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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17   

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https://dejure.org/2021,8144
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17 (https://dejure.org/2021,8144)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.02.2021 - L 3 KA 89/17 (https://dejure.org/2021,8144)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - L 3 KA 89/17 (https://dejure.org/2021,8144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § ... 87 Abs. 2 SGB V; v. 16.06.1998 ; § 6 PsychThG; v. 15.11.2019 ; § 28 PsychThG; v. 14.11.2003 ; § 117 Abs. 2 S. 3 SGB V; v. 26.03.2007 ; § 120 Abs. 2 S. 2 SGB V; v. 16.07.2015 ; § 117 Abs. 3 S. 2-3 SGB V; v. 16.07.2015 ; § 120 Abs. 2 S. 1 SGB V; v. 10.12.2015 ; § 117 Abs. 3 S. 2 SGB V; v. 10.12.2015 ; § 120 Abs. 2 S. 4-5 SGB V; v. 10.12.2015 ; § 120 Abs. 3 S. 2-4 SGB V; EBM-Ä (2008) Abschn. 35.2; EBM-Ä (2008) Nr. 35251-35252; § 242 BGB; §§ 118 ff. SGB V
    Nachvergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen der Ambulanz einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie; Änderung der Bewertung von antragspflichtigen psychotherapeutischen Leistungen; Begriff der dynamischen Verweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausbildungsstätte für Psychotherapie - rückwirkende Erhöhung der Honorare für antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen mit Wirkung vom 2012 - Verwirkung von Nachzahlungsansprüchen

  • rechtsportal.de

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausbildungsstätte für Psychotherapie - rückwirkende Erhöhung der Honorare für antragspflichtige psychotherapeutische Leistungen mit Wirkung vom 2012 - Verwirkung von Nachzahlungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.11.2019 - B 1 KR 10/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Schlussrechnung mit ins Auge springendem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation nicht wesentlich von dem Fall eines Krankenhauses, das im Rahmen der stationären Behandlung der Versicherten auf vergleichbare Weise mit den Krankenkassen zusammenarbeitet (vgl dazu BSG, Urteil vom 19. November 2019 - B 1 KR 10/19 R, SozR 4-2500 § 109 Nr. 80 mwN) .

    Bei dieser Sachlage entsteht in der Regel im Anschluss an die vorbehaltlose Abrechnung der Ausbildungsstätte eine Vertrauensgrundlage, wenn die Ausbildungsstätte weder im gerade laufenden noch im nachfolgenden vollen Haushaltsjahr der Krankenkasse einen Nachvergütungsanspruch geltend macht (vgl BSG, Urteil vom 19. November 2019 aaO zur vorbehaltlosen Abrechnung eines Krankenhauses) .

    Für den Ausnahmefall eines ins Auge springenden Korrekturbedarfs hinsichtlich der ursprünglichen Abrechnungen des Klägers, der eine Berufung der Beklagten auf das Fehlen eines Vorbehalts in den Rechnungen des Klägers ausschließen und somit der Annahme einer Verwirkung entgegenstehen könnte (vgl dazu BSG, Urteil vom 19. November 2019 aaO) , liegen keine Anhaltspunkte vor.

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 37/17 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit bzw -widrigkeit des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Den darüber hinausgehenden "fiktiven" Personalkosten einer sozialversicherungspflichtigen Halbtagskraft wird in Form der Strukturzuschläge Rechnung getragen (vgl dazu im Einzelnen BSG, Urteil vom 11. Oktober 2017 - B 6 KA 37/17 R, SozR 4-2500 § 87 Nr. 35, Rn 55 ff) .

    Nach diesen Ausführungen des (E)BewA kann ein iSd sog Vollauslastungshypothese des BSG (vgl dazu etwa Urteil vom 11. Oktober 2017 aaO) voll ausgelasteter Vertragspsychotherapeut mit dem Strukturzuschlag einen Umsatz erzielen, der ungefähr der genannten Differenz entspricht.

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 10/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen - Verwirkung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Das im bürgerlichen Recht als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch ) entwickelte Rechtsinstitut der Verwirkung ist grundsätzlich auch im Sozialrecht anerkannt (vgl dazu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 11. September 2019 - B 6 KA 13/18 R, SozR 4-2500 § 812 Nr. 9; Urteil vom 10. Mai 2017 - B 6 KA 10/16 R, SozR 4-2500 § 120 Nr. 5 jeweils mwN) .

