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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 325/11   

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https://dejure.org/2015,68120
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 325/11 (https://dejure.org/2015,68120)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.03.2015 - L 4 KR 325/11 (https://dejure.org/2015,68120)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. März 2015 - L 4 KR 325/11 (https://dejure.org/2015,68120)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70

    Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 325/11
    Die Beklagte lehnte eine weitergehende Kostentragung mit Bescheid vom 29. Oktober 2007 mit der Begründung ab, dass die Beschränkung der Kostentragung auf den Netto-Verdienstausfall der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahre 1972 entspreche (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1972 3 RK 47/70 ), der sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung aus dem Jahre 1977 angeschlossen habe (BAG, Urteil vom 20. Juli 1977 5 AZR 325/76 ).

    Sie verweist weiterhin auf die Rechtsprechung des BSG vom 12. Dezember 1972, 3 RK 47/70, wonach kein Anspruch auf einen Bruttolohnausgleich bestehe.

    Zur Bemessung der Verdienstausfall-Entschädigung an Organspender bei Lebendorganspenden wird nach damaliger Rechtslage auf die einschlägige Entscheidung des BSG vom Dezember 1972 Bezug genommen, die die Ersetzung des Netto-Verdienstausfalles vorsah, wobei zur Begründung auf die Grundsätze des Krankengeldbezuges (in der gesetzlichen Krankenversicherung) bzw. des Verletztengeld-Bezuges (in der gesetzlichen Unfallversicherung) Bezug genommen wurde (BSGE, Urteil vom 12. Dezember 1972, 3 RK 47/70, Rdnr. 17 Zitierung nach Juris = BSGE 35, 102; BAG, Urteil vom 6. August 1986 5 AZR 607/85, Rdnr. 15 Zitierung nach Juris; Versicherungsschutz für die Lebendorganspende, herausgegeben von der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), Essen, Stand: Januar 2003, Seiten 3 ff).

  • BAG, 06.08.1986 - 5 AZR 607/85

    Organspende - Organspender - Transplantation - Anspruch auf Lohnfortzahlung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 325/11
    Zur Bemessung der Verdienstausfall-Entschädigung an Organspender bei Lebendorganspenden wird nach damaliger Rechtslage auf die einschlägige Entscheidung des BSG vom Dezember 1972 Bezug genommen, die die Ersetzung des Netto-Verdienstausfalles vorsah, wobei zur Begründung auf die Grundsätze des Krankengeldbezuges (in der gesetzlichen Krankenversicherung) bzw. des Verletztengeld-Bezuges (in der gesetzlichen Unfallversicherung) Bezug genommen wurde (BSGE, Urteil vom 12. Dezember 1972, 3 RK 47/70, Rdnr. 17 Zitierung nach Juris = BSGE 35, 102; BAG, Urteil vom 6. August 1986 5 AZR 607/85, Rdnr. 15 Zitierung nach Juris; Versicherungsschutz für die Lebendorganspende, herausgegeben von der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG), Essen, Stand: Januar 2003, Seiten 3 ff).

    Denn die Begrenzung der Verdienstausfall-Entschädigung auf den Nettobetrag (auf der Grundlage der Rechtsprechung des BSG aus dem Jahre 1972) war zum Zeitpunkt des Erlasses des EFZG (1994) bzw. des Transplantationsgesetzes (1997) bereits mehr als 20 Jahre bekannt, ohne dass der Gesetzgeber beider gesetzlicher Neuregelungen einen Handlungsbedarf festgestellt hat (so auch: Link/Flachmeyer, Ersatz des Verdienstausfalls von Organspendern, Zeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht AuA , Heft November 2002 Seiten 509, 510; BAG, Urteil vom 6. August 1986, a.a.O.).

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 6/07 R

    Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Leistungsumfangs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 325/11
    Auch eine verfassungsrechtliche Beanstandung der Regelung ist zu keiner Zeit erfolgt, ggf. auch deshalb nicht, weil die Ausgestaltung des Ob und Wie der Beteiligung von Versicherten an den Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich im gesetzgeberischen Ermessen steht (siehe etwa: BSG, Urteil vom 19. September 2007, B 1 KR 6/07 R Rdnrn. 18 bis 21, dort zu § 61 ff SGB V).
  • BAG, 20.07.1977 - 5 AZR 325/76

    Verhinderung an der Dienstleistung - Ausbildung an einem Heim-Dialysegerät -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2015 - L 4 KR 325/11
    Die Beklagte lehnte eine weitergehende Kostentragung mit Bescheid vom 29. Oktober 2007 mit der Begründung ab, dass die Beschränkung der Kostentragung auf den Netto-Verdienstausfall der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahre 1972 entspreche (BSG, Urteil vom 12. Dezember 1972 3 RK 47/70 ), der sich auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung aus dem Jahre 1977 angeschlossen habe (BAG, Urteil vom 20. Juli 1977 5 AZR 325/76 ).
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