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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10 ZVW   

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https://dejure.org/2012,53731
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10 ZVW (https://dejure.org/2012,53731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.03.2012 - L 1 KR 484/10 ZVW (https://dejure.org/2012,53731)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. März 2012 - L 1 KR 484/10 ZVW (https://dejure.org/2012,53731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Behandlungsmethode nach Prof. Dr. Kozijavkin - infantile Zerebralparese

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    "Mit dem Kriterium einer Krankheit, die zumindest mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, ist eine strengere Voraussetzung umschrieben, als sie etwa mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des sog Off-Label-Use (vgl dazu BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - Sandoglobulin) formuliert ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 - Mnesis; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 34 - Neuropsychologische Therapie).

    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit und eine Gleichstellung mit solchen notstandsähnlichen Situationen in folgenden Fällen verneint ( vgl E. Hauck in H. Peters, aaO, § 13 SGB V RdNr 203; Kretschmer, MEDSACH 2009, 54 ): bei einer Myopathie wegen Myoadenylate-Deaminase-Mangels (MAD-Mangel), die zu belastungsabhängigen, muskelkaterähnlichen Schmerzen, schmerzhaften Muskelversteifungen und sehr selten zu einem Untergang von Muskelgewebe führt sowie bei der Betroffenen das Ausscheiden aus dem Beruf als Tierärztin und den Bezug von Rente bewirkt hatte (BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose bei MAD-Mangel) ; bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweise auf metastatische Absiedlungen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie); bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom mit massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Suizidandrohung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 RdNr 11, 18 - Cabaseril) ; bei Friedreich scher Ataxie - Zunahme der Wanddicke des Herzmuskels, allgemeiner Leistungsminderung und langfristig eingeschränkter Lebenserwartung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 ff - Mnesis) ; bei Behandlung eines chronischen begrenzt objektivierbaren Schmerzsyndroms (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R, RdNr 19 - Cannabinol, SGb 2007, 287 = USK 2007-36) ; bei Behandlung einer Multiplen Sklerose im Hinblick auf den langen, verzögerten Krankheitsverlauf (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - RdNr 22, USK 2007-25 - Immunglobulin) ; bei der Notwendigkeit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme bei Nierenversagen (BSG, Beschluss vom 19.6.2006 - B 1 KR 18/06 B - Natriumarmes Mineralwasser) ; bei drohender Erblindung in 20 bis 30 Jahren wegen Stoffwechselstörung (BSG, Beschluss vom 26.9.2006 - B 1 KR 16/06 B - Eiweißarme Diät - Nudeln und Brot).

    Das Kriterium einer Krankheit, die zumindest mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, umschreibt nämlich eine strengere Voraussetzung, als sie mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des Off-Label-Use formuliert ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 34 - Neuropsychologische Therapie; BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 - Mnesis/Idebenone).

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    "Mit dem Kriterium einer Krankheit, die zumindest mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, ist eine strengere Voraussetzung umschrieben, als sie etwa mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des sog Off-Label-Use (vgl dazu BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 - Sandoglobulin) formuliert ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 - Mnesis; BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 34 - Neuropsychologische Therapie).

    Das Kriterium einer Krankheit, die zumindest mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, umschreibt nämlich eine strengere Voraussetzung, als sie mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des Off-Label-Use formuliert ist (vgl BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 34 - Neuropsychologische Therapie; BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 - Mnesis/Idebenone).

  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    In seinem Urteil vom 5. Mai 2009 - B 1 KR 15/08 R - hat das BSG seine bis dahin ergangene Rechtsprechung zusammengefasst und dargelegt, dass eine Erkrankung nur dann einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung wertungsmäßig vergleichbar ist, wenn dadurch bei dem Betroffenen eine vergleichbare notstandsähnliche Extremsituation herbeigeführt wird.

    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufende Krankheit und eine Gleichstellung mit den in diesem Bereich zu verlangenden notstandsähnlichen Extremsituationen auch schon in ähnlichen Fällen mit durchaus gravierenden Beeinträchtigungen verneint (vgl die Übersicht in BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 16 RdNr 15 - ICL).".