    Auch insoweit ist die vorliegende Konstellation mit derjenigen bei der Abrechnung stationärer Krankenhausleistungen vergleichbar, sodass es gerechtfertigt ist, die vom BSG entwickelten Grundsätze auf die Rechtsbeziehungen ermächtigter Ausbildungsstätten nach § 6 PsychThG aF (nunmehr § 28 PsychThG) zu übertragen (vgl im Übrigen auch BSG, Urteil vom 10. Mai 2017 aaO für den vertragsarztrechtlichen Bereich der ambulanten Krankenhausbehandlung) .

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 39/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Rechtmäßigkeit des Abrechnungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Eine entstehungsgeschichtliche Auslegung kommt bei unklaren oder mehrdeutigen Regelungen ebenfalls in Betracht, kann allerdings nur anhand von Dokumenten erfolgen, in denen die Urheber der Bestimmungen diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 6 KA 39/15 R, SozR 4-5531 Nr. 40100 Nr. 1) .

    In diesem Zusammenhang führt der vom Kläger angeführte Verweis auf Regelungen in anderen regionalen Vergütungsvereinbarungen, im Arzt-/Ersatzkassen-Vertrag, im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der Beigeladenen zu 6. und in den Abrechnungsrichtlinien der KÄV Bremen nicht weiter, weil die historische Auslegung nur anhand von Dokumenten erfolgen kann, in denen die Urheber der Bestimmungen - hier also die Vertragspartner der niedersächsischen Vereinbarung - diese in der Zeit ihrer Entstehung selbst erläutert haben (vgl insoweit nochmals BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 aaO) .

  • BSG, 28.05.2008 - B 6 KA 9/07 R

    Bewertungsausschuss - angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Die grundsätzliche Problematik war aber bereits Jahre zuvor bekannt, was sich etwa aus der Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 (B 6 Ka 9/07 R) in den vom Kläger selbst vorgelegten Entscheidungserheblichen Gründen zum Beschluss des EBewA vom 18. Dezember 2013 (Anlage BK 4) ergibt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 39/17

    Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Für die Auslegung vertragsärztlicher Vergütungsbestimmungen ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG und der des erkennenden Senats in erster Linie auf den Wortlaut der vertraglichen Regelung abzustellen (vgl Senatsurteil vom 30. September 2020 - L 3 KA 39/17, juris mwN) .
  • BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 13/18 R

    Vertragsärztliche Vergütung - Abschlagszahlungen (hier: für Teilnahme an

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Das im bürgerlichen Recht als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch ) entwickelte Rechtsinstitut der Verwirkung ist grundsätzlich auch im Sozialrecht anerkannt (vgl dazu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 11. September 2019 - B 6 KA 13/18 R, SozR 4-2500 § 812 Nr. 9; Urteil vom 10. Mai 2017 - B 6 KA 10/16 R, SozR 4-2500 § 120 Nr. 5 jeweils mwN) .
  • BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 38/12 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Richtlinie zu Untersuchungs- und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Der Wortlaut der Regelung steht einem solchen Verständnis nicht entgegen; er schließt für sich genommen allerdings auch nicht aus, die Norm in dem Sinne zu interpretieren, dass lediglich eine zu einem bestimmten Zeitpunkt - insbesondere demjenigen der Normsetzung durch die Vertragsparteien im Februar 2012 - geltende Fassung des EBM Anwendung finden soll (sog statische Verweisung; vgl dazu auch BSG, Urteil vom 19. Februar 2014 - B 6 KA 38/12 R, SozR 4-2500 § 135 Nr. 20) .
  • BSG, 12.12.2018 - B 6 KA 41/17 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Dazu verweist der Kläger auf das obiter dictum in einem im Lauf des Berufungsverfahrens ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts ( vom 12. Dezember 2018 - B 6 KA 41/17 R, SozR 4-2500 § 117 Nr. 7) , mit dem seine Rechtsauffassung im Grundsatz bestätigt worden sei.
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 11/09 R

    Krankenhausträger - Geltendmachung einer weiteren Vergütung gegenüber

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2021 - L 3 KA 89/17
    Das Krankenhaus verfügt für die Erteilung einer ordnungsgemäßen und verlässlichen Abrechnung umfassend über alle Informationen, die die stationäre Behandlung der Versicherten betreffen; es ist regelmäßig in der Lage, professionell korrekt abzurechnen und sich ggf stellende Abrechnungsprobleme zu erkennen (vgl zu alledem BSG aaO sowie BSG, Urteil vom 8. September 2009 - B 1 KR 11/09 R, SozR 4-2500 § 109 Nr. 19) .
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