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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07   

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https://dejure.org/2009,3569
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07 (https://dejure.org/2009,3569)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2009 - L 1 KR 201/07 (https://dejure.org/2009,3569)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - L 1 KR 201/07 (https://dejure.org/2009,3569)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Vorliegen einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit - Hilfsmittel - Lichtklingelanlage - Behinderungsausgleich - Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (hier: Kommunikation und selbständiges Wohnen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 SGB I; § 33 Abs. 1 SGB V; § 31 SGB IX
    Anspruch eines Schwerhörigen gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit einer Lichtklingelanlage; Abgrenzung zwischen einer technischen Hilfe zur Anpassung des Wohnumfeldes und einem Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); Möglichkeit ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit einer Lichtsignalanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Schwerhörigen gegen die gesetzliche Krankenversicherung auf Versorgung mit einer Lichtklingelanlage; Abgrenzung zwischen einer technischen Hilfe zur Anpassung des Wohnumfeldes und einem Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV); Möglichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Lichtsignalanlage für hochgradig Schwerhörige auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Lichtsignalanlage für hochgradig Schwerhörige auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung

  • christmann-law.de (Kurzinformation)
  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lichtsignalanlage und Gehörlosennotruf

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerhörige erhält Lichtsignalanlage - Gesetzliche Krankenversicherung muss für die Kosten aufkommen

  • krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Anspruch auf Lichtsignal- und Notrufanlage für Hörgeschädigte

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Lichtsignalanlage für Gehörlose auf Kassenkosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Landessozialgericht bestätigt Anspruch auf Lichtsignalanlage für hochgradig Schwerhörige auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung - Anlage ist nicht fest an eine bestimmte Wohnung gebunden und kann somit auch gegebenenfalls jederzeit an einem anderen Ort ...

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Schwerhörige: Lichtsignalanlage und Notruf auf Kosten der Krankenversicherung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.09.1986 - 3 RK 5/86

    Zur Notwendigkeit einer Klingelleuchte als Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Hierzu zählt etwa die Wahrnehmung unangekündigter, spontaner Besuche oder von Besuch, der die genaue Uhrzeit seines Erscheinens nicht vorhersagen kann (etwa Arztbesuche) (BSG, Urteil vom 17.September 1986 - 3 RK 5/86 = SozR 2200 § 182b Nr. 33 "Klingelleuchte" S. 91; so auch LSG Nds.-Bremen, Urteil vom 2. Juli 2008 - L 1 KN 12/07 KR).

    Durch die Lichtklingelanlage wird die durch die Schwerhörigkeit ausgefallene Funktion des Aufnehmens akustischer Informationen ersetzt (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nr. 33).

    Das BSG hat weiter ausgeführt: "Von daher kann die in der Entscheidung des erkennenden Senats vom 17. September 1986 - 3 RK 5/86 - (SozR 2200 § 182 b Nr. 33) zum insoweit inhaltsgleichen § 182b RVO vertretene Auffassung nicht mehr aufrechterhalten werden, eine Klingelleuchte könne für einen Schwerhörigen selbst dann ein in die Leistungspflicht der KV fallendes Hilfsmittel sein, wenn sie mit dem Gebäude fest verbunden ist" (S.180).

    Die Lichtklingelanlage ist zum Ausgleich der Behinderung eines Schwerhörigen in jeder Wohnung geeignet (vgl. BSG SozR 2200 § 182b Nr. 33 S. 91).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Nach dem von der Beklagten zitierten Urteil des BSG vom 6. August 1998 - B 3 KR 14/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S. 179 ff ergibt sich aus der Gegenüberstellung der in § 33 Abs. 1 SGB V ausdrücklich genannten Hilfsmittel, Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken und orthopädische Hilfsmitteln einerseits und der nicht näher konkretisierten anderen Hilfsmittel andererseits, dass nur solche technischen Hilfen als Hilfsmittel im Sinne dieser Vorschrift anzuerkennen sind, die vom Behinderten getragen oder mitgeführt, bei einem Wohnungswechsel auch mitgenommen und benutzt werden können, um sich im jeweiligen Umfeld zu bewegen, zurecht zu finden und die elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen.

    Bei der Beurteilung kommt es nicht darauf an, ob ein Gegenstand zivilrechtlich Bestandteil des Gebäudes geworden ist (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 S. 181).

    Zu den von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, die sich auf die konkrete Wohnung beziehen, gehören zunächst Hilfen, die mit einer Veränderung der Wohnung selbst verbunden sind (BSG SozR 2200 § 182 b. Nr. 10 "automatische Treppenanlage", SozR 3-2500 § 33 Nr. 30 "Treppenlift").

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 3/00 R

    Pflegeversicherung - Gegensprechanlage - zuschußfähige Maßnahme iS von § 40 Abs 4

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Zur selbstständigen und selbstbestimmten Lebensführung gehört es, bestimmten Personen (Bekannte, Ärzte) jederzeit und selbstständig Einlass gewähren zu können (so BSG SozR 3 - 3300 § 40 Nr. 6 S. 32 "Gegensprechanlage").

