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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16 (https://dejure.org/2020,76992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.10.2020 - L 8 SO 168/16 (https://dejure.org/2020,76992)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - L 8 SO 168/16 (https://dejure.org/2020,76992)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Vermögen aus einer Rente der Stiftung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Seine Zuständigkeit ergibt sich bereits daraus, dass er die Sozialhilfeleistungen, für die er Kostenersatz verlangt, erbracht hat (BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 10).

    Danach kann jeder Schuldner grundsätzlich vom Sozialhilfeträger auf den vollen Ersatzanspruch in Anspruch genommen werden (offengelassen vom BSG im Urteil vom 23.03.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 14).

    In Rechtsprechung und Literatur ist unstreitig, dass die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Kostenersatzpflicht des Erben ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 16; Hessisches LSG Urteil vom 9.1.2019 - L 4 SO 92/17 - juris Rn. 30; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.8.2017 - L 7 SO 2293/16 - juris Rn. 45; zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 92c BSHG: BSG, Urteil vom 23.4.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 16; sowie bereits BVerwG, Urteil vom 21.10.1987 - 5 C 39/85 - juris Rn. 6; Thüringer LSG, Urteil vom 6.7.2011 - L 8 SO 1027/08 - juris Rn. 22; H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider/Legros, SGB XII, 20. Aufl. 2020, § 102 Rn. 9; Simon in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 102 Rn. 15).

    Die Härte muss besonders gewichtig sein, also objektiv besonders schwer wiegen (vgl. BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 27).

    Allein die Tatsache, dass aus dem Einkommen zu leistende Kostenbeiträge geringer ausgefallen wären, wenn der Kläger seinen Heimaufenthalt mit einem Teil seines Vermögens finanziert hätte, vermögen jedenfalls keine besondere Härte für den späteren Erben zu begründen, denn die Vorschriften über nicht einzusetzendes Vermögen dienen allein dem Schutz des Sozialhilfeberechtigten, nicht aber dem seiner Erben (BSG, Urteile vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - juris Rn. 16 und vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 21).

    Die Klägerin wird vielmehr als Erbin in Anspruch genommen und setzt sich in dieser Funktion gegen den vom Beklagten geltend gemachten Ersatzanspruch zur Wehr (vgl. BSG, Urteile vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 28 und vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 30).

  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 15/17 R

    Kostenersatz für erbrachte Sozialhilfeleistungen nach dem Tod des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Unerheblich ist, dass die vorliegend erfolgte Beteiligung sozial erfahrener Dritter nach § 116 Abs. 2 SGB XII bei einer Entscheidung über einen Kostenersatz durch Erben nach § 102 SGB XII nicht erforderlich gewesen ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 12 sowie zu § 92c und § 114 Abs. 2 BSHG: BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - juris Rn. 11).

    In Rechtsprechung und Literatur ist unstreitig, dass die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Kostenersatzpflicht des Erben ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 16; Hessisches LSG Urteil vom 9.1.2019 - L 4 SO 92/17 - juris Rn. 30; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.8.2017 - L 7 SO 2293/16 - juris Rn. 45; zu der inhaltsgleichen Vorgängervorschrift des § 92c BSHG: BSG, Urteil vom 23.4.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 16; sowie bereits BVerwG, Urteil vom 21.10.1987 - 5 C 39/85 - juris Rn. 6; Thüringer LSG, Urteil vom 6.7.2011 - L 8 SO 1027/08 - juris Rn. 22; H. Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Scheider/Legros, SGB XII, 20. Aufl. 2020, § 102 Rn. 9; Simon in jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, § 102 Rn. 15).

    Allein die Tatsache, dass aus dem Einkommen zu leistende Kostenbeiträge geringer ausgefallen wären, wenn der Kläger seinen Heimaufenthalt mit einem Teil seines Vermögens finanziert hätte, vermögen jedenfalls keine besondere Härte für den späteren Erben zu begründen, denn die Vorschriften über nicht einzusetzendes Vermögen dienen allein dem Schutz des Sozialhilfeberechtigten, nicht aber dem seiner Erben (BSG, Urteile vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - juris Rn. 16 und vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 21).

    Die Klägerin wird vielmehr als Erbin in Anspruch genommen und setzt sich in dieser Funktion gegen den vom Beklagten geltend gemachten Ersatzanspruch zur Wehr (vgl. BSG, Urteile vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 28 und vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 30).

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 19/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Das BSG geht von einer generellen Unverwertbarkeit aus, wenn völlig ungewiss ist, wann eine für die Verwertbarkeit notwendige Bedingung eintritt und maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, danach im Regelfall jedenfalls der Zeitraum ist, für den die Leistungen bewilligt werden, also im Bereich des SGB II regelmäßig der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II (Fassung vom 24.12.2003; BSG, Urteil vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - juris Rn. 23) und wegen der gesteigerten Verwertungsobliegenheit für den Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung der Bewilligungszeitraum von zwölf Kalendermonaten nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB XII (BSG, Urteil vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rn. 14 f.) Ferner waren die auf den Wohnungen liegenden Belastungen nicht so hoch, dass eine weitere Belastung nicht mehr hätte erfolgen können.

    Eine Härte ist danach dann anzunehmen, wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalles, wie z.B. der Art, Schwere und Dauer der Hilfe, des Alters, des Familienstands oder der sonstigen Belastungen des Vermögensinhabers und seiner Angehörigen, eine typische Vermögenslage deshalb zu einer besonderen Situation wird, weil die soziale Stellung der nachfragenden Person insbesondere wegen einer Behinderung, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nachhaltig beeinträchtigt ist (BSG, Urteile vom 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R - juris Rn. 15 und vom 25.8.2011 - B 8 SO 19/10 R - juris Rn 22).