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    Schließlich sei auch kein Anspruch des Klägers aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - gegeben.

    Da diese gesetzliche Neuregelung lediglich den Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98 - umsetze, sei sie auch schon auf den Fall des Klägers und für den hier streitigen Zeitraum anwendbar.

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit und eine Gleichstellung mit solchen notstandsähnlichen Situationen in folgenden Fällen verneint ( vgl E. Hauck in H. Peters, aaO, § 13 SGB V RdNr 203; Kretschmer, MEDSACH 2009, 54 ): bei einer Myopathie wegen Myoadenylate-Deaminase-Mangels (MAD-Mangel), die zu belastungsabhängigen, muskelkaterähnlichen Schmerzen, schmerzhaften Muskelversteifungen und sehr selten zu einem Untergang von Muskelgewebe führt sowie bei der Betroffenen das Ausscheiden aus dem Beruf als Tierärztin und den Bezug von Rente bewirkt hatte (BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose bei MAD-Mangel) ; bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweise auf metastatische Absiedlungen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie); bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom mit massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Suizidandrohung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 RdNr 11, 18 - Cabaseril) ; bei Friedreich scher Ataxie - Zunahme der Wanddicke des Herzmuskels, allgemeiner Leistungsminderung und langfristig eingeschränkter Lebenserwartung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 ff - Mnesis) ; bei Behandlung eines chronischen begrenzt objektivierbaren Schmerzsyndroms (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R, RdNr 19 - Cannabinol, SGb 2007, 287 = USK 2007-36) ; bei Behandlung einer Multiplen Sklerose im Hinblick auf den langen, verzögerten Krankheitsverlauf (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - RdNr 22, USK 2007-25 - Immunglobulin) ; bei der Notwendigkeit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme bei Nierenversagen (BSG, Beschluss vom 19.6.2006 - B 1 KR 18/06 B - Natriumarmes Mineralwasser) ; bei drohender Erblindung in 20 bis 30 Jahren wegen Stoffwechselstörung (BSG, Beschluss vom 26.9.2006 - B 1 KR 16/06 B - Eiweißarme Diät - Nudeln und Brot).

    Er hat zugleich aber betont, dass kein Anlass besteht, die Rechtsgedanken einer grundrechtsorientierten Auslegung auf weitläufigere Bereiche auszudehnen, in denen der Gesetzgeber aus wohl erwogenen Gründen den Leistungsumfang der GKV bewusst eingeschränkt hat (vgl insgesamt BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, jeweils RdNr 31 - 32 - D-Ribose bei MAD-Mangel; dies für Arzneimittel verfassungsrechtlich nicht beanstandend: BVerfG, NJW 2008, 3556 zu BSG USK 2007-25).".

