Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 8 SO 58/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Einkommenseinsatz - befristeter Zuschlag gem § 24 SGB 2 des Ehepartners - keine Anrechnung vor dem 8.12.2006 - keine zweckbestimmte Leistung iS § 83 SGB 12 - verfassungskonforme Auslegung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Berücksichtigung des befristeten Zuschlags vor dem 7.12.2006 als Einkommen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 18.10.2007 - S 10 SO 146/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 8 SO 58/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 17/09 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - kein …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 8 SO 58/08
Dessen ungeachtet ist zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen SGB II und SGB XII und einer vor Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der befristete Zuschlag auch vor dem 7. Dezember 2006 nicht als Einkommen zu berücksichtigen (Anschluss an BSG vom 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 R -).Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach beanstandet und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen SGB II und SGB XII eine Harmonisierung nach Maßgabe des Artikel 3 Abs. 1 GG verlangt (vgl zuletzt Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 R - siehe auch Senatsbeschluss vom 5. August 2010 - L 8 SO 208/10 B ER -).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91
Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 8 SO 58/08
Dieser Bestimmung entnimmt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Gebot, Gleiches gleich, Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln, was auch in die Formel gefasst wird, die Norm gebiete weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich, noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (vgl etwa BVerfGE 86, Seite 81, 87). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 8 SO 58/08
Danach ist das Gleichheitsgebot verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten, was bedeutet, dass das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf die Ungleichbehandlung angewendet wird (vgl BVerfGE 55, Seite 72, 88;… Heun, aaO, Rdnr 21 mwN). - LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2010 - L 8 SO 208/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2010 - L 8 SO 58/08
Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach beanstandet und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen SGB II und SGB XII eine Harmonisierung nach Maßgabe des Artikel 3 Abs. 1 GG verlangt (vgl zuletzt Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 R - siehe auch Senatsbeschluss vom 5. August 2010 - L 8 SO 208/10 B ER -).
- SG Köln, 13.12.2010 - S 35 AY 140/10
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Analogleistungen, …
Dieser Rechtsprechung schließt sich die Kammer nach eigener Prüfung ausdrücklich an (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 26.11.2009 - L 8 SO 169/07 - und 23.09.2010 - L 8 SO 58/08 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.08.2009 - L 8 SO 10/08 - jeweils zitiert nach juris).