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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 11/12 AL 139/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1235
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 11/12 AL 139/08 (https://dejure.org/2012,1235)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.01.2012 - L 11/12 AL 139/08 (https://dejure.org/2012,1235)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - L 11/12 AL 139/08 (https://dejure.org/2012,1235)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges Verhalten - verhaltensbedingter Kündigungsgrund - außerordentliche fristlose Arbeitgeberkündigung ohne vorherige Abmahnung - Vertrauensstörung - Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 626 Abs. 1 BGB; § 144 Abs. 1 S. 1 SGB III; § 144 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 SGB III
    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit einer Sperrzeit bei außerordentlicher fristloser Arbeitgeberkündigung ohne vorherige Abmahnung wegen arbeitsvertragswidrigem Verhalten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit einer Sperrzeit bei außerordentlicher fristloser Arbeitgeberkündigung ohne vorherige Abmahnung wegen arbeitsvertragswidrigem Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit einer Sperrzeit bei außerordentlicher fristloser Arbeitgeberkündigung ohne vorherige Abmahnung wegen arbeitsvertragswidrigem Verhalten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld trotz fristloser Kündigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2015 - L 11 AL 35/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Erstattung von Kosten

    Ein den Eintritt einer Sperrzeit feststellender Verwaltungsakt (hier: Bescheid vom 4. Juni 2010, Bl. 40 der Verwaltungsakte) bildet zusammen mit den Bewilligungs- bzw. Änderungsbescheiden, die den Sperrzeitbescheid hinsichtlich des verbleibenden Alg-Anspruchs und der Verkürzung der Anspruchsdauer umsetzen (hier: zwei Änderungsbescheide vom 4. Juni 2010 über den Alg-Anspruch für die Zeit vom 15. März 2010 bis 1. April 2010 bzw. für die Zeit ab 2. April 2010), eine rechtliche Einheit und damit einen einheitlichen Streitgegenstand (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 46/05 R -, BSGE 96, 22, Rn 10; Urteil vom 29. April 1998 - B 7 AL 56/97 R -, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, Rn 13; ebenso: Urteil des erkennenden Senats vom 24. Januar 2012 - L 11/12 AL 139/08 -, Breithaupt 2012, 975).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2015 - L 11 AL 36/14
    Ein den Eintritt einer Sperrzeit feststellender Verwaltungsakt (hier: Bescheid vom 4. Juni 2010, Bl. 40 der Verwaltungsakte) bildet zusammen mit den Bewilligungs- bzw. Änderungsbescheiden, die den Sperrzeitbescheid hinsichtlich des verbleibenden Alg-Anspruchs und der Verkürzung der Anspruchsdauer umsetzen (hier: zwei Änderungsbescheide vom 4. Juni 2010 über den Alg-Anspruch für die Zeit vom 15. März 2010 bis 1. April 2010 bzw. für die Zeit ab 2. April 2010), eine rechtliche Einheit und damit einen einheitlichen Streitgegenstand (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2005 - B 7a AL 46/05 R -, BSGE 96, 22, Rn 10; Urteil vom 29. April 1998 - B 7 AL 56/97 R -, SozR 3-4100 § 119 Nr. 15, Rn 13; ebenso: Urteil des erkennenden Senats vom 24. Januar 2012 - L 11/12 AL 139/08 -, Breithaupt 2012, 975).
  • SG Hannover, 23.08.2012 - S 59 AS 3000/12
    Bei der Frage der Kausalität genügt allerdings nicht ein bloßer tatsächlicher Zusammenhang, viel-mehr ist maßgeblich, ob die Kündigung des Arbeitgebers zu Recht ausgesprochen wurde, also arbeitsrechtlich wirksam ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Januar 2012 - L 11/12 AL 139/08, Rn. 21 nach juris m. w. N.).
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