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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,55258
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21 B ER (https://dejure.org/2021,55258)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.12.2021 - L 16 KR 516/21 B ER (https://dejure.org/2021,55258)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Dezember 2021 - L 16 KR 516/21 B ER (https://dejure.org/2021,55258)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1a SGB V; § 27 Abs. 1 S. 1 SGB V; Art 2 Abs. 2 S. 1 GG; § 86 Abs. 2 S. 2 SGG; § 86b Abs. 2 S. 1 SGG
    Vorläufige Versorgung mit dem Medikament Lynparza; Vorliegen eines Anordnungsanspruchs (im Streitfall bejaht); Hinreichende Anhaltspunkte auf eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf eines Versicherten; Anforderungen an ernsthafte Hinweise auf eine nicht ganz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Versorgung mit dem Medikament Lynparza (Olaparib) bei metastasiertem Leiomyosarkom aus § 2 Abs 1a SGB V im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, wenn eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht mehr zur Verfügung ...

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Versorgung mit dem Medikament Lynparza Vorliegen eines Anordnungsanspruchs (im Streitfall bejaht) Hinreichende Anhaltspunkte auf eine positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf eines Versicherten Anforderungen an ernsthafte Hinweise auf eine nicht ganz ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Versorgung mit dem Medikament Lynparza (Olaparib) bei metastasiertem Leiomyosarkom

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Bayern, 09.11.2017 - L 4 KR 49/13

    Kostenerstattung einer Immuntherapie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Die Grundsätze des § 2 Abs. 1a SGB V greifen im Einzelfall (hier: wenige Metastasen in einem begrenzten Bereich) auch, wenn bereits zu Behandlungsbeginn eine palliative Situation vorliegt (Abgrenzung zu Bayrisches LSG, Urteil vom 9. November 2017- L 4 KR 49/13 - juris Rn 84: "absolut palliative Situation").

    Die Voraussetzungen einer von ihr genannten Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Bayern, nach der die nach der Rechtsprechung entwickelten und vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 a SGB V aufgenommenen Grundsätze nicht bei Vorliegen einer absolut palliativen Situation bereits zu Behandlungsbeginn griffen ( Urteil vom 9. November 2017 - L 4 KR 49/13 ), finde hier keine Anwendung, weil derzeit noch keine absolut palliative Situation bei der Antragstellerin vorliege.

    Etwas Anderes ergibt sich auch nicht von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des Bayerischen LSG ( Urteil vom 9. November 2017 - L 4 KR 49/13 ).

  • BVerfG, 26.02.2013 - 1 BvR 2045/12

    Zum Umfang der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung für neue

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Dabei stellt das Hauptziel der Krankenbehandlung die Heilung der Krankheit dar ( BVerfG, Beschluss vom 26. März 2014 - 1 BvR 2045/12; BSG, Urteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 62/94 ), worunter die völlige Wiederherstellung der Gesundheit, aber auch eine Besserung zu verstehen ist ( BSG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - 3 RK 93/71 ).

    § 2 Abs. 1a SGB V dient jedoch gerade dazu, der objektiv-rechtlichen Pflicht des Staates nachzukommen, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit) zu stellen ( BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. Februar 2013 - 1 BvR 2045/12 - Rn 12, juris ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2021 - L 16 KR 163/21

