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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19   

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https://dejure.org/2021,21431
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19 (https://dejure.org/2021,21431)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.06.2021 - L 11 AL 95/19 (https://dejure.org/2021,21431)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - L 11 AL 95/19 (https://dejure.org/2021,21431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - versicherungswidriges Verhalten - Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses bzw des Zustandekommens eines Vorstellungsgesprächs - Nichtbewerbung - Unwirksamkeit der ...

  • rechtsportal.de

    Sperrzeit bei Arbeitsablehnung; Aufklärungsfunktion und Warnfunktion einer Rechtsfolgenbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    SGB: Bundesagentur für Arbeit muss über Sperrzeitbeginn belehren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Belehrung über die Sperrzeit muss vollständig und verständlich sein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bundesagentur für Arbeit muss über Sperrzeitbeginn belehren

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine Sperrzeit ohne Belehrung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ingenieur soll Arbeitslosengeld zurückzahlen - Die Sanktion ist unzulässig, wenn der Arbeitslose nicht über den Beginn der Sperrzeit informiert wurde

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vor Verhängung einer Sperrzeit muss über den Sperrzeitbeginn belehrt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bundesagentur für Arbeit muss über Sperrzeitbeginn belehren

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Klare Belehrung für Sperrzeit von Arbeitslosen erforderlich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesagentur für Arbeit muss über Sperrzeitbeginn belehren - Keine Sperrzeit bei unzureichender Rechtsfolgenbelehrung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 548
  • NZS 2022, 36
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 18.02.2010 - B 14 AS 53/08 R

    Absenkung des Arbeitslosengeldes II bei Weigerung, einen "Ein-Euro-Job"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
    Eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung bei einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III) erfordert - ebenso wie eine Rechtsfolgenbelehrung bei einer Sanktion nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R -) - eine Belehrung auch über den Beginn der angedrohten Sperrzeit (so auch bereits: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB -).

    Erforderlich ist insoweit auch eine Belehrung über den Beginn der angedrohten Sperrzeit (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R -, Rn 22 - zur Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB -, info also 2018, 209 sowie Lüdtke/Schaumberg in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, LPK-SGB 111, 3. Auflage 2019, § 159 Rn 25 - jeweils zur Sperrzeit nach § 159 SGB III).

    Für die der Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III vergleichbare Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II hat das BSG ausdrücklich entschieden, dass nicht nur über die Dauer der zu erwartenden Leistungseinschränkung, sondern auch über deren Beginn zu belehren ist (Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R -, Rn 22).

    Das Erfordernis, auch über den Beginn der angedrohten Sanktion zu belehren, hat der 14. Senat des BSG aus der Rechtsprechung der für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen BSG-Senate zur Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III hergeleitet (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 2010, aaO, Rn 20).

    Schließlich hat der 14. Senat des BSG - wie bereits ausgeführt - die Anforderungen an eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II ausdrücklich aus der Rechtsprechung der Arbeitsförderungssenate des BSG zur Rechtsfolgenbelehrung bei Sperrzeiten hergeleitet (vgl hierzu erneut: BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R -).

    Der erkennende Senat folgt der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R -), so dass kein Zulassungsgrund nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 SGG vorliegt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.05.2018 - L 11 AL 67/16

    Eintritt einer Sperrzeit aufgrund eines Meldeversäumnisse; Anforderungen an eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
    Eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung bei einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III) erfordert - ebenso wie eine Rechtsfolgenbelehrung bei einer Sanktion nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II (vgl hierzu: BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R -) - eine Belehrung auch über den Beginn der angedrohten Sperrzeit (so auch bereits: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB -).

    Der anderslautenden Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB -) sei nicht zu folgen (vgl hierzu im Einzelnen: Schriftsatz vom 10. Juni 2021).

    Erforderlich ist insoweit auch eine Belehrung über den Beginn der angedrohten Sperrzeit (BSG, Urteil vom 18. Februar 2010 - B 14 AS 53/08 R -, Rn 22 - zur Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 SGB II; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB -, info also 2018, 209 sowie Lüdtke/Schaumberg in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, LPK-SGB 111, 3. Auflage 2019, § 159 Rn 25 - jeweils zur Sperrzeit nach § 159 SGB III).

