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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19 (https://dejure.org/2021,5927)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2021 - L 3 KA 16/19 (https://dejure.org/2021,5927)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - L 3 KA 16/19 (https://dejure.org/2021,5927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 197a Abs. 1 S. 1 SGG; § ... 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 SGB V; § 95 Abs. 1 S. 5 SGB V; § 95 Abs. 2 SGB V; § 101 Abs. 1 SGB V; § 103 Abs. 3 SGB V; § 103 Abs. 4c S. 2 SGB V; § 103 Abs. 5 S. 1 SGB V; § 18 Abs. 2 Nr. 1-2 Ärzte-ZV; ÄBedarfsplRL § 26 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 S. 1-2 und Nr. 3; § 19a Abs. 1 Ärzte-ZV; § 19a Abs. 2 S. 2 Ärzte-ZV; § 19a Abs. 3 S. 1-3 Ärzte-ZV; § 24 Abs. 1 Ärzte-ZV
    Besetzung eines halben Vertragsarztsitzes nach partieller Entsperrung eines Planungsbereichs; Offensive Konkurrentenklage; Wegfall einer Überversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Die Gerichte haben mithin nur zu prüfen, ob die Behörde von einem vollständigen und richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, die rechtlichen Grenzen ihres Ermessensspielraums eingehalten und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 12) .

    Dazu ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass den Zulassungsgremien ein weiter Spielraum bei der Gewichtung der Auswahlkriterien zukommt; die Kriterien sind nicht zu beachten, sondern lediglich zu berücksichtigen (vgl BSG, Urteil vom 27. Juni 2018 - B 6 KA 33/17 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 26 zur Vorgängerregelung in § 23 Abs. 3 Bedarfs-plRL; vgl ferner BSG, Urteil vom 20. März 2013 aaO zur Auswahlentscheidung im Rahmen von Nachfolgezulassungen gemäß § 103 Abs. 3a und 4 SGB V) .

    Damit wird keine strikte Verbindlichkeit vorgegeben; der Begriff "berücksichtigen" beinhaltet vielmehr allein, dass die Zulassungsgremien die gesetzlich vorgegebenen Kriterien nicht gänzlich außer Betracht lassen dürfen, sondern sie in ihre Überlegungen mit einbeziehen - in Erwägung ziehen - müssen; es steht ihnen aber frei, hiervon aus Sachgründen abzuweichen (vgl BSG, Urteil vom 20. März 2013 aaO) .

    Beide Ärzte weisen nach Abschluss der hier maßgebenden Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie eine mehr als fünfjährige ärztliche Tätigkeit auf, sodass weder die darüber hinausgehende Dauer der ärztlichen Tätigkeit noch das unterschiedliche Approbationsalter einen Eignungsvorsprung eines Bewerbers begründen können (vgl dazu BSG, Urteil vom 27. Juni 2018 aaO; ferner BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 12) .

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 12) können die Zulassungsgremien bei der Auswahl des Nachfolgers im Rahmen eines Praxisnachfolgeverfahrens auch den Umstand berücksichtigen, ob ein Bewerber deutlich mehr die (prognostische) Gewähr für eine länger andauernde kontinuierliche Patientenversorgung ("Versorgungskontinuität") bietet als andere.

    In jedem Fall ist unter Diskriminierungsgesichtspunkten eine zurückhaltende Anwendung dieses Aspekts geboten; er darf nicht zu einer strukturellen Bevorzugung jüngerer vor älteren Bewerbern hinauslaufen (vgl BSG, Urteil vom 20. März 2013 aaO) .

  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 33/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung zur Besetzung eines aufgrund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Daraus, dass die Auswahlentscheidung im Ermessen der Prüfgremien liegt, folgt, dass die gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob das Ermessen gemäß § 54 Abs. 2 S 2 SGG fehlerhaft ausgeübt wurde und der Kläger durch den Ermessensfehler beschwert ist (BSG, Urteil vom 27. Juni 2018 - B 6 KA 33/17 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 26; Urteil vom 13. Mai 2020 aaO) .

    Dazu ist in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass den Zulassungsgremien ein weiter Spielraum bei der Gewichtung der Auswahlkriterien zukommt; die Kriterien sind nicht zu beachten, sondern lediglich zu berücksichtigen (vgl BSG, Urteil vom 27. Juni 2018 - B 6 KA 33/17 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 26 zur Vorgängerregelung in § 23 Abs. 3 Bedarfs-plRL; vgl ferner BSG, Urteil vom 20. März 2013 aaO zur Auswahlentscheidung im Rahmen von Nachfolgezulassungen gemäß § 103 Abs. 3a und 4 SGB V) .

    Beide Ärzte weisen nach Abschluss der hier maßgebenden Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie eine mehr als fünfjährige ärztliche Tätigkeit auf, sodass weder die darüber hinausgehende Dauer der ärztlichen Tätigkeit noch das unterschiedliche Approbationsalter einen Eignungsvorsprung eines Bewerbers begründen können (vgl dazu BSG, Urteil vom 27. Juni 2018 aaO; ferner BSG, Urteil vom 20. März 2013 - B 6 KA 19/12 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 12) .

  • BSG, 13.05.2020 - B 6 KA 11/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bewerbung von Berufsausübungsgemeinschaften,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Das BSG (Urteil vom 15. Mai 2019 - B 6 KA 5/18 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 27; Urteil vom 13. Mai 2020 - B 6 KA 11/19 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 30) hat aber mit überzeugender Begründung dargelegt, dass bei der Vergabe eines nach partieller Entsperrung neu besetzbaren Vertragsarztsitzes Anträge auf Zulassungen und Anträge auf Anstellungsgenehmigungen in diesem Zusammenhang gleichermaßen zu berücksichtigen sind (vgl auch Senatsurteil vom 28. Oktober 2020 - L 3 KA 50/19) .

    Daraus, dass die Auswahlentscheidung im Ermessen der Prüfgremien liegt, folgt, dass die gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob das Ermessen gemäß § 54 Abs. 2 S 2 SGG fehlerhaft ausgeübt wurde und der Kläger durch den Ermessensfehler beschwert ist (BSG, Urteil vom 27. Juni 2018 - B 6 KA 33/17 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 26; Urteil vom 13. Mai 2020 aaO) .

    Ebenso wie in solchen Verfahren ist insoweit aber auch im Rahmen der Auswahlentscheidung nach § 26 BedarfsplRL auf die Person des anzustellenden Arztes abzustellen (vgl BSG, Urteil vom 13. Mai 2020 aaO) .

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Bei der insoweit nach § 26 Abs. 4 Nr. 2 S 1 BedarfsplRL bekanntzumachenden Frist, innerhalb der potentielle Bewerber ihre Zulassungsanträge abzugeben und die hierfür erforderlichen Unterlagen gemäß § 18 Ärzte-ZV beizubringen haben, handelt es sich um eine Ausschlussfrist, bei deren Versäumung zwar keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) erfolgen, die aber nach § 26 Abs. 7 SGB X verlängert werden kann (zur gleichlautenden Vorgängerregelung in § 23 Abs. 3 S 1 Nr. 2 BedarfsplRL vgl BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 20/11 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 10) .

    In diesem Zusammenhang hat sich das SG zu Recht auf die Rechtsprechung des BSG gestützt, nach der eine Verlängerung der in § 26 Abs. 4 Nr. 2 S 2 BedarfsplRL normierten Antragsfrist in Betracht kommt, wenn außergewöhnliche Umstände vorgetragen oder ersichtlich sind (vgl dazu BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 20/11 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 10) .

    Das hat das BSG im Fall einer Bewerberkonkurrenz zwischen einem 65-jährigen und einem zehn Jahre jüngeren Bewerber angenommen (Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 20/11 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 10) .

  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 5/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Konzeptbewerbung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Ist - wie hier - in einem bislang überversorgten Planungsbereich die Überversorgung später entfallen und sind deshalb zuvor angeordnete Zulassungsbeschränkungen gemäß § 103 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) partiell aufgehoben worden, sind für Entscheidungen der Zulassungsgremien über Anträge auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung § 95 Abs. 2 S 1 bis 6, S 9 und 10 SGB V und für Entscheidungen über Anträge auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem MVZ § 95 Abs. 2 S 7 bis 10 SGB V als gesetzliche Rechtsgrundlagen maßgeblich (vgl BSG, Urteil vom 15. Mai 2019 - B 6 KA 5/18 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 27) .

    Das BSG (Urteil vom 15. Mai 2019 - B 6 KA 5/18 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 27; Urteil vom 13. Mai 2020 - B 6 KA 11/19 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 30) hat aber mit überzeugender Begründung dargelegt, dass bei der Vergabe eines nach partieller Entsperrung neu besetzbaren Vertragsarztsitzes Anträge auf Zulassungen und Anträge auf Anstellungsgenehmigungen in diesem Zusammenhang gleichermaßen zu berücksichtigen sind (vgl auch Senatsurteil vom 28. Oktober 2020 - L 3 KA 50/19) .

  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 31/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbegehren - Berücksichtigung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Dabei sind in Zulassungsstreitigkeiten grundsätzlich alle Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse bis zur mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz zu berücksichtigen (vgl dazu ausführlich BSG, Urteil vom 29. November 2017 - B 6 KA 31/16 R, SozR 4-2500 § 95 Nr. 33 mwN) .

    In Fällen der Drittanfechtung gelten diese Grundsätze mit der Maßgabe, dass der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist, sofern sich für die Berufszulassung des begünstigten Dritten die Rechtslage in diesem Zeitpunkt vorteilhafter darstellt (vgl BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 aaO; hinsichtlich der Präzisierung der dort dargelegten Grundsätze vgl ferner Urteil vom 29. November 2017 aaO) .

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Sie setzt sich aus einer Anfechtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 SGG (gerichtet gegen die den Beigeladenen zu 1. begünstigende Auswahlentscheidung) und einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage zusammen, mit der die Klägerin zunächst das Ziel verfolgt hat, auch die sie belastende Ablehnung des eigenen Antrags kassieren zu lassen und den Beklagten zu verpflichten, die Anstellung von Dr. N. in ihrem MVZ zu genehmigen (vgl dazu BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 81/03 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 2; Urteil vom 12. Februar 2020 - B 6 KA 19/18 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 29) .

    In Fällen der Drittanfechtung gelten diese Grundsätze mit der Maßgabe, dass der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist, sofern sich für die Berufszulassung des begünstigten Dritten die Rechtslage in diesem Zeitpunkt vorteilhafter darstellt (vgl BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 aaO; hinsichtlich der Präzisierung der dort dargelegten Grundsätze vgl ferner Urteil vom 29. November 2017 aaO) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2005 - L 3 KA 360/03

    Beendigung der Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Dafür ist nach mittlerweile stRspr des Senats das mit der beantragten Genehmigung der Anstellung von Dr. N. zu erwartende Einkommen der Klägerin aus vertragsärztlicher Tätigkeit für einen Zeitraum von drei Jahren maßgebend (grundlegend hierzu Senatsbeschluss vom 14. Juli 2005 - L 3 KA 360/03; vgl ferner BSG, Beschluss vom 27. November 2006 - B 6 KA 38/06 B, juris) .
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 7/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Denn dem Beigeladenen zu 1. kann nicht zugemutet werden, Räumlichkeiten in P. anzumieten, um eine Adresse für eine Praxis vorweisen zu können, in der er angesichts der Erfolglosigkeit seines Antrags auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses über seine Zulassung und der danach gegebenen aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage der Klägerin (noch) nicht vertragsärztlich tätig werden darf (vgl BSG, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 6 KA 7/14 R, SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 5 für den Fall der Drittanfechtung einer Zweigpraxisgenehmigung) .
  • BSG, 19.09.2006 - B 6 KA 30/06 B

    Bestimmung des Streitwerts bei Wahlanfechtungsklagen im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 16/19
    Maßgebend ist insoweit aber nicht der in erster Instanz festgesetzte, sondern der objektiv angemessene Streitwert (vgl dazu auch BSG, Beschluss vom 19. September 2006 - B 6 KA 30/06 B, juris) .
  • BSG, 27.11.2006 - B 6 KA 38/06 B

    Festsetzung des Streitwertes im sozialgerichtlichen Verfahren, Rechtsstreit über

  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 23/18 B

    Besetzung eines Vertragsarztsitzes

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.10.2020 - L 3 KA 50/19
  • BSG, 12.02.2020 - B 6 KA 19/18 R

    Rechtmäßigkeit der Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der

  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 27/08 R

    Erteilung einer Sonderzulassung zur Ausübung der belegärztlichen Tätigkeit;

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit

  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 36/13 R

    Medizinisches Versorgungszentrum - Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

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