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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 9 AS 9/17 NZB   

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https://dejure.org/2017,95059
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 9 AS 9/17 NZB (https://dejure.org/2017,95059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.06.2017 - L 9 AS 9/17 NZB (https://dejure.org/2017,95059)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - L 9 AS 9/17 NZB (https://dejure.org/2017,95059)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.01.2016 - L 9 AS 1520/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 9 AS 9/17
    Ein Verfahrensmangel ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die das sozialgerichtliche Verfahren regelt; der Mangel bezieht sich nicht auf den Inhalt der Entscheidung des SG, sondern auf dessen prozessuales Vorgehen auf dem Weg zum Urteil (vgl Senatsbeschl. v. 12. Januar 2016 - L 9 AS 1520/15 NZB mwN; Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 144 Rn 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2015 - L 9 AS 41/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2017 - L 9 AS 9/17
    Die NZB ist statthaft, weil die Berufung nicht von Gesetzes wegen statthaft ist und das SG die Berufung in seinem Urteil nicht zugelassen hat (vgl Senatsbeschl. v. 23. März 2015 - L 9 AS 41/15 NZB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2017 - L 9 AS 697/17
    Ein Verfahrensmangel ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die das sozialgerichtliche Verfahren regelt; der Mangel bezieht sich nicht auf den Inhalt der Entscheidung des SG, sondern auf dessen prozessuales Vorgehen auf dem Weg zur Entscheidung (vgl Senatsbeschl. v. 22. Juni 2017 - L 9 AS 9/17 NZB [II.B.3.] mwN; Leitherer, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 144 Rn 32).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2017 - L 9 AS 696/17
    Ein Verfahrensmangel ist ein Verstoß gegen eine Vorschrift, die das sozialgerichtliche Verfahren regelt; der Mangel bezieht sich nicht auf den Inhalt der Entscheidung des SG, sondern auf dessen prozessuales Vorgehen auf dem Weg zur Entscheidung (vgl Senatsbeschl. v. 22. Juni 2017 - L 9 AS 9/17 NZB [II.B.3.] mwN; Leitherer, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG, 12. Aufl. 2017, § 144 Rn 32).
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