februar 2018, K § 225 SGB VI RdNr 18 f) .
- BGH, 05.05.2021 - XII ZR 45/20
Versorgungsausgleich: Bindung des Revisionsgerichts an die vom Oberlandesgericht …
aa) Teilweise wird angenommen, der Anwendungsbereich des § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI sei auf den Ausgleich von Versorgungsansprüchen gegen öffentlich-rechtliche Versorgungsträger beschränkt (LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 22. Februar 2007 - L 1 RA 23/03 - juris Rn. 18 ff.;… LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19. März 2010 - L 13 R 12/05 - juris Rn. 21 ff.;… OLG Köln Urteil vom 4. Juli 2019 - 15 U 95/18 - juris Rn. 18 ff.;… Leihkauff in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer Beamtenversorgungsgesetz des Bundes und der Länder [Stand: Dezember 2020] 12.2.3 Rn. 32;… Reinhard in Ruland/Dünn Gemeinschaftskommentar SGB VI November 2014 § 225 Rn. 6;… Eichenhofer/Wenner/Naumann Kommentar zum Sozialgesetzbuch SGB IV § 225 Rn. 3). - OLG Köln, 04.07.2019 - 15 U 95/18 Eine Anwendung des § 225 Abs. 1 Satz 1 SGB VI setzt indes nach Ansicht des Senats voraus, dass der Ausgleich gegenüber einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger beansprucht wird und nicht - wie hier - gegenüber privatrechtlich organisierten Trägern bzw. natürlichen Personen des privaten Rechts (vgl. auch Landessozialgericht Niedersachen-Bremen, Urteil vom 22.02.2007 L 1 RA 23/03 - Tz 20 zitiert nach juris sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 19.03.2010 - L 13 R 12/05 -zitiert nach juris Tz. 22 ff. ).
- SG Duisburg, 11.02.2021 - S 21 R 421/20 Im Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 22. Februar 2007 (L 1 RA 23/03), auf das sich der Beklagte außerdem stützt, wird die Frage der Rechtswegzuständigkeit nicht einmal problematisiert.