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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 127/16   

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https://dejure.org/2018,12953
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 127/16 (https://dejure.org/2018,12953)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.04.2018 - L 13 SB 127/16 (https://dejure.org/2018,12953)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. April 2018 - L 13 SB 127/16 (https://dejure.org/2018,12953)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 229 Abs. 2 S. 1 SGB IX; § 3 Abs. 2 SchwbAwV; § 2 Abs. 1 S. 1 SGB IX; Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; UN-BRK Art. 5 Abs. 2
    Schwerbehindertenrecht; Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen B; Regelmäßig erforderliche fremde Hilfe beim Ein- oder Aussteigen in öffentliche Verkehrsmittel; Umfassender Behindertenbegriff; Einbeziehung aller körperlichen geistigen und ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Merkzeichen B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson - paranoide Schizophrenie - unüberwindbare Angst vor Menschen - Angewiesenheit auf fremde Hilfe aus psychischen Gründen - Diskriminierungsverbot nach Art 3 Abs 3 S 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwerbehindertenrecht; Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen B; Regelmäßig erforderliche fremde Hilfe beim Ein- oder Aussteigen in öffentliche Verkehrsmittel; Umfassender Behindertenbegriff; Einbeziehung aller körperlichen geistigen und ...

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen B im Schwerbehindertenrecht bei einer psychotischen Störung

  • rechtsportal.de

    Schwerbehindertenrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 1/14 R

    Schwerbehindertenrecht - Merkzeichen G - erhebliche Beeinträchtigung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 127/16
    Die grundsätzliche Überlegung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R - juris Rn. 21), der umfassende Behindertenbegriff im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gebiete die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.

    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R - juris Rn. 21) gebietet der umfassende Behindertenbegriff im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX im Lichte sowohl des verfassungsrechtlichen als auch des unmittelbar anwendbaren UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; Art. 5 Abs. 2 UN-BRK, hierzu BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69 Rn. 31) die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2015 - L 13 SB 82/15

    Merkzeichen G und B - psychische Beeinträchtigung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 127/16
    Der Senat hat eine ergänzende Stellungnahme der Sachverständigen Dr. S. unter Hinweis auf zwei Urteile des 13. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 27. November 2015 - L 13 SB 82/15 - und vom 28. Januar 2016 - L 13 SB 158/14 - eingeholt und hat der Sachverständigen hierbei die genannten Urteile vorgelegt.

    Diese grundsätzlichen Überlegungen betreffen die Frage der Berechtigung des Merkzeichens B in gleicher Weise wie diejenige der Feststellung des Merkzeichens G. Benötigt also ein behinderter Mensch, so wie die Klägerin, infolge einer psychotischen Störung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Begleitperson und ist anderenfalls aufgrund unüberwindbarer psychischer Beeinträchtigungen nicht zur Nutzung dieser Verkehrsmittel in der Lage, so ist diese Person mit den in den Regelfällen genannte Personen gleich zu behandeln (vgl. in ähnlichem Zusammenhang LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 27. November 2015 - L 13 SB 82/15 -, juris Rn. 24, und vom 28. Januar 2016 - L 13 SB 158/14 -, juris Rn. 22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.01.2016 - L 13 SB 158/14

    Merkzeichen B H

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 127/16
    Der Senat hat eine ergänzende Stellungnahme der Sachverständigen Dr. S. unter Hinweis auf zwei Urteile des 13. Senats des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 27. November 2015 - L 13 SB 82/15 - und vom 28. Januar 2016 - L 13 SB 158/14 - eingeholt und hat der Sachverständigen hierbei die genannten Urteile vorgelegt.

    Diese grundsätzlichen Überlegungen betreffen die Frage der Berechtigung des Merkzeichens B in gleicher Weise wie diejenige der Feststellung des Merkzeichens G. Benötigt also ein behinderter Mensch, so wie die Klägerin, infolge einer psychotischen Störung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine Begleitperson und ist anderenfalls aufgrund unüberwindbarer psychischer Beeinträchtigungen nicht zur Nutzung dieser Verkehrsmittel in der Lage, so ist diese Person mit den in den Regelfällen genannte Personen gleich zu behandeln (vgl. in ähnlichem Zusammenhang LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 27. November 2015 - L 13 SB 82/15 -, juris Rn. 24, und vom 28. Januar 2016 - L 13 SB 158/14 -, juris Rn. 22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2008 - L 11 SB 158/08

    Zuerkennung der Merkzeichen "G", "aG" und "B" bei Wirbelsäulenschäden und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 127/16
    Des Weiteren muss eine "ständige" Begleitung des Schwerbehinderten erforderlich sein, wofür neben dem Element der Regelmäßigkeit als weitere Voraussetzung ein Element der Dauer vorliegen muss (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2008 - L 11 SB 158/08 -).
  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 127/16
    Anspruch auf den Nachteilsausgleich G - der im dort zu entscheidenden Fall streitgegenständlich war - hat deshalb auch ein schwerbehinderter Mensch, der nach Prüfung des einzelnen Falles aufgrund anderer Erkrankungen als den in Teil D Nr. 1 d bis f VMG genannten Regelfällen dem beispielhaft aufgeführten Personenkreis mit gleich schweren Auswirkungen auf die Gehfunktion gleichzustellen ist (vgl. BSG a. a. O., ferner Urteil vom 13. August 1997 - 9 RVs 1/96 - SozR 3-3870 § 60 Nr. 2).
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 10/11 R

    Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cialis gegen seine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 13 SB 127/16
    Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 11. August 2015 - B 9 SB 1/14 R - juris Rn. 21) gebietet der umfassende Behindertenbegriff im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX im Lichte sowohl des verfassungsrechtlichen als auch des unmittelbar anwendbaren UN-konventionsrechtlichen Diskriminierungsverbots (Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG; Art. 5 Abs. 2 UN-BRK, hierzu BSGE 110, 194 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 69 Rn. 31) die Einbeziehung aller körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen.
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