    Die Klägerin kann auch nicht darauf verwiesen werden, ihre Tür dauerhaft offen stehen zu lassen oder andere Personen mit einem Wohnungsschlüssel auszustatten (vgl. dazu BSG SozR 3 - 3300 § 40 Nr. 6 S. 32).

  • BSG, 15.11.2007 - B 3 P 9/06 R

    Schutzservietten als Pflegehilfsmittel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Maßgeblich für die Abgrenzung sind dabei ausschließlich Funktion und Gestaltung des Gegenstandes, wie er konkret beansprucht wird und beschaffen ist (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - B 3 P 9/06 R "Einmalservietten" Rdnr. 18).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es die spezielle Pflicht der Krankenkassen, behinderten Menschen durch eine angemessenen Hilfsmittelversorgung eine möglichst selbstständige Lebensführung zu erhalten und ihnen zu ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (BSG, Urteil vom 15. November 2007 - 3 P 9/06 R "Einmalservietten").

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Kann eine Hilfe hingegen bei einem Wohnungswechsel ohne wesentliche verbleibende Folgen ausgebaut werden oder mit vertretbarem Aufwand in eine neue Wohnung wieder eingebaut werden, steht die Verbindung mit dem Gebäude der Einstufung als Hilfsmittel nicht entgegen (BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 P 6/07 R Rdnr. 18).

    Hilfen, die auf die individuelle Wohnsituation zugeschnitten sind, gehören auch dann nicht zu den Hilfsmitteln iSd § 33 SGB V, wenn sie ohne wesentlichen Substanzverlust aus der Wohnung ausgebaut und an anderer Stelle wieder eingebaut werden könne (BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - 3 P 6/07 R Rdnrn 15, 16).

  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Ausstattung einer blinden und gehbehinderten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Gegenstand des Behinderungsausgleichs sind solche Hilfsmittel, die auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also zum unmittelbaren Ersatz der ausgefallenen Funktionen dienen (BSGE 37, 138, 141 = SozR 2200 § 187 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 33 Nrn 18, 19; BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 3 KR 12/05 R Rdnr. 18).

    Zwar haben Versicherte keinen Anspruch auf optimale Hilfsmittelversorgung, es ist jedoch ein wesentliches Ziel der Hilfsmittelversorgung, dass behinderte Menschen nach Möglichkeit von der Hilfe anderer Menschen unabhängig, zumindest aber deutlich weniger abhängig werden (BSG, Urteil vom 24. Mai 2006 - B 3 KR 12/05 R Rdnr. 20).

  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 31/04 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Reha-Kinderwagen - Kind mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Während die ältere Rechtsprechung des BSG darauf abgestellt hat, ob das Hilfsmittel für die in Abs. 1 Satz 1 des § 33 SGB V genannten Zwecke unentbehrlich oder unverzichtbar war (vgl BSG SozR 2200 § 182 b Nrn 25, 26, 30, 33), wird es jetzt für ausreichend gehalten, dass das Hilfsmittel die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wesentlich fördert (vgl. BSG SozR 3- 2500 § 33 Nr. 46, S. 259; BSG SozR 4- 2500 § 33 Nr. 10 Rdnr. 16).
  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 1/99 R

    Bindung des Tatsachengerichts an rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Umgekehrt ist ein Gegenstand auch trotz geringer Verbreitung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist und für eine Mehrzahl von Menschen unabhängig von Krankheit oder Behinderung unentbehrlich ist (BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19; BSGE 84, 266 = SozR 3- 2500 § 33 Nrn. 32, 33).
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. BSGE 93, 176 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 7; BSGE 91, 60 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 Rdnr. 10) gehören zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens das Gehen, Stehen, Greifen, Sehen, Hören, die Nahrungsaufnahme, das Ausscheiden, die (elementare) Körperpflege, das selbstständige Wohnen sowie das Erschließen eines körperlichen Freiraums im Nahbereich der Wohnung und das Bedürfnis bei Krankheit oder Behinderung Ärzte und Therapeuten aufzusuchen.
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 KR 201/07
    Umgekehrt ist ein Gegenstand auch trotz geringer Verbreitung und trotz hohen Verkaufspreises als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen, wenn er von der Konzeption her nicht vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist und für eine Mehrzahl von Menschen unabhängig von Krankheit oder Behinderung unentbehrlich ist (BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19; BSGE 84, 266 = SozR 3- 2500 § 33 Nrn. 32, 33).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 5/03 R

    Pflegeversicherung - Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes -

  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2007 - L 1 KR 200/05

    Anspruch eines drogenkranken Versicherten auf Übernahme bzw. Freistellung von den

    22 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu Kostenerstattungs- bzw. Freistellungsansprüchen (vgl. zuletzt Urteile vom 27. September 2007 in den Verfahren L 1 KR 34/07 und L 1 KR 201/07) hat der Kläger keinen Anspruch gegen die Beklagte auf Freistellung von der Forderung des Jugendhilfe e.V.
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