    Anspruch auf vorläufige Gewährung einer Therapie mit Cannabisblüten; Fehlende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Unzumutbarkeit habe das LSG Niedersachsen-Bremen auch in Fällen angenommen, in denen Versicherte nach den medizinischen Unterlagen lebensbedrohlich erkrankt gewesen seien, einer Kranken(haus)behandlung zur Abwendung einer akuten Lebensgefährdung unmittelbar bedurft hätten und die Kosten dafür nach ihren nachgewiesenen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht hätten vorschießen können ( Beschlüsse vom 4. Oktober 2017 - L 16 KR 251/17 B; vom 26. Juni 2017 - L 16 KR 91/17 B ER; vom 1. Juni 2017 - L 16 KR 444/17 B ER und vom 11. Mai 2021 - L 16 KR 163/21 B ER ).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Dabei stellt das Hauptziel der Krankenbehandlung die Heilung der Krankheit dar ( BVerfG, Beschluss vom 26. März 2014 - 1 BvR 2045/12; BSG, Urteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 62/94 ), worunter die völlige Wiederherstellung der Gesundheit, aber auch eine Besserung zu verstehen ist ( BSG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - 3 RK 93/71 ).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Soweit nach der Rechtsprechung des BSG ( Urteil vom 7. November 2006 - B 1 KR 24/06 R ) auch bei einem Verzicht auf den exakten wissenschaftlichen Nachweis des Nutzens und der Wirtschaftlichkeit einer bestimmten Behandlungsmethode diese zumindest im Allgemeinen wie auch im konkret zu beurteilenden Fall überwiegend positive Wirkungen und feststehen muss, dass sie "mehr nützt als schadet", bejaht der Senat auch diese Voraussetzung.
  • BSG, 08.10.2019 - B 1 KR 3/19 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Schon deshalb scheidet eine Einordnung als rein experimentelle Behandlungsmethode ( siehe hierzu BSG, Urteil vom 8. Oktober 2019 - B 1 KR 3/19 ) aus.
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung zur Erhaltung der Sehfähigkeit für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Als "Beweismittel" akzeptiert das BSG "Assoziationsbeobachtungen, pathophysiologische Überlegungen, deskriptive Darstellungen, Einzelfallberichte und ähnliche, nicht durch Studien belegte Meinungen anerkannter Experten sowie Berichte von Expertenkomitees" ( BSG vom 2. September 2014 - B 1 KR 4/13 R; Kretschmer, MEDSACH 105 [2009], 54, 58 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.10.2017 - L 16 KR 444/17
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Unzumutbarkeit habe das LSG Niedersachsen-Bremen auch in Fällen angenommen, in denen Versicherte nach den medizinischen Unterlagen lebensbedrohlich erkrankt gewesen seien, einer Kranken(haus)behandlung zur Abwendung einer akuten Lebensgefährdung unmittelbar bedurft hätten und die Kosten dafür nach ihren nachgewiesenen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht hätten vorschießen können ( Beschlüsse vom 4. Oktober 2017 - L 16 KR 251/17 B; vom 26. Juni 2017 - L 16 KR 91/17 B ER; vom 1. Juni 2017 - L 16 KR 444/17 B ER und vom 11. Mai 2021 - L 16 KR 163/21 B ER ).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Dabei stellt das Hauptziel der Krankenbehandlung die Heilung der Krankheit dar ( BVerfG, Beschluss vom 26. März 2014 - 1 BvR 2045/12; BSG, Urteil vom 20. März 1996 - 6 RKa 62/94 ), worunter die völlige Wiederherstellung der Gesundheit, aber auch eine Besserung zu verstehen ist ( BSG, Urteil vom 20. Oktober 1972 - 3 RK 93/71 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.12.2021 - L 16 KR 516/21
    Anderenfalls liefe § 2 Abs. 1a SGB V, der seinerseits auf den so genannten Nikolaus-Beschluss des BVerfG vom 6. Dezember 2005 ( 1 BvR 347/98 - SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 ) fußt ( BR-Drucksache 456/11, Seite 73 ), ins Leere.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2017 - L 16 KR 251/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2022 - L 4 KR 373/22

    Vorläufige Versorgung mit dem Arzneimittel Dekristol 20.000; Progredientes

    des BSG gilt, dass die Anforderungen an die "ernsthaften Hinweise" umso niedriger zu veranschlagen sind, je schwerwiegender die Erkrankung und je hoffnungsloser die Situation des Erkrankten ist (siehe etwa: BSG, Urt v 2.9.2014, B 1 KR 4/13 R; LSG Nds-HB, Urt v 18.12.2014, L 1 KR 21/13; LSG Celle-Bremen, B v 23.12.2021, L 16 KR 516/21 B ER), gilt dies gerade auch im vorliegenden Fall einer CFS im aktuellen Stadium betreffend die Mindestevidenz einer symptomatische Versorgung des Patienten durch die gKV, vorliegend bei CFS mit den begehrten Dekristol 20.000 Weichkapseln.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2022 - L 4 KR 230/22

    Vorläufige Versorgung mit dem apothekenpflichtigen Arzneimittel Biomo-Lipon;

    des BSG gilt, dass die Anforderungen an die "ernsthaften Hinweise" umso niedriger zu veranschlagen sind, je schwerwiegender die Erkrankung und je hoffnungsloser die Situation des Erkrankten ist (siehe etwa: BSG, Urt v 2.9.2014, B 1 KR 4/13 R; LSG Nds-HB, Urt v 18.12.2014, L 1 KR 21/13; LSG Celle-Bremen, B v 23.12.2021, L 16 KR 516/21 B ER), gilt dies gerade auch im vorliegenden Fall einer CFS im aktuellen Stadium betreffend die Mindestevidenz einer symptomatische Versorgung des Patienten durch die gKV, vorliegend bei CFS mit der begehrten Liponsäure.
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