  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit und eine Gleichstellung mit solchen notstandsähnlichen Situationen in folgenden Fällen verneint ( vgl E. Hauck in H. Peters, aaO, § 13 SGB V RdNr 203; Kretschmer, MEDSACH 2009, 54 ): bei einer Myopathie wegen Myoadenylate-Deaminase-Mangels (MAD-Mangel), die zu belastungsabhängigen, muskelkaterähnlichen Schmerzen, schmerzhaften Muskelversteifungen und sehr selten zu einem Untergang von Muskelgewebe führt sowie bei der Betroffenen das Ausscheiden aus dem Beruf als Tierärztin und den Bezug von Rente bewirkt hatte (BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose bei MAD-Mangel) ; bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweise auf metastatische Absiedlungen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie); bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom mit massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Suizidandrohung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 RdNr 11, 18 - Cabaseril) ; bei Friedreich scher Ataxie - Zunahme der Wanddicke des Herzmuskels, allgemeiner Leistungsminderung und langfristig eingeschränkter Lebenserwartung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 ff - Mnesis) ; bei Behandlung eines chronischen begrenzt objektivierbaren Schmerzsyndroms (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R, RdNr 19 - Cannabinol, SGb 2007, 287 = USK 2007-36) ; bei Behandlung einer Multiplen Sklerose im Hinblick auf den langen, verzögerten Krankheitsverlauf (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - RdNr 22, USK 2007-25 - Immunglobulin) ; bei der Notwendigkeit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme bei Nierenversagen (BSG, Beschluss vom 19.6.2006 - B 1 KR 18/06 B - Natriumarmes Mineralwasser) ; bei drohender Erblindung in 20 bis 30 Jahren wegen Stoffwechselstörung (BSG, Beschluss vom 26.9.2006 - B 1 KR 16/06 B - Eiweißarme Diät - Nudeln und Brot).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 30/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf cannabinoidhaltige Arzneimittel zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit und eine Gleichstellung mit solchen notstandsähnlichen Situationen in folgenden Fällen verneint ( vgl E. Hauck in H. Peters, aaO, § 13 SGB V RdNr 203; Kretschmer, MEDSACH 2009, 54 ): bei einer Myopathie wegen Myoadenylate-Deaminase-Mangels (MAD-Mangel), die zu belastungsabhängigen, muskelkaterähnlichen Schmerzen, schmerzhaften Muskelversteifungen und sehr selten zu einem Untergang von Muskelgewebe führt sowie bei der Betroffenen das Ausscheiden aus dem Beruf als Tierärztin und den Bezug von Rente bewirkt hatte (BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose bei MAD-Mangel) ; bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweise auf metastatische Absiedlungen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie); bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom mit massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Suizidandrohung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 RdNr 11, 18 - Cabaseril) ; bei Friedreich scher Ataxie - Zunahme der Wanddicke des Herzmuskels, allgemeiner Leistungsminderung und langfristig eingeschränkter Lebenserwartung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 ff - Mnesis) ; bei Behandlung eines chronischen begrenzt objektivierbaren Schmerzsyndroms (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R, RdNr 19 - Cannabinol, SGb 2007, 287 = USK 2007-36) ; bei Behandlung einer Multiplen Sklerose im Hinblick auf den langen, verzögerten Krankheitsverlauf (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - RdNr 22, USK 2007-25 - Immunglobulin) ; bei der Notwendigkeit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme bei Nierenversagen (BSG, Beschluss vom 19.6.2006 - B 1 KR 18/06 B - Natriumarmes Mineralwasser) ; bei drohender Erblindung in 20 bis 30 Jahren wegen Stoffwechselstörung (BSG, Beschluss vom 26.9.2006 - B 1 KR 16/06 B - Eiweißarme Diät - Nudeln und Brot).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    In seinem Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 19/10 R - hat es dazu ausgeführt:.
  • BSG, 14.02.2007 - B 1 KR 16/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Krankengeld - generelle Wartezeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit und eine Gleichstellung mit solchen notstandsähnlichen Situationen in folgenden Fällen verneint ( vgl E. Hauck in H. Peters, aaO, § 13 SGB V RdNr 203; Kretschmer, MEDSACH 2009, 54 ): bei einer Myopathie wegen Myoadenylate-Deaminase-Mangels (MAD-Mangel), die zu belastungsabhängigen, muskelkaterähnlichen Schmerzen, schmerzhaften Muskelversteifungen und sehr selten zu einem Untergang von Muskelgewebe führt sowie bei der Betroffenen das Ausscheiden aus dem Beruf als Tierärztin und den Bezug von Rente bewirkt hatte (BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose bei MAD-Mangel) ; bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweise auf metastatische Absiedlungen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie); bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom mit massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Suizidandrohung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 RdNr 11, 18 - Cabaseril) ; bei Friedreich scher Ataxie - Zunahme der Wanddicke des Herzmuskels, allgemeiner Leistungsminderung und langfristig eingeschränkter Lebenserwartung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 ff - Mnesis) ; bei Behandlung eines chronischen begrenzt objektivierbaren Schmerzsyndroms (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R, RdNr 19 - Cannabinol, SGb 2007, 287 = USK 2007-36) ; bei Behandlung einer Multiplen Sklerose im Hinblick auf den langen, verzögerten Krankheitsverlauf (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - RdNr 22, USK 2007-25 - Immunglobulin) ; bei der Notwendigkeit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme bei Nierenversagen (BSG, Beschluss vom 19.6.2006 - B 1 KR 18/06 B - Natriumarmes Mineralwasser) ; bei drohender Erblindung in 20 bis 30 Jahren wegen Stoffwechselstörung (BSG, Beschluss vom 26.9.2006 - B 1 KR 16/06 B - Eiweißarme Diät - Nudeln und Brot).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 14/06 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Leistungen außerhalb des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 1 KR 484/10
    Das BSG hat dementsprechend das Vorliegen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheit und eine Gleichstellung mit solchen notstandsähnlichen Situationen in folgenden Fällen verneint ( vgl E. Hauck in H. Peters, aaO, § 13 SGB V RdNr 203; Kretschmer, MEDSACH 2009, 54 ): bei einer Myopathie wegen Myoadenylate-Deaminase-Mangels (MAD-Mangel), die zu belastungsabhängigen, muskelkaterähnlichen Schmerzen, schmerzhaften Muskelversteifungen und sehr selten zu einem Untergang von Muskelgewebe führt sowie bei der Betroffenen das Ausscheiden aus dem Beruf als Tierärztin und den Bezug von Rente bewirkt hatte (BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7 - D-Ribose bei MAD-Mangel) ; bei einem Prostatakarzinom im Anfangsstadium ohne Hinweise auf metastatische Absiedlungen (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 8 - Interstitielle Brachytherapie); bei einem in schwerwiegender Form bestehenden Restless-Legs-Syndrom mit massiven Schlafstörungen und daraus resultierenden erheblichen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie Suizidandrohung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 6 RdNr 11, 18 - Cabaseril) ; bei Friedreich scher Ataxie - Zunahme der Wanddicke des Herzmuskels, allgemeiner Leistungsminderung und langfristig eingeschränkter Lebenserwartung (BSG SozR 4-2500 § 31 Nr. 8 RdNr 17 ff - Mnesis) ; bei Behandlung eines chronischen begrenzt objektivierbaren Schmerzsyndroms (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 30/06 R, RdNr 19 - Cannabinol, SGb 2007, 287 = USK 2007-36) ; bei Behandlung einer Multiplen Sklerose im Hinblick auf den langen, verzögerten Krankheitsverlauf (BSG, Urteil vom 27.3.2007 - B 1 KR 17/06 R - RdNr 22, USK 2007-25 - Immunglobulin) ; bei der Notwendigkeit vermehrter Flüssigkeitsaufnahme bei Nierenversagen (BSG, Beschluss vom 19.6.2006 - B 1 KR 18/06 B - Natriumarmes Mineralwasser) ; bei drohender Erblindung in 20 bis 30 Jahren wegen Stoffwechselstörung (BSG, Beschluss vom 26.9.2006 - B 1 KR 16/06 B - Eiweißarme Diät - Nudeln und Brot).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

  • BSG, 13.12.2005 - B 1 KR 6/05 R

    Feststellung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in

  • BSG, 19.06.2006 - B 1 KR 18/06 B

    Kostenübernahme der Krankenversicherung für natriumarmes Mineralwasser,

  • SG Dresden, 18.09.2013 - S 18 KR 724/11

    Erstattung der privat verauslagten Kosten für eine im Ausland vorgenommene

    Wie bereits das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 22.03.2012, Az. L 1 KR 484/10 ZVW; juris Rn. 39 ff., im Anschluss an das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16.05.2007, Az. L 1 KR 1/03, juris Rn. 25 ff., ausgeführt hat, war die Methode Kozijavkin noch im Jahr 2005 und darüber hinaus nicht allgemein anerkannt.
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