    Der Rechtsprechung des 14. BSG-Senats folgend hat der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB - (info also 2018, 209) entschieden, dass eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III auch eine Belehrung über den Beginn der angedrohten Sperrzeit erfordert (ebenso: Lüdtke/Schaumberg in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, LPK-SGB 111, 3. Auflage 2019, § 159 Rn 25; LSG Sachsen, Urteil vom 1. Februar 2018 - L 7 AL 42/14 - [Urteil aufgehoben durch BSG, Urteil vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 14/18 R -]; offen gelassen: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2018 - L 18 AL 76/17 -).

    Soweit die Beklagte geltend macht, dass über den konkreten Beginn der Sperrzeit (Hervorhebung durch den Senat) schon deshalb nicht habe belehrt werden können, weil eine " vorherige (prognostische) Belehrung über den genauen Beginn einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung unmöglich " sei, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. Mai 2018 (aaO, Rn 26) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des BSG darauf hingewiesen, wie eine im Ergebnis wirksame Rechtsfolgenbelehrung lauten kann - gerade auch unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, im konkreten Einzelfall den datumsmäßigen Zeitpunkt des Eintritts einer Sperrzeit zu bestimmen.

    Den Rechtssatz, dass für eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III keinerlei Belehrung über den Beginn der drohenden Sperrzeit erforderlich ist, enthält das Urteil des 7. Senats vom 19. Juni 2018 nicht, ebenso wenig eine Auseinandersetzung mit der zum Zeitpunkt der Verkündung dieses Urteils bereits veröffentlichten anderslautenden Rechtsprechung des LSG Sachsen und des erkennenden Senats (Urteil vom 1. Februar 2018 - L 7 AL 42/14 - sowie Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB -).

  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
    Ein diesbezüglicher pauschaler Hinweis auf das "Merkblatt 1 für Arbeitslose - Ihre Rechte - Ihre Pflichten" reicht nicht aus (Anschluss an BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 24/81 -), insbesondere wenn das dem Arbeitslosen überreichte Merkblatt überhaupt keine Angaben zum Beginn einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung enthält.

    Damit die Rechtsfolgenbelehrung ihre Aufklärungs- und Warnfunktion erfüllen kann, muss sie der oder dem Arbeitslosen in verständlicher Form zutreffend erläutern, welche unmittelbaren und konkreten Auswirkungen auf den Leistungsanspruch die ohne wichtigen Grund erfolgende Ablehnung des unterbreiteten Arbeitsangebotes nach sich ziehen kann (vgl etwa: BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 24/81 -, BSGE 53, 13, Rn 24).

    Ein Hinweis - gleich in welcher Form - auf den Inhalt eines Merkblattes reicht für die in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III vorgeschriebene Rechtsfolgenbelehrung nicht aus (vgl BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981, aaO, Rn 28).

    Ein solcher Hinweis auf das einschlägige Merkblatt erfüllt nicht die Anforderungen an eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung iSd § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III (vgl BSG, Urteil vom 10. Dezember 1981, aaO, Rn 28).

    Zwar wird im Tatbestand dieser Entscheidung ausgeführt, dass die Vorinstanz die Sperrzeitbescheide unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 10. Dezember 1981 - 7 RAr 24/81 - aufgehoben habe, weil keine Belehrung dahingehend erfolgt sei, wann die dem dortigen Kläger angedrohte Sperrzeit " in seinem konkreten Einzelfall jeweils beginne " (Hervorhebung durch den Senat).

  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 14/18 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
    Über den (konkreten) Beginn der Sperrzeit habe nach der Rechtsprechung des BSG sowie des 7. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Urteile vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 14/18 R sowie B 11 AL 17/18 R - Urteil vom 19. Juni 2018 - L 7 AL 66/16 -) nicht belehrt werden müssen.

    Der Rechtsprechung des 14. BSG-Senats folgend hat der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB - (info also 2018, 209) entschieden, dass eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III auch eine Belehrung über den Beginn der angedrohten Sperrzeit erfordert (ebenso: Lüdtke/Schaumberg in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, LPK-SGB 111, 3. Auflage 2019, § 159 Rn 25; LSG Sachsen, Urteil vom 1. Februar 2018 - L 7 AL 42/14 - [Urteil aufgehoben durch BSG, Urteil vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 14/18 R -]; offen gelassen: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2018 - L 18 AL 76/17 -).

    Dem von der Beklagten angeführten Urteil des BSG vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 14/18 R - kann der erkennende Senat nicht entnehmen, dass für eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III keinerlei Belehrung über den Beginn der Sperrzeit erforderlich sein soll (vgl auch die Urteilsanmerkung von Lehmann, NZS 2020, 318, wonach diese BSG-Entscheidung hierzu keine Aussage enthält).