    Dies erfordert aber eine Häufung besonderer belastender Umstände, z.B. Versorgungslücke, Behinderung, gesundheitliche Leistungsunfähigkeit, Lebensalter, atypische Erwerbsbiografie (BSG, Urteil vom 25.8.11 - B 8 SO 19/10 R - juris Rn. 23; Mecke in jurisPK-SGB XII, § 90 SGB XII Rn. 116).

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 7/12 R

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Bestimmtheit des Bescheides -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Unerheblich ist, dass die vorliegend erfolgte Beteiligung sozial erfahrener Dritter nach § 116 Abs. 2 SGB XII bei einer Entscheidung über einen Kostenersatz durch Erben nach § 102 SGB XII nicht erforderlich gewesen ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 12 sowie zu § 92c und § 114 Abs. 2 BSHG: BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - juris Rn. 11).

    Allein die Tatsache, dass aus dem Einkommen zu leistende Kostenbeiträge geringer ausgefallen wären, wenn der Kläger seinen Heimaufenthalt mit einem Teil seines Vermögens finanziert hätte, vermögen jedenfalls keine besondere Härte für den späteren Erben zu begründen, denn die Vorschriften über nicht einzusetzendes Vermögen dienen allein dem Schutz des Sozialhilfeberechtigten, nicht aber dem seiner Erben (BSG, Urteile vom 27.2.2019 - B 8 SO 15/17 R - juris Rn. 19; BSG, Urteil vom 23.8.2013 - B 8 SO 7/12 R - juris Rn. 16 und vom 23.3.2010 - B 8 SO 2/09 R - juris Rn. 21).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Erforderlich ist stets eine umfassende Bewertung der gesamten Fallumstände unter Berücksichtigung der Interessen aller an einem bestimmten Rechtsverhältnis Beteiligter (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2016 - XI ZR 564/15 - juris Rn. 43).
  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Das Verbot einer unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) kann zwar auch im öffentlichen Recht eine Rolle spielen (vgl. bereits BSG, Urteil vom 11.9.1980 - 5 RJ 8/80 - juris Rn. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.11.2018 - L 2 R 277/18 - juris Rn. 51; vorausgesetzt auch in BSG, Urteil vom 23.7.2014 - B 8 SO 3/13 R - juris Rn. 23), nicht hingegen im vorliegenden Fall.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 2 R 277/18
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Das Verbot einer unzulässigen Rechtsausübung wegen widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) kann zwar auch im öffentlichen Recht eine Rolle spielen (vgl. bereits BSG, Urteil vom 11.9.1980 - 5 RJ 8/80 - juris Rn. 18; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.11.2018 - L 2 R 277/18 - juris Rn. 51; vorausgesetzt auch in BSG, Urteil vom 23.7.2014 - B 8 SO 3/13 R - juris Rn. 23), nicht hingegen im vorliegenden Fall.
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08

    Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    So kann es z.B. einem Verbraucher selbst dann nicht verwehrt werden, sich auf ein ihm gesetzlich eingeräumtes Widerrufsrecht zu berufen, wenn er den eine Vertragsnichtigkeit nach §§ 134, 138 BGB begründenden Umstand jedenfalls teilweise selbst zu vertreten hat (vgl. BGH, Urteil vom 25.11.2009 -VIII ZR 318/08 - juris Rn. 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2013 - L 33 R 1058/09

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes - schutzwürdiges

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Im Allgemeinen besteht für den Betroffenen kein Anlass, einen Verwaltungsakt auf Richtigkeit zu überprüfen, wenn im Verwaltungsverfahren zutreffende Angaben gemacht worden sind (zum fehlenden Vertrauensschutz bei Kenntnis von der Unrechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes: Padé in: jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2020, § 45 Rn. 94; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2.8.2013 - L 33 R 1058/09 - juris Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2018 - 12 A 3076/15

    Haus des Ehemannes muss für Pflegekosten der Ehefrau eingesetzt werden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2020 - L 8 SO 168/16
    Diese gesetzgeberische Wertung kann ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht dadurch umgangen werden, dass bei Einsatz unangemessener Hausgrundstücke eine atypische Härte nach § 88 Abs. 3 bzw. 90 Abs. 3 SGB XII angenommen wird (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 9.11.2018 - 12 A 3076/15 - juris Rn. 73 ff.).
  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

  • BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

  • BSG, 11.09.1980 - 5 RJ 8/80

    Beitragsnachentrichtung - Nachentrichtung - Berufsunfähigkeit - Bereiterklärung

  • BVerwG, 21.10.1970 - V C 33.70

    Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege gegen grundpfandrechtliche

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 20/06 R

    Sozialhilfe - Einkommens- und Vermögenseinsatz - Blindengeld als privilegiertes

  • KG, 29.09.1998 - 1 W 4007/97

    Fortführung eines in ungeteilter Erbengemeinschaft betriebenen

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

  • LSG Baden-Württemberg, 10.08.2017 - L 7 SO 2293/16

    Sozialhilfe - Kostenersatz durch Erben - Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung -

  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 1/17 R

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege nach dem

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.06.2018 - L 9 SO 7/14
  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

  • LSG Hessen, 09.01.2019 - L 4 SO 92/17

    Anspruch auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem SGB XII

  • LSG Thüringen, 06.07.2011 - L 8 SO 1027/08
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 39.85

    Hilfegewährung - Kostenersatzpflicht des Erben - Sozialhilfe-Leistungen an

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

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