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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 R 145/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37695
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 R 145/17 (https://dejure.org/2018,37695)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.08.2018 - L 2 R 145/17 (https://dejure.org/2018,37695)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. August 2018 - L 2 R 145/17 (https://dejure.org/2018,37695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 236b SGB VI; § 51 Abs. 3a S. 1 SGB VI
    Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte anstatt einer Altersrente für langjährig Versicherte; Ausschluss insbesondere von Beitragszeiten aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld; Vermeidung von Härtefällen; Bezug von ALG aufgrund ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte

  • rechtsportal.de

    SGB VI § 236b ; SGB VI § 51 Abs. 3a S. 1
    Gewährung einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte anstatt einer Altersrente für langjährig Versicherte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 R 145/17
    Er verletzt das Grundrecht vielmehr nur, wenn er eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl nur BVerfGE 117, 272, 300 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 - stRspr).

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags überhaupt notwendig ist und sich die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (vgl. z.B. BVerfGE 101, 239, 270; 117, 272, 301 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7; BVerfGE 123, 111, 128; 126, 369, 399).

  • BSG, 17.08.2017 - B 5 R 8/16 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 R 145/17
    aa) Das Bundessozialgericht (Urteil vom 17. August 2017, B 5 R 8/16 R veröffentlicht in juris, Randnummer 42ff.) hat bereits dargelegt, dass es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist, dass Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung gemäß § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 3a Teilsatz 2 SGB VI in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn entgegen der Grundregel des Teilsatzes 1 nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden.

    Art. 14 GG schützt aber lediglich Rechtspositionen, die einem Rechtssubjekt bereits zustehen (vgl. für das Vorgenannte BSG, Urteil vom 17. August 2017, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2018 - L 2 R 145/17
    Voraussetzung ist allerdings, dass die Einführung eines Stichtags überhaupt notwendig ist und sich die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar ist (vgl. z.B. BVerfGE 101, 239, 270; 117, 272, 301 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7; BVerfGE 123, 111, 128; 126, 369, 399).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2022 - L 5 R 968/19
    Auch das LSG Niedersachsen-Bremen habe im Urteil vom 22.08.2018 (L 2 R 145/17) dargelegt, dass die Aufgabe des eigenen Geschäfts durch den selbständig tätigen Versicherten keine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sei.
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