Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 8 SO 154/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20155
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 8 SO 154/07 (https://dejure.org/2009,20155)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.09.2009 - L 8 SO 154/07 (https://dejure.org/2009,20155)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. September 2009 - L 8 SO 154/07 (https://dejure.org/2009,20155)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,20155) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung - Einsatz des Einkommens und Vermögens - Mittagessen als integraler Bestandteil - Tagesbildungsstätte - Kostenbeitrag - fehlende Rechtsgrundlage - Ermessensausübung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 19 Abs. 3 SGB XII; § 35 SGB XII; § 85 Abs. 2 S. 1 SGB XII; § 88 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII; § 92 Abs. 1 SGB XII
    Festsetzung eines Kostenbeitrags für ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt wegen der Teilnahme eines behinderten Kindes am Mittagessen in einer Tagesbildungsstätte; Annahme einer Lebenshilfe i.R.d. Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Kostenbeitrags für ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt wegen der Teilnahme eines behinderten Kindes am Mittagessen in einer Tagesbildungsstätte; Annahme einer Lebenshilfe i.R.d. Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe, Kostenbeitrag für ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt wegen der Teilnahme eines Kindes am Mittagessen in einer Tagesbildungsstätte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 09.12.2008 - B 8/9b SO 10/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenerstattung - gemeinsam eingenommenes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 8 SO 154/07
    Jedenfalls das Mittagessen in einer Werkstatt für behinderte Menschen sei als integraler Bestandteil der Eingliederungshilfe anzusehen (BSG, Urteil vom 9. Dezember 2008, B 8/9b SO 10/07 R).

    Der Beklagte hätte nur den Weg wählen können, den Bedarf von H. bei der Berechnung der ihm zustehenden Hilfe zum Lebensunterhalt ab dem 1. Juli 2005 nach dem dritten Kapitel des SGB XII (nicht nach dem vierten Kapitel, die Anspruchsvoraussetzungen lagen für den 15-Jährigen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in der im Jahre 2005 geltenden Fassung, jetzt § 41 Abs. 3 SGB XII, nicht vor) um den in § 28 Abs. 1 S 1 SGB XII festgeschriebenen normativen Bedarf für die Kosten des Mittagessens nach § 28 Abs. 1 S 2 SGB XII abzusenken und abweichend festzulegen (s. hierzu BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007, B 8/9b SO 21/06 R; Urteil vom 09. Dezember 2008, B 8/9b SO 10/07 R).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 21/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - kostenloses Mittagessen in

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 8 SO 154/07
    Der Beklagte hätte nur den Weg wählen können, den Bedarf von H. bei der Berechnung der ihm zustehenden Hilfe zum Lebensunterhalt ab dem 1. Juli 2005 nach dem dritten Kapitel des SGB XII (nicht nach dem vierten Kapitel, die Anspruchsvoraussetzungen lagen für den 15-Jährigen gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in der im Jahre 2005 geltenden Fassung, jetzt § 41 Abs. 3 SGB XII, nicht vor) um den in § 28 Abs. 1 S 1 SGB XII festgeschriebenen normativen Bedarf für die Kosten des Mittagessens nach § 28 Abs. 1 S 2 SGB XII abzusenken und abweichend festzulegen (s. hierzu BSG, Urteil vom 11. Dezember 2007, B 8/9b SO 21/06 R; Urteil vom 09. Dezember 2008, B 8/9b SO 10/07 R).
  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 8 SO 154/07
    § 92 Abs. 2 SGB XII schafft insoweit keine außerhalb der allgemeinen Einkommensgrenzen stehende Sonderregelung (s. zu der identischen Vorgängerregelung in § 43 BSHG BVerwG, Beschluss vom 7. April 1995, 5 B 36/94, FEVS 46, 8), sondern stellt eine Einschränkung des § 92 Abs. 1 SGB XII dar; den Ersatzpflichtigen wird lediglich zugemutet, die Kosten für den Lebensunterhalt aufzubringen, sofern sie überhaupt nach den Vorschriften des Elften Kapitels des SGB XII (§§ 85 ff) zu einem Kostenbeitrag - für die in Abs. 2 genannten Leistungen der Eingliederungshilfe - herangezogen werden können (Wahrendorf, aaO, § 92 Rdnr 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2007 - L 20 B 42/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 8 SO 154/07
    Wird es an Pflegepersonen weitergeleitet, ist es ebenfalls nicht als deren Einkommen iS von § 82 Abs. 1 SGB XII zu behandeln (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2005, L 8 SO 60/05 ER; LSG NRW, Beschluss vom 2. August 2007, L 20 B 42/07 AY ER; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Auflage 2008, § 64 Rdnr 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.10.2005 - L 8 SO 60/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2009 - L 8 SO 154/07
    Wird es an Pflegepersonen weitergeleitet, ist es ebenfalls nicht als deren Einkommen iS von § 82 Abs. 1 SGB XII zu behandeln (Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2005, L 8 SO 60/05 ER; LSG NRW, Beschluss vom 2. August 2007, L 20 B 42/07 AY ER; Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Auflage 2008, § 64 Rdnr 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2013 - L 7 SO 402/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Besuch einer Werkstatt für behinderte

    Der Senat folgt deshalb nicht der in Teilen der instanzgerichtlichen Rechtsprechung sowie der Literatur vertretenen Auffassung, die - ausgehend vom Zumutbarkeitsbegriff in § 92 Abs. 1 SGB XII (§ 43 Abs. 1 BSHG) - für die Fälle des § 92 Abs. 2 SGB XII (§ 43 Abs. 2 BSHG) eine ergänzende Heranziehung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen (§§ 85 ff. SGB XII, §§ 79 ff. BSHG) verlangt (so aber LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 24. September 2009 - L 8 SO 154/07 - FEVS 61, 321 und vom 25. Februar 2010 - L 8 SO 5/08 - ; Behrend, a.a.O., Rdnr. 6; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage, § 92 Rdnr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.02.2015 - L 2 SO 3214/14

    Kostenbeitrag für das Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen

    Der Kläger verwies hierzu auf die Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen in seinen Urteilen vom 24. September 2009 - L 8 SO 154/07 - und vom 25. Februar 2010 - L 8 SO 5/08 -.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 8 SO 5/08

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung -

    Diese Gründe hat der Senat bereits in dem den Beteiligten bekannten rechtskräftigen Urteil vom 24. September 2009 - L 8 SO 154/07 -, das einen ähnlichen Sachverhalt betraf, ausgeführt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - L 15 SO 83/09

    Eingliederungshilfe durch Besuch einer Tagesstätte für behinderte Menschen, kein

    Fraglich könnte bereits sein, ob die §§ 92, 92 a SGB XII isoliert von den §§ 85 ff SGB XII anzuwenden sind oder ob die in §§ 92, 92 a SGB XII angesprochene Kostenbeteiligung nur das die Einkommensgrenzen übersteigende zumutbar einzusetzende Einkommen betrifft (siehe dazu LSG Niedersachsen-Bremen vom 24. September 2009 - L 8 SO 154/07, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 30.08.2017 - L 8 SO 17/15

    Keine Gerichtskostenfreiheit von Angehörigen der Leistungsempfänger - Erstattung

    Angehörige behinderter Menschen, die wegen behinderungsbedingter Leistungen - wie hier - zu Kostenbeiträgen nach § 92 Abs. 1 Satz 2 SGB XII herangezogen werden, sind daher nicht nach § 183 Satz 1 SGG kostenprivilegiert (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2009 - L 8 SO 154/07 -, juris RdNr. 37; Groth in Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl. 2016, XII. Kapitel Kosten RdNr. 4c).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 3958/08
    Viel könnte allerdings auch für die Gegenmeinung sprechen, die - ausgehend vom Zumutbarkeitsbegriff in § 92 Abs. 1 SGB XII - eine ergänzende Heranziehung der Regelungen zum Einsatz von Einkommen und Vermögen (§§ 82 ff. SGB XII) verlangt (so LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 24. September 2009 - L 8 SO 154/07 - FEVS 61, 321 und vom 25. Februar 2010 - L 8 SO 5/08 - (juris) (Revision anhängig beim BSG - B 8 SO 6/10 R -); Behrend, a.a.O., Rdnr. 6; Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 3. Auflage, § 92 Rdnr. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2011 - L 8 SO 203/08
    Daher teilt der Senat die Auffassung des SG, dass die Beklagte Ermessen hätte ausüben müssen, soweit sie für die schließlich monatlich spitz abgerechneten Kostenbeiträge das unter der Einkommensgrenze liegende Einkommen der Klägerin in Anspruch nimmt (vgl Meusinger in Fichtner (Hrsg.), Bundessozialhilfegesetz, 2. Auflage 2003, § 43 Rdnr 11; Schellhorn, BSHG, 16. Auflage 2002, § 43 Rdnr 42; OVG NRW, Urteil vom 27. November 1997 8 A 4279/95 , juris Rdnrn 30 bis 36; vgl zu den entsprechenden Nachfolgevorschriften des SGB XII das Urteil des erkennenden Senats vom 24. September 2009 - L 8 SO 154/07 -, FEVS 61, 321 und juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht