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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16   

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https://dejure.org/2018,24981
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16 (https://dejure.org/2018,24981)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 (https://dejure.org/2018,24981)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - L 3 U 84/16 (https://dejure.org/2018,24981)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Heilbehandlung - Übernahme von Reisekosten bei PKW - kein Ersatz von Parkgebühren - UV-Reisekostenrichtlinien - keine Selbstbindung der Verwaltung ohne Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Parkkosten während der Durchführung einer Heilbehandlung; Keine Reise- oder Fahrtkosten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Keine Erstattung von Parkgebühren anlässlich einer vom UVT bewilligten psychotherapeutischen Behandlung - kein Anspruch aus § 43 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII - kein Anspruch aus UV-Reisekostenrichtlinien - nur Verwaltungsvorschrift - keine Außenwirkung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung von Parkkosten während der Durchführung einer Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 915
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 42/79

    Anfechtungs- und Leistungsklage (SGG 54 Abs 4) - Fahrkostenerstattung zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16
    Es entspricht aber sowohl seinem Willen als auch dem im Verwaltungsrecht allgemein geltenden Prinzip der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung, als notwendige (Reise-)Kosten grundsätzlich nur diejenigen Kosten anzusehen, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittels unter Ausnutzung möglicher Preisvergünstigungen entstehen (vgl BSG SozR 2200 § 194 Nr. 12 ; SozR 2200 § 1241g Nr. 1 jeweils unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zu § 19 Rehabilitations-Angleichungsgesetz ) .

    Demgegenüber kommt ihnen weder unmittelbare Rechtswirkung für einzelne Versicherte zu noch haben sie bindende Wirkung für die Gerichte (vgl BSG SozR 4-2700 § 41 Nr. 1 zu den auf der Grundlage von § 41 Abs. 4 SGB VII erlassenen Wohnungshilfe-Richtlinien; ferner SozR 2200 § 1241g Nr. 1 zu den Richtlinien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über die Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation sowie von zusätzlichen Leistungen; Römer aaO, K § 43 Rn 28, K § 39 Rn 38 und K § 40 Rn 57) .

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RK 5/84

    Übernahme der Fahrkosten - Fahrkosten - Krankentransport - Krankenfahrt - Einsatz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16
    Es entspricht aber sowohl seinem Willen als auch dem im Verwaltungsrecht allgemein geltenden Prinzip der sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung, als notwendige (Reise-)Kosten grundsätzlich nur diejenigen Kosten anzusehen, die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Beförderungsmittels unter Ausnutzung möglicher Preisvergünstigungen entstehen (vgl BSG SozR 2200 § 194 Nr. 12 ; SozR 2200 § 1241g Nr. 1 jeweils unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zu § 19 Rehabilitations-Angleichungsgesetz ) .

    Insofern bedarf es eines allgemeinen pauschalierenden Maßstabs, der unter den Gesichtspunkten einer gleichmäßigen sowie praktikablen Handhabung die Ermittlung der erforderlichen Kosten ermöglicht (vgl BSG SozR 2200 § 194 Nr. 12) .

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 24/06 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16
    Eine rechtswidrige Verwaltungsübung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Wiederholung des rechtswidrigen Verhaltens und damit auf eine "Gleichbehandlung im Unrecht" (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1986 - 8 B 16/86 , juris - NVwZ 1986, 758 mwN; BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 3) .
  • BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86

    Anschlussgebühren - Wasserversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16
    Eine rechtswidrige Verwaltungsübung begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Wiederholung des rechtswidrigen Verhaltens und damit auf eine "Gleichbehandlung im Unrecht" (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1986 - 8 B 16/86 , juris - NVwZ 1986, 758 mwN; BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 3) .
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16
    Diese Grundsätze sind jedoch nur im Bereich eines der Behörde eingeräumten Ermessens und damit nicht auf solche Verwaltungsvorschriften anzuwenden, die nur Weisungen zur Auslegung eines gesetzlichen Tatbestandes enthalten (rechtsauslegende oder norminterpretierende Verwaltungsvorschriften, vgl BVerwGE 34, 278 Rn 13 ff) .
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16
    Demgegenüber kommt ihnen weder unmittelbare Rechtswirkung für einzelne Versicherte zu noch haben sie bindende Wirkung für die Gerichte (vgl BSG SozR 4-2700 § 41 Nr. 1 zu den auf der Grundlage von § 41 Abs. 4 SGB VII erlassenen Wohnungshilfe-Richtlinien; ferner SozR 2200 § 1241g Nr. 1 zu den Richtlinien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über die Gewährung von Leistungen zur Rehabilitation sowie von zusätzlichen Leistungen; Römer aaO, K § 43 Rn 28, K § 39 Rn 38 und K § 40 Rn 57) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 234/18

    Umfang der Fahrkostenerstattung durch den Unfallversicherungsträger im Rahmen der

    Es erfolgten lediglich einige redaktionelle Änderungen; so wurde, wohl der besseren Übersichtlichkeit halber, die Aufzählung der einzelnen Kostenpositionen in Absatz 1 nunmehr in einem eigenen, in vier Ziffern gegliederten Satz 2 geregelt (Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 53 SGB I, Rn. 4, Schlette in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 73 SGB IX Rn. 1-2; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Mai 2018, L 3 U 84/16).

    Dass die im Hinblick auf die Neufassung des SGB IX notwendige Folgeänderung in § 43 Abs. 1 S. 1 SGB VII (noch) nicht erfolgt ist und dort weiterhin auf die nicht mehr einschlägige Regelung in § 53 SGB IX verwiesen wird, beruht dabei offensichtlich auf einem gesetzgeberischen Versehen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Mai 2018, L 3 U 84/16).

  • VG Magdeburg, 30.11.2020 - 8 A 328/19

    Hinreichend konkreter Gefahrenverdacht als Voraussetzung der Gewährung der Zulage

    Deswegen kann für einen Gleichbehandlungsanspruch oder für Vertrauensschutzgesichtspunkte von vornherein nicht an solche Verwaltungsvorschriften oder an eine darauf gegründete oder ihnen gleichkommende Verwaltungspraxis angeknüpft werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.02.1984 - 5 C 28.81 -, juris, Rn. 11; Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, juris, Rn. 14; BFH, Urteil vom 26.04.1995 - XI R 81/93 -, juris, Rn. 13; Urteil vom 31.10.1990 - I R 3/86 -, juris, Rn. 33; NdsLSG, Urteil vom 23.05.2018 - L 3 U 84/16 -, juris, Rn. 36).
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