Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 72/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- IWW
- IWW
- kkh.de
Zulässigkeit eines abstrakten Schuldanerkenntnisses im öffentlichen Recht / Vereinbarung einer nachträglichen Vertragsstrafe / Schadenermittlungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover - S 19 KR 271/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 72/09
- BSG, 16.06.2011 - B 3 KR 1/11 R
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13
Streit über die Rückzahlung von aufgrund eines Schuldanerkenntnisses geleisteten …
Zumindest in den Fällen, in denen ein Schuldanerkenntnis letztlich der Realisierung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bzw. eines zuvor bestandenen Anspruchs gemäß § 812 BGB dienen soll, ist ein Schuldanerkenntnis in entsprechender Anwendung der §§ 780, 781 BGB grundsätzlich auch im Verhältnis Krankenkasse und Leistungserbringer zulässig, was letztlich auch der Kläger nicht in Abrede stellt (Häuser in: Soergel, BGB, §§ 780, 781 Nr. 4; wohl verneinend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.11.2010, L 1 KR 72/09). - LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2017 - L 1 KR 13/14 Im Übrigen hat sich der Kläger auf das Urteil des Senats vom 24.11.2010 (L 1 KR 72/09) berufen.
Soweit der Senat in der Vergangenheit in einer nicht rechtskräftig gewordenen Einzelfallentscheidung die Auffassung vertreten hat, dass ein abstraktes Schuldversprechen nach §§ 780, 781 BGB im Bereich des öffentlichen Rechts als hinreichende Anspruchsgrundlage abzulehnen sei, da die Hoheitsträger dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG unterworfen sind und mittels abstraktem Schuldversprechen keine Forderung begründet werden dürfe, für die es keinen Rechtsgrund gibt (Urteil vom 24.11.2010, L 1 KR 72/09, juris,), wird daran ausdrücklich nicht weiter festgehalten.