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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17 (https://dejure.org/2021,6921)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.02.2021 - L 10 VE 1/17 (https://dejure.org/2021,6921)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - L 10 VE 1/17 (https://dejure.org/2021,6921)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.11.2020 - L 10 VE 46/17

    Aluminiumhydroxid; Fatigue; Havrix 1440; Impfschaden; Multiple Sklerose

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Die aktuell geltende medizinische Lehrmeinung ist hierbei im Grundsatz den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) zu entnehmen (s. dazu auch die Hinweise auf S. 5 der Einleitung zu der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Versorgungsmedizin-Verordnung, deren Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" (im Folgenden: VMG) allein aus Rechtsgründen keine Ausführungen mehr zu Kausalitätsbeurteilungen einzelner Krankheitsbilder enthält), solange sich keine Anzeichen dafür ergeben, dass diese den aktuellen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr beinhalten (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VJ 1/10 R, SozR 4-3851 § 60 Nr. 4; der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung dieser ständigen Spruchpraxis des Bundessozialgerichts vgl. dazu zuletzt Urteil vom 28. Januar 2021, L 10 VE 11/16; sowie vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17 veröffentlicht in juris).

    Diese zeichnen sich durchgängig - so auch hier - dadurch aus, dass sie in Widerspruch zur herrschenden medizinischen Lehrmeinung, wie sie sich etwa in dem Beitrag von Weisser/Heymans/Keller-Stanislawski (in Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 3 September 2015 S. 7 ff; dem folgend auch Senatsurteil vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17 veröffentlicht in juris dort Rn 42 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung anderer Gerichte; LSG NRW Beschluss vom 18. Juli 2019, L 13 VJ 55/17 veröffentlicht in juris dort Rn 40) findet, unter Bezugnahme auf die Forschungsarbeiten von Professor Dr. S. von einer Induktion von Impfschäden durch dem Impfstoff als Adjuvantien beigegebene Aluminiumverbindungen ausgehen (dazu etwa auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. Dezember 2018, L 20 VJ 3/17 veröffentlicht in juris Rn 156 ff; Urteil vom 14. Mai 2019, L 15 VJ 9/17 veröffentlicht in juris).

    Der Senat hat sich insoweit in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 5. November 2020 a.a.O.) die Auffassung gebildet, dass dieser wissenschaftliche Standpunkt nicht der herrschenden medizinischen Lehrmeinung entspricht, die er unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - wie oben dargelegt - bei der Entscheidung impfschadensrechtlicher Fragestellungen zu berücksichtigen hat.

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VJ 1281/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Wahrscheinlichkeit des ursächlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Impfbedingte neurologische Schadensvermutungen beim Menschen durch das Adjuvans Aluminium in Impfstoffen sind daher (bisher) reine Spekulation (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. März 2016, L 15 VJ 9/19, juris, Rn. 98; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 2016, L 4 VJ 1/14, juris, Rn. 58 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2017, L 6 VJ 1281/15, juris, Rn. 65; vgl. dazu auch die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Widmann-Mauz in BT Drs. 17/9678 S. 45 f, die auf in verschiedenen Ländern durchgeführte Studien zu dieser Fragestellung hinweist).

    Impfbedingte neurologische Schadensvermutungen beim Menschen durch das Adjuvans Aluminium in Impfstoffen sind daher wie bereits ausgeführt (bisher) reine Spekulation (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. März 2016, L 15 VJ 9/19, juris, Rn. 98; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 2016, L 4 VJ 1/14, juris, Rn. 58 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2017, L 6 VJ 1281/15, juris, Rn. 65).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Die aktuell geltende medizinische Lehrmeinung ist hierbei im Grundsatz den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) zu entnehmen (s. dazu auch die Hinweise auf S. 5 der Einleitung zu der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Versorgungsmedizin-Verordnung, deren Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" (im Folgenden: VMG) allein aus Rechtsgründen keine Ausführungen mehr zu Kausalitätsbeurteilungen einzelner Krankheitsbilder enthält), solange sich keine Anzeichen dafür ergeben, dass diese den aktuellen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr beinhalten (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VJ 1/10 R, SozR 4-3851 § 60 Nr. 4; der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung dieser ständigen Spruchpraxis des Bundessozialgerichts vgl. dazu zuletzt Urteil vom 28. Januar 2021, L 10 VE 11/16; sowie vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17 veröffentlicht in juris).

    Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. zum Ganzen: BSG, Urteil vom 7. April 2011, B 9 VJ 1/10 R, veröffentlicht in juris, Rn. 36 ff.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16

    Anspruch auf Ausgleich nach dem SVG; Folgen einer Gelbfieberimpfung; Verlangsamte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Die aktuell geltende medizinische Lehrmeinung ist hierbei im Grundsatz den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) zu entnehmen (s. dazu auch die Hinweise auf S. 5 der Einleitung zu der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Versorgungsmedizin-Verordnung, deren Anlage "Versorgungsmedizinische Grundsätze" (im Folgenden: VMG) allein aus Rechtsgründen keine Ausführungen mehr zu Kausalitätsbeurteilungen einzelner Krankheitsbilder enthält), solange sich keine Anzeichen dafür ergeben, dass diese den aktuellen Kenntnisstand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr beinhalten (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011, Az.: B 9 VJ 1/10 R, SozR 4-3851 § 60 Nr. 4; der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung dieser ständigen Spruchpraxis des Bundessozialgerichts vgl. dazu zuletzt Urteil vom 28. Januar 2021, L 10 VE 11/16; sowie vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17 veröffentlicht in juris).

    Die Auffassung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin, die herrschende medizinische Lehrmeinung sei für den Senat bei seiner Entscheidung nicht beachtlich, widerspricht - wie bereits oben dargelegt - der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat nach eigener Überzeugungsbildung in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil vom 28. Januar 2021, L 10 VE 11/16) folgt, ohne hierfür eine Begründung anzugeben.

  • EuGH, 21.06.2017 - C-621/15

    Der Fehler eines Impfstoffs und der ursächliche Zusammenhang zwischen diesem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Die Entscheidung des EuGH vom 21. Juni 2017 (C-621/15 = NJW 2017 S. 2739 ff) gibt keinen Anlass von der feststehenden Rechtsprechung im Impfschadensrecht zur Kausalität abzuweichen.

    Die Entscheidung des EuGH vom 21. Juni 2017 (C-621/15 = NJW 2017 S. 2739 ff) gibt keinen Anlass von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - L 4 VJ 1/14

    Impfschaden nur dann, wenn nach Impfung untypische Impfreaktionen auftreten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Impfbedingte neurologische Schadensvermutungen beim Menschen durch das Adjuvans Aluminium in Impfstoffen sind daher (bisher) reine Spekulation (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. März 2016, L 15 VJ 9/19, juris, Rn. 98; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 2016, L 4 VJ 1/14, juris, Rn. 58 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2017, L 6 VJ 1281/15, juris, Rn. 65; vgl. dazu auch die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Widmann-Mauz in BT Drs. 17/9678 S. 45 f, die auf in verschiedenen Ländern durchgeführte Studien zu dieser Fragestellung hinweist).

    Impfbedingte neurologische Schadensvermutungen beim Menschen durch das Adjuvans Aluminium in Impfstoffen sind daher wie bereits ausgeführt (bisher) reine Spekulation (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. März 2016, L 15 VJ 9/19, juris, Rn. 98; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. Mai 2016, L 4 VJ 1/14, juris, Rn. 58 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. April 2017, L 6 VJ 1281/15, juris, Rn. 65).

  • LSG Bayern, 14.05.2019 - L 15 VJ 9/17

    Zur Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz nach der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Diese zeichnen sich durchgängig - so auch hier - dadurch aus, dass sie in Widerspruch zur herrschenden medizinischen Lehrmeinung, wie sie sich etwa in dem Beitrag von Weisser/Heymans/Keller-Stanislawski (in Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 3 September 2015 S. 7 ff; dem folgend auch Senatsurteil vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17 veröffentlicht in juris dort Rn 42 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung anderer Gerichte; LSG NRW Beschluss vom 18. Juli 2019, L 13 VJ 55/17 veröffentlicht in juris dort Rn 40) findet, unter Bezugnahme auf die Forschungsarbeiten von Professor Dr. S. von einer Induktion von Impfschäden durch dem Impfstoff als Adjuvantien beigegebene Aluminiumverbindungen ausgehen (dazu etwa auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. Dezember 2018, L 20 VJ 3/17 veröffentlicht in juris Rn 156 ff; Urteil vom 14. Mai 2019, L 15 VJ 9/17 veröffentlicht in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2019 - L 13 VJ 55/17

