Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,16604
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17 (https://dejure.org/2018,16604)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.04.2018 - L 2 R 558/17 (https://dejure.org/2018,16604)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. April 2018 - L 2 R 558/17 (https://dejure.org/2018,16604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,16604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für die Tätigkeit als Kaufhausdetektiv; Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung; Weisungsrecht des Arbeitgebers; Unternehmerrisiko bei einer selbständigen Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1
    Sozialversicherungsbeitragspflicht für die Tätigkeit als Kaufhausdetektiv

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht der Tätigkeit als Kaufhausdetektiv im Rahmen eines Auftragsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Gewicht erhält eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber daher erst in der Zusammenschau mit weiteren typischen Merkmalen einer selbstständigen Tätigkeit, wie etwa einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

    Eigenverantwortlichkeit und inhaltliche Freiheiten bei der Aufgabenerfüllung sind erst dann ein aussagekräftiges Indiz für Selbstständigkeit, wenn sie nicht mehr innerhalb des Rahmens dienender Teilhabe am Arbeitsprozess zu verorten sind und insbesondere eigennützig durch den Auftragnehmer zur Steigerung seiner Verdienstchancen eingesetzt werden können (BSG, Urteil vom 18. November 2015, aaO mwN).

    Soweit die Rechtsprechung des BSG im Rahmen der Abgrenzung abhängiger Beschäftigungsverhältnisse von der Heranziehung selbständiger (Sub-)Unternehmer auf ein werbendes Auftreten am Markt für die angebotenen Leistungen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99) abstellt, darf dieser Ansatz nicht aus seinem Gesamtzusammenhang gelöst werden.

    Zugleich schwächt es die indizielle Wirkung ab, wenn wegen eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass alle Vertragsparteien in gleicher Weise die Möglichkeit hatten, ihre Wünsche bezüglich der Ausgestaltung des sozialversicherungsrechtlichen Status durchzusetzen (vgl. im Einzelnen BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, BSGE 120, 99 mwN).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (stRspr, vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Unter diesem Blickwinkel könnten sich Zweifel an der Selbstständigkeit eines Erwerbstätigen insbesondere dann ergeben, wenn die ihm gewährte zeitabhängige Vergütung brutto betragsmäßig im Bereich dessen lag, was für vergleichbare Tätigkeiten auch im Übrigen üblicherweise tariflich oder einzelvertraglich als Vergütung gewährt wird (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15 mwN).

    Damit korrespondiert, dass von einer abhängigen Beschäftigung im Regelfall umso mehr auszugehen ist, soweit die gewährte Arbeitsstunden-Vergütung betragsmäßig im Bereich dessen lag, was eine entsprechende abhängig beschäftigte Fachkraft tariflich oder einzelvertraglich als Vergütung erhalten hätte (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 15).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Bei Vertragsgestaltungen, in denen keine Rahmenvereinbarung mit einer Pflicht zur Übernahme einzelner Arbeitsaufträge besteht, ist für die Frage der Versicherungspflicht jeweils auf die Verhältnisse abzustellen, die nach Annahme des einzelnen Auftragsangebots während dessen Durchführung bestehen (BSG, Urteil vom 31. März 2017, aaO).

    Allerdings handelt es sich auch bei der Honorarhöhe nur um einen bei der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Anhaltspunkt, weshalb weder an die Vergleichbarkeit der betrachteten Tätigkeiten noch an den Vergleich der hieraus jeweils erzielten Entgelte bzw. Honorare überspannte Anforderungen gestellt werden dürfen (BSG, Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, juris).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (stRspr, vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 49/91

    Unfallversicherung - Berufsