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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/12 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.04.2014 - L 8 SO 67/12 (https://dejure.org/2014,60973)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. April 2014 - L 8 SO 67/12 (https://dejure.org/2014,60973)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
Verfahrensgang
- SG Hannover - S 81 SO 478/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/12
- BSG, 05.03.2015 - B 8 SO 36/14 BH
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 16.12.2010 - B 8 SO 7/09 R
Sozialhilfe - Belastungsgrenze - keine Kostenübernahme von Zuzahlungen zu …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/12
Nach den zutreffenden Ausführungen des SG kann ein solcher Anspruch nicht auf die §§ 47 bis 51 SGB XII (Hilfen zur Gesundheit) gestützt werden, weil diese Leistungen nach § 52 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nicht über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, also auch mit den dort vorgesehenen Eigenleistungen, hinausgehen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - B 8 SO 7/09 R - juris Rn. 12). - LSG Niedersachsen-Bremen, 02.12.2011 - L 4 KR 590/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 67/12
Die auf eine höhere Leistung gerichtete Klage des Klägers blieb erfolglos (SG Hannover, Urteil vom 19. November 2010 - S 39 KN 90/08 - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 2. Dezember 2011 - L 4 KR 590/10 -).
- BSG, 05.03.2015 - B 8 SO 36/14 BH
Hilfen zur Gesundheit als Leistungen der GKV
L 8 SO 67/12 (LSG Niedersachsen-Bremen).Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. April 2014 - L 8 SO 67/12 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 220/12 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Sitzungsniederschrift der mündlichen Verhandlung vom 6. März 2014, dem Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Gerichtsakte des LSG Niedersachen-Bremen (- L 8 SO 118/08 bzw. L 8 SO 345/11 WA -) und den dem Gericht in dem Parallelverfahren des Klägers (- L 8 SO 67/12 -) vorliegenden Verwaltungsvorgängen der Beklagten (1 Band und zwei Hefter) Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2014 - L 8 SO 100/14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Gerichtsakten des LSG Niedersachen-Bremen (- L 8 SO 220/10 und L 8 SO 67/12 -) und der dem Gericht in dem Parallelverfahren des Klägers (- L 8 SO 67/12 -) vorliegenden Verwaltungsvorgänge der Beklagten (1 Band und 2 Hefter) Bezug genommen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 488/13 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin und die Gerichtsakten der Verfahren S 24 SO 273/12 ER (L 8 SO 67/12 B ER) und S 24 SO 223/12 Bezug genommen.