    Anspruch auf Versorgungsleistungen nach einem Impfschaden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Diese zeichnen sich durchgängig - so auch hier - dadurch aus, dass sie in Widerspruch zur herrschenden medizinischen Lehrmeinung, wie sie sich etwa in dem Beitrag von Weisser/Heymans/Keller-Stanislawski (in Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 3 September 2015 S. 7 ff; dem folgend auch Senatsurteil vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17 veröffentlicht in juris dort Rn 42 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung anderer Gerichte; LSG NRW Beschluss vom 18. Juli 2019, L 13 VJ 55/17 veröffentlicht in juris dort Rn 40) findet, unter Bezugnahme auf die Forschungsarbeiten von Professor Dr. S. von einer Induktion von Impfschäden durch dem Impfstoff als Adjuvantien beigegebene Aluminiumverbindungen ausgehen (dazu etwa auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. Dezember 2018, L 20 VJ 3/17 veröffentlicht in juris Rn 156 ff; Urteil vom 14. Mai 2019, L 15 VJ 9/17 veröffentlicht in juris).
  • LSG Bayern, 06.12.2018 - L 20 VJ 3/17

    Nachweis des Primärschadens im Vollbeweis erforderlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Diese zeichnen sich durchgängig - so auch hier - dadurch aus, dass sie in Widerspruch zur herrschenden medizinischen Lehrmeinung, wie sie sich etwa in dem Beitrag von Weisser/Heymans/Keller-Stanislawski (in Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 3 September 2015 S. 7 ff; dem folgend auch Senatsurteil vom 5. November 2020, L 10 VE 46/17 veröffentlicht in juris dort Rn 42 mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung anderer Gerichte; LSG NRW Beschluss vom 18. Juli 2019, L 13 VJ 55/17 veröffentlicht in juris dort Rn 40) findet, unter Bezugnahme auf die Forschungsarbeiten von Professor Dr. S. von einer Induktion von Impfschäden durch dem Impfstoff als Adjuvantien beigegebene Aluminiumverbindungen ausgehen (dazu etwa auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 6. Dezember 2018, L 20 VJ 3/17 veröffentlicht in juris Rn 156 ff; Urteil vom 14. Mai 2019, L 15 VJ 9/17 veröffentlicht in juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2021 - L 10 VE 1/17
    Haben zu einem Erfolg (dem Eintritt eines Körperschadens) mehrere Bedingungen beigetragen, so sind nur diejenigen Bedingungen Ursache im Rechtssinn, die von ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Schadens wenigstens der Bedeutung und Tragweite der Summe der anderen Bedingungen annähernd gleichwertig sind (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014, Az.: B 9 V 6/13 R, SozR 4-7945 § 3 Nr. 1; insoweit unterscheidet sich die Bewertung von den im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Grundsätzen: BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 17).
  • BSG, 10.11.1993 - 9a RV 41/92

    Kannversorgung - multiple Sklerose - Regelung der Ermessensausübung -

  • BSG, 19.08.1981 - 9 RVi 5/80
  • BSG, 12.12.1995 - 9 RV 17/94

    Kannversorgung bei Ungewißheit über den Ursachenzusammenhang zwischen einer

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 10 VJ 1/09

    Anerkennung einer Entwicklungsstörung als Impfschaden

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 10 VE 24/14
  • LSG Bayern, 14.12.2021 - L 15 VJ 4/13

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Erkrankung, Bescheid, Schadensersatzanspruch, Berufung,

    Hiermit deckt sich auch, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Adjuvans Aluminium und geltend gemachten neurologischen Schäden bisher regelmäßig verneint worden ist (vgl. LSG Niedersachsen Bremen, Urteile vom 23.02.2021 - L 10 VE 1/17 - und vom 05.11.2020 - L 10 VE 46/17; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.07.2019 - L 13 VJ 55/17 - BayLSG, Urteile vom 06.12.2018 - L 20 VJ 3/17 - und vom 14.05.2019 - L 15 VJ 9/17; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2016 - L 4 VJ 1/14 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.04.2017 - L 6 VJ 1281/15 - alle in juris).

    Denn allein ein möglicher zeitlicher Zusammenhang zwischen den Impfungen und dem erstmaligen Auftreten der Symptome begründet keinen Kausalzusammenhang im Sinne des IfSG (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.02.2021 - L 10 VE 1/17 - juris Rn. 42).

    Die Kann-Versorgung setzt nach der Rechtsprechung des BSG voraus, dass der behauptete Ursachenzusammenhang auf wissenschaftlichen Fakten beruht, die insbesondere durch statistische Erhebungen gesichert sind (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 17/94 - juris Rn. 14; vgl. auch LSG Nds-Bremen, Urteil vom 23.02.2021 - L 10 VE 1/17 - juris Rn. 55).

    Diese folgt bereits daraus, dass das IfSG nicht in Umsetzung der Richtlinie ergangen ist (so auch LSG Nds.-Bremen, Urteil vom 23.02.2021 - L 10 VE 1/17 - juris).

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