Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2018 - L 8 SO 193/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zur Angemessenheit von Aufwendungen für Unterkunft im Stadtgebiet Hildesheim in den Jahren 2010 und 2011
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hildesheim, 18.03.2013 - S 44 SO 99/11
- BSG, 18.03.2013 - B 8 SO 41/18 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2018 - L 8 SO 193/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2018 - L 8 SO 193/13
- BSG, 28.01.2019 - B 8 SO 41/18 B
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 17.09.2020 - B 4 AS 22/20 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - …
Etwas anderes lässt sich - entgegen eines in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung teilweise entstandenen Eindrucks (so etwa LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.5.2018 - L 8 SO 193/13 - juris RdNr 50; LSG Niedersachsen-Bremen vom 21.3.2019 - L 11 AS 1334/15 - juris RdNr 51; zutreffend dagegen etwa LSG Nordrhein-Westfalen vom 12.10.2017 - L 19 AS 502/16 - juris RdNr 60) - auch nicht der bisherigen Rechtsprechung des BSG entnehmen (vgl auch von Malottki, info also 2012, 99, 103) . - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2019 - L 11 AS 1334/15
Anspruch auf Übernahme tatsächlich angefallener Wohnkosten nach dem SGB II
Ermittelt der Leistungsträger die Angemessenheitsgrenze nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ausschließlich unter Berücksichtigung von Angebotsmieten und ohne Bestandsmieten, handelt es sich wegen fehlender Repräsentativität der Daten nicht um ein schlüssiges Konzept im Sinne der BSG-Rechtsprechung (Anschluss an Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. Mai 2018 - L 8 SO 193/13 - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch BSG, Beschluss vom 28. Januar 2019 - B 8 SO 41/18 B -).Soweit der 8. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24. Mai 2018 - L 8 SO 193/13 -) das Konzept verworfen habe, weil es keine Daten zu Bestandsmieten enthalte, sei darauf hinzuweisen, dass das Konzept durchaus Daten zu Bestandsmieten enthalte, da davon auszugehen sei, dass die öffentlich angebotenen Wohnungen später tatsächlich vermietet worden seien.
Der Senat folgt dabei - insbesondere auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - der Rechtsauffassung des 8. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24. Mai 2018 - L 8 SO 193/13 -).
Der Senat schließt sich - insbesondere auch im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung - nach eigener Prüfung und Würdigung den nachfolgenden Darlegungen des 8. Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen zu dem im Zeitraum von Juli 2010 bis April 2011 sowie von Mai 2011 bis Juni 2012 geltenden Konzept zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen des Beklagten an (Urteil vom 25. Mai 2018 - L 8 SO 193/13 -, Rn 48ff.):.
- SG Düsseldorf, 19.03.2019 - S 29 AS 1734/16
Berücksichtigung höherer Unterkunftskosten eines Hilfebedürftigen bei der …
Ein reines Angebotsmietenkonzept genügt nicht den Anforderungen an eine realitätsnahe Ermittlung des gesamten Wohnungsmarkts (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13; entgegen LSG NRW, Urteil vom 12.10.2017, L 19 AS 502/16).Diese Annahmen sind jedoch nicht zwingend (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13, Rn. 52).
- SG Düsseldorf, 19.03.2019 - S 29 AS 840/17 Ein reines Angebotsmietenkonzept genügt nicht den Anforderungen an eine realitätsnahe Ermittlung des gesamten Wohnungsmarkts (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13; entgegen LSG NRW, Urteil vom 12.10.2017, L 19 AS 502/16).
Diese Annahme ist jedoch nicht zwingend (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13, Rn. 52).
- SG Düsseldorf, 19.03.2019 - S 29 AS 4963/16 Ein reines Angebotsmietenkonzept genügt nicht den Anforderungen an eine realitätsnahe Ermittlung des gesamten Wohnungsmarkts (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13; entgegen LSG NRW, Urteil vom 12.10.2017, L 19 AS 502/16).
Diese Annahme ist jedoch nicht zwingend (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13, Rn. 52).
- SG Düsseldorf, 19.03.2019 - S 29 AS 4623/16 Ein reines Angebotsmietenkonzept genügt nicht den Anforderungen an eine realitätsnahe Ermittlung des gesamten Wohnungsmarkts (vgl. Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13; entgegen LSG NRW, Urteil vom 12.10.2017, L 19 AS 502/16).
Diese Annahme ist jedoch nicht zwingend (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13, Rn. 52).
- SG Düsseldorf, 19.03.2019 - S 29 AS 4648/17
Berücksichtigung höherer Unterkunftskosten eines Hilfebedürftigen bei der …
Ein reines Angebotsmietenkonzept genügt nicht den Anforderungen an eine realitätsnahe Ermittlung des gesamten Wohnungsmarkts (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13; entgegen LSG NRW, Urteil vom 12.10.2017, L 19 AS 502/16).Diese Annahme ist jedoch nicht zwingend (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13, Rn. 52).
- SG Augsburg, 20.05.2020 - S 11 AS 863/19
Leistungen, Unterkunft, Unterkunftskosten, Einkommen, Bescheid, Heizung, …
Diese Annahme ist jedoch nicht zwingend (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.05.2018, L 8 SO 193/13, Rn. 52) und kann auch keine Allgemeingültigkeit beanspruchen, zumal vorliegend zudem der Erhebungszeitraum für die Angebotsmieten mit einem Zeitraum von Januar 2015 bis Oktober 2017 sehr lang gewählt wurde.