  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 17/18 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeitzeitdauer - wiederholtes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
    Über den (konkreten) Beginn der Sperrzeit habe nach der Rechtsprechung des BSG sowie des 7. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Urteile vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 14/18 R sowie B 11 AL 17/18 R - Urteil vom 19. Juni 2018 - L 7 AL 66/16 -) nicht belehrt werden müssen.

    Ebenso wenig ergibt sich aus den Erwägungen des BSG im Urteil vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 17/18 R -, wonach es sich bei § 31 SGB II (Sanktion) und § 159 SGB III (Sperrzeit) um voneinander abweichende Normprogramme handelt (Rn 25), dass eine Belehrung über den Beginn von angedrohten Sperrzeiten generell nicht erforderlich sein soll.

  • LSG Sachsen, 01.02.2018 - L 7 AL 42/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
    Der Rechtsprechung des 14. BSG-Senats folgend hat der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB - (info also 2018, 209) entschieden, dass eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III auch eine Belehrung über den Beginn der angedrohten Sperrzeit erfordert (ebenso: Lüdtke/Schaumberg in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, LPK-SGB 111, 3. Auflage 2019, § 159 Rn 25; LSG Sachsen, Urteil vom 1. Februar 2018 - L 7 AL 42/14 - [Urteil aufgehoben durch BSG, Urteil vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 14/18 R -]; offen gelassen: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2018 - L 18 AL 76/17 -).

    Den Rechtssatz, dass für eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III keinerlei Belehrung über den Beginn der drohenden Sperrzeit erforderlich ist, enthält das Urteil des 7. Senats vom 19. Juni 2018 nicht, ebenso wenig eine Auseinandersetzung mit der zum Zeitpunkt der Verkündung dieses Urteils bereits veröffentlichten anderslautenden Rechtsprechung des LSG Sachsen und des erkennenden Senats (Urteil vom 1. Februar 2018 - L 7 AL 42/14 - sowie Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB -).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2018 - L 7 AL 66/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
    Über den (konkreten) Beginn der Sperrzeit habe nach der Rechtsprechung des BSG sowie des 7. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Urteile vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 14/18 R sowie B 11 AL 17/18 R - Urteil vom 19. Juni 2018 - L 7 AL 66/16 -) nicht belehrt werden müssen.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
    Ein Alg-Bezieher, der über kein anderweitiges existenzsicherndes Einkommen oder Vermögen verfügt, ist bei Feststellung einer Sperrzeit in seinem Grundrecht auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl hierzu Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 -) somit ebenso betroffen wie ein SGB II-Leistungsempfänger bei Eintritt einer Sanktion.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.08.2018 - L 18 AL 76/17

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen eines Meldeversäumnisses

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.06.2021 - L 11 AL 95/19
    Der Rechtsprechung des 14. BSG-Senats folgend hat der erkennende Senat bereits mit Beschluss vom 8. Mai 2018 - L 11 AL 67/16 NZB - (info also 2018, 209) entschieden, dass eine wirksame Rechtsfolgenbelehrung nach § 159 SGB III auch eine Belehrung über den Beginn der angedrohten Sperrzeit erfordert (ebenso: Lüdtke/Schaumberg in: Böttiger/Körtek/Schaumberg, LPK-SGB 111, 3. Auflage 2019, § 159 Rn 25; LSG Sachsen, Urteil vom 1. Februar 2018 - L 7 AL 42/14 - [Urteil aufgehoben durch BSG, Urteil vom 27. Juni 2019 - B 11 AL 14/18 R -]; offen gelassen: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. August 2018 - L 18 AL 76/17 -).
  • BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 33/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen

    Nach diesen Maßstäben ist eine Rechtsfolgenbelehrung unvollständig (und damit nach den oben dargelegten Maßstäben unwirksam), die keinen Hinweis auf den Beginn einer drohenden Sperrzeit enthält (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen vom 8.5.2018 - L 11 AL 67/16 - info also 2018, 209 sowie diesem zustimmend Coseriu in Eicher/Schlegel, SGB III, § 159 RdNr 461, Stand Mai 2019; Lüdtke/Schaumberg in Böttiger/Körtek/Schaumberg, SGB III, 3. Aufl 2019, § 159 RdNr 25; LSG Niedersachsen-Bremen vom 23.6.2021 - L 11 AL 95/19 - info also 2022, 28) .
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