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   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12 (https://dejure.org/2014,37848)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.09.2014 - L 1 KR 351/12 (https://dejure.org/2014,37848)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. September 2014 - L 1 KR 351/12 (https://dejure.org/2014,37848)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 64/87

    Versicherungspflicht einer freien Mitarbeiterin in einer krankengymnastischen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe entschieden, dass Physiotherapeuten auch dann nicht abhängig beschäftigt seien, wenn sie wegen fehlender Zulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen berechtigt seien (Urteile vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 und 12 RK 2/88).

    In seiner Entscheidung vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 = SozR 2200 § 165 Nr. 96), in der das BSG ausgeführt hat, dass die Tatsache, dass eine Krankengymnastin noch nicht zu den Krankenkassen zugelassen war und nicht berechtigt war, die von ihr gegenüber Kassenpatienten erbrachten Leistungen selbst bei den Krankenkassen abzurechnen, eine freie Mitarbeit in einer Praxis nicht ausschließt, hat es allerdings bereits darauf hingewiesen, dass die rechtlichen Bindungen, die nach dem Zulassungsrecht zu beachten sind, ein Indiz dafür sein können, wie die Beziehungen zu den in der Praxis tätigen Mitarbeitern zu regeln sind.

    Sie sollen danach nur dann keine Bedeutung haben, wenn die geschlossenen Verträge und ihre tatsächliche Abwicklung keinen Zweifel über die gewollte Gestaltung der Beziehung zuließen (BSG, Urteil vom 14. September - 1989 - B 12 RK 64/87 Rdnr. 26).

    In Hinblick auf die Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 zur Versicherungspflicht einer freien Mitarbeiterin in einer krankengymnastischen Praxis hat die Klägerin hier glaubhaft gemacht, dass sie unverschuldet von ihrer Beitragspflichtpflicht keine Kenntnis hatte.

    Die Revision wird gemäß § 160 Abs. 2 SGG im Hinblick auf die Urteile des BSG vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - und - 12 RK 2/88 - zugelassen.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - Rdnr. 20; 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rdnr. 15; 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 - Rdnr. 15 jeweils m.w.N.).

    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus der Vertragsgestaltung der Beteiligten, so wie sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rdnr. 17 m.w.N.; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 - m.w.N.).

    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Rechtssinne gehört unabhängig von ihrer Ausübung, auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 - BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/08 R - Rdnr. 17).

    Wesentliches Kriterium für ein Unternehmerrisiko ist, ob eigenen Kapital auch unter Gefahr eines Verlustes eingesetzt wird, so dass der Erfolg des Einsatzes der sächlichen und persönlichen Mittel ungewiss ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 Rdnr 27).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - Rdnr. 20; 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rdnr. 15; 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 - Rdnr. 15 jeweils m.w.N.).

    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus der Vertragsgestaltung der Beteiligten, so wie sie im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen ist (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rdnr. 17 m.w.N.; BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 - m.w.N.).

    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Rechtssinne gehört unabhängig von ihrer Ausübung, auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 - BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rdnr. 17; BSG, Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/08 R - Rdnr. 17).

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 2/88
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe entschieden, dass Physiotherapeuten auch dann nicht abhängig beschäftigt seien, wenn sie wegen fehlender Zulassung nicht zur direkten Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen berechtigt seien (Urteile vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 und 12 RK 2/88).

    Die Revision wird gemäß § 160 Abs. 2 SGG im Hinblick auf die Urteile des BSG vom 14. September 1989 - 12 RK 64/87 - und - 12 RK 2/88 - zugelassen.

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    Zudem können auch abhängige Beschäftigungsverhältnisse so ausgestaltet sein, dass der Arbeitgeber betreffend Zeit, Ort und Dauer seiner Arbeitsleistung weitgehend weisungsfrei agieren kann (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 10/01 R = SozR 3-2400 § 7 Nr. 20).
  • BSG, 10.06.2010 - B 2 U 4/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berechnung des Streitwerts - Nebenforderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    Bei der Berechnung des Streitwertes sind auch die angefallenen Säumniszuschläge zu berücksichtigen (BSG, Beschluss vom 10. Juni 2010 - B 2 U 4/10 B Rdnr. 16 mwN), so dass der Streitwert hier auf 27.262,63 EUR (inklusive Säumniszuschläge in Höhe von 6.656, 50 EUR) festzusetzen war.
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 33/94

