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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 15 P 16/14 KL |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.06.2017 - L 15 P 16/14 KL (https://dejure.org/2017,96090)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - L 15 P 16/14 KL (https://dejure.org/2017,96090)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R
Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 15 P 16/14
Pflegesätze seien leistungsgerecht, wenn sie - erstens - nachvollziehbar und plausibel dargelegt worden seien und - zweitens - in einer angemessenen nachprüfbaren Relation zu den Sätzen anderer Einrichtungen für vergleichbare Leistungen stünden (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - juris, Rn. 22).Die Einhaltung einer Tarifbindung entspreche den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Betriebsführung und sei daher als angemessen anzusehen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 29. Januar 2009, a. a. O., Rn. 36).
- BSG, 16.05.2013 - B 3 P 2/12 R
Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 15 P 16/14
Im übrigen habe zwar das BSG in seinem Urteil vom 16. Mai 2013 zum Aktenzeichen B 3 P 2/12 R die Einhaltung der Tarifbindung und die Zahlung ortsüblicher Gehälter als wirtschaftlich angemessen bezeichnet, des weiteren aber festgestellt, dass ungeachtet dessen das seit Einführung des SGB XI geltende Grundkonzept weiterhin maßgeblich von der Erwartung bestimmt sei, durch Wettbewerbsorientierung Anreize für möglichst kostengünstige Leistungen setzen zu können, sodass für jedes zugelassene Pflegeheim die Vergütung gesondert festzusetzen sei.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 9/14
Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der Pflegesätze und Entgelte …
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze und des Entscheidungsspielraums der Schiedsstelle ist nach den Ausführungen des BSG, denen sich der Senat nach eigener Prüfung bereits angeschlossen hat (vgl. z.B. Urteil vom 22. Juni 2017 - L 15 P 16/14 KL -) gerichtlich ausschließlich zu prüfen, ob die Ermittlung des Sachverhalts in einem fairen Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs erfolgt ist, ob zwingendes Gesetzesrecht beachtet und ob der bestehende Beurteilungsspielraum eingehalten worden ist.In demselben Umfang, in dem die Schiedsstelle mit eigenen Sachverhaltsfeststellungen überfordert wäre, müssen die Mitwirkungspflichten der Beteiligten zum Zuge kommen (Senatsurteil vom 22. Juni 2017, a.a.O.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.08.2018 - L 15 P 41/15
Pflegeversicherung
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Grundsätze und des Entscheidungsspielraums der Schiedsstelle ist nach den Ausführungen des BSG, denen sich der Senat nach eigener Prüfung bereits angeschlossen hat (vgl. z.B. Urteil vom 22. Juni 2017 - L 15 P 16/14 KL -) gerichtlich ausschließlich zu prüfen, ob die Ermittlung des Sachverhalts in einem fairen Verfahren unter Wahrung des rechtlichen Gehörs erfolgt ist, ob zwingendes Gesetzesrecht beachtet und ob der bestehende Beurteilungsspielraum eingehalten worden ist.