    Konkurrenz von Feststellungsklage und feststellendem Verwaltungsakt,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    45 Zwar hat der 3. Senat des BSG in seinem Urteil vom 29. November 2011 - 3 RK 33/94 = SozR 3-2500 § 124 Nr. 1 ausgeführt, dass die Abgabe von Heilmitteln durch freie Mitarbeiter eines zugelassenen Leistungserbringers zulässig ist.
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    Maßgebend ist stets das Gesamtbild der Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteile vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - Rdnr. 20; 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - Rdnr. 15; 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 - Rdnr. 15 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, sind in der Regel abhängig beschäftigt (vgl. so auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER; zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bayrisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - Nichtzulassungsbeschwerde verworfen: BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B-; Bayr. LSG, Urteil vom 11. August 2008 - L 5 R 210/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12).
  • LSG Bayern, 24.01.2006 - L 5 KR 185/04

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen infolge der Vornahme einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2014 - L 1 KR 351/12
    Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, sind in der Regel abhängig beschäftigt (vgl. so auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER; zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bayrisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - Nichtzulassungsbeschwerde verworfen: BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B-; Bayr. LSG, Urteil vom 11. August 2008 - L 5 R 210/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12).
  • LSG Bayern, 11.08.2009 - L 5 R 210/09

    Betriebsprüfung - Beitragspflicht - Physiotherapeut - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Bayern, 13.02.2014 - L 5 R 1180/13

    Selbstständige Tätigkeit und abhängige Beschäftigung: Physiotherapeuten, die in

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 2 R 115/12

    Abhängige Beschäftigung; Masseur; Physiotherapeut; Unternehmerrisiko;

  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2015 - L 4 R 3874/14

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Physiotherapeutin - nicht zur

    Entsprechend ist es unzulässig, bestimmte Tätigkeiten als in der Regel abhängige Beschäftigung zu kategorisieren und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung mit dieser Prämisse vorzunehmen (so aber für in einer fremden Praxis tätige Physiotherapeuten LSG Bayern, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER - in juris, Rn. 17; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. September 2014 - L 1 KR 351/12 - in juris, Rn. 41).

    Damit unterscheidet sich der Sachverhalt etwa von demjenigen, über den das LSG Niedersachsen-Bremen in seinem Urteil vom 24. September 2014 (L 1 KR 351/12 - in juris, Rn. 49) zu entscheiden hatte, schon dadurch, dass in jenem Fall der Erstkontakt mit den Patienten stets über die Praxis erfolgte und nicht über den Physiotherapeuten, dessen sozialversicherungsrechtliche Einstufung streitig war.

  • LSG Hessen, 05.03.2020 - L 1 BA 14/18

    Zur Statusfeststellung einer Physiotherapeutin mit sehr geringem

    Vorliegend spreche die gebotene Gesamtschau der maßgeblichen tatsächlichen Umstände (vgl. dazu etwa: BSG, Urteil vom 25.04.2012, B 12 KR 24/10 R, aber auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2013, L 1 KR 351/12 mit weiteren Nachweisen) zur Überzeugung der Kammer für das Vorliegen eines abhängigen und, da mehr als nur geringfügig ausgeübten, auch versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1. Zwar hätten die Klägerin als Inhaberin der Krankengymnastik-Praxis und die Beigeladene zu 1. im Vertrag vom 15.03.1999 ausdrücklich geregelt, dass die Beigeladene zu 1. in der von der Praxisinhaberin selbstständig geführten Praxis zum 01.04.1999 eine Tätigkeit als "freie Mitarbeiterin" aufnehme und ihre Arbeitszeit, ihre Pausen und ihren Urlaub selbst bestimme (Ziffern 1 und 2), anfallenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Urlaubs-und Weihnachtsgeld sowie Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz oder bei Krankheit von der Praxisinhaberin nicht gezahlt würden (Ziffer 3), jedoch handele es sich insoweit lediglich um Regelungen, die einseitig zu Lasten der Beigeladenen zu 1. gingen und die für die Frage der tatsächlichen Ausübung einer selbstständigen oder abhängigen Beschäftigung irrelevant seien und im Übrigen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen würden und daher unwirksam seien (§ 134 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

    Ob man darüber hinaus - mit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.03.2016, B 12 KR 20/14 R) - dem Zulassungserfordernis für Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung keine Bedeutung für die Feststellung des Status als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zukommen lasse (vgl. Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2014, L 1 KR 351/12), könne die Kammer letztlich dahingestellt sein lassen.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.07.2021 - L 4 BA 75/20

    "Freie Mitarbeiter" in Physiotherapiepraxis nicht immer selbstständig

    Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, seien in der Regel abhängig beschäftigt (Hinweis auf Bayerisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER -, Urteile vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - und 11. August 2008 - L 5 R 210/09 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12 - und 24. September 2014 - L 1 KR 351/12 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.02.2016 - L 16/4 KR 346/12
    Hiernach sind etwa Physiotherapeuten, die ihre Leistungen in einer fremden, zur Leistungserbringung nach § 124 SGB V zugelassenen Praxis erbringen, in der Regel abhängig beschäftigt (vgl. so auch Bayrisches LSG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER; zum abhängigen Beschäftigungsverhältnis eines Physiotherapeuten auch Bayrisches LSG, Urteil vom 24. Januar 2006 - L 5 KR 185/04 - Nichtzulassungsbeschwerde verworfen: BSG, Beschluss vom 21. September 2006 - B 12 KR 24/06 B-; Bayr. LSG, Urteil vom 11. August 2008 - L 5 R 210/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24. September 2014, L 1 KR 351/12).
  • SG Darmstadt, 26.09.2018 - S 10 R 450/17
    In dem hier zu beurteilenden Sachverhalt spricht die gebotene Gesamtschau der maßgeblichen tatsächlichen Umstände (vgl. dazu etwa: BSG, Urteil vom 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R, aber auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.3025 - L 1 KR 351/12 mit weiteren Nachweisen) zur Überzeugung der Kammer für das Vorliegen eines abhängigen und, da mehr als nur geringfügig ausgeübten, auch versicherungspflichtigen (bezogen auf die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1).

    Ob man darüber hinaus - mit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R) - dem Zulassungserfordernis für Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung keine Bedeutung für die Feststellung des Status als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zukommen lässt (so noch: Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2014 - L 1 KR 351/12), kann die Kammer letztlich dahingestellt sein lassen.

  • SG Darmstadt, 14.02.2018 - S 10 R 652/16
    In dem hier zu beurteilenden Sachverhalt spricht die gebotene Gesamtschau der maßgeblichen tatsächlichen Umstände (vgl. dazu etwa: BSG, Urteil vom 25.04.2012 B 12 KR 24/10 R, aber auch: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.3025 - L 1 KR 351/12 mit weiteren Nachweisen) zur Überzeugung der Kammer für das Vorliegen einer abhängigen und, da mehr als nur geringfügig ausgeübten, auch versicherungspflichtigen (bezogen auf die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Klägerin und der Beigeladenen zu 1.

    Ob man darüber hinaus - mit der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R) - dem Zulassungserfordernis für Heilmittelerbringer der gesetzlichen Krankenversicherung keine Bedeutung für die Feststellung des Status als Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zukommen lässt (Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.09.2014 - L 1 KR 351/12), kann die Kammer letztlich dahingestellt sein lassen.

  • SG Lüneburg, 17.08.2015 - S 1 R 529/11

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

    Der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 24.09.2014 - L 1 KR 351/12 kann sich daher die Kammer insoweit nicht anschließen.
  • SG Wiesbaden, 28.05.2015 - S 8 R 414/12
    Insoweit verweist das Gericht auch beispielhaft auf die Ausführungen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen im Urteil vom 24.9.2014 (Az. L 1 KR 351/12), die - obwohl zur Tätigkeit von Physiotherapeuten ergangen - sich auch auf den vorliegenden Fall übertragen lassen:.
  • SG Hannover, 15.02.2016 - S 13 R 726/12
    rechnen weder selbst gegenüber den Krankenkassen ab (vgl. hierzu als dem maßgeblichen Unterscheidungskriterium für Physiotherapeuten und damit nach Auffassung des Gerichts auf den vorliegenden Fall anwendbar: Beschluss des Bayrischen Landessozialgerichts vom 13. Februar 2014 - L 5 R 1180/13 B ER -, Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24. September 2014 - L 1 KR 351/12 - und Beschluss vom 18. Juli 2012 - L 2 R 115/12) noch bestimmen sie den Werbeauftritt des Klägers beispielsweise im Internet.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 1 R 469/16
    Nur die Klägerin trat nach außen hin als verantwortliche Praxisbetreiberin und gegenüber den Patienten als Heilmittelerbringende der jeweiligen Krankenkassen auf und rechnete mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse ab (vgl. hierzu auch Urteil des erkennenden Senats vom 24. September 2014 - L 1 KR 351/12, insoweit bestätigt durch BSG-Urteil vom 24.03.2016 - B 12 KR 20/14 R).
  • SG Lüneburg, 17.08.2015 - S 1 R 446/12

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2014 - L 1 R 463/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2017 - L 1 R 423/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2016 - L 9 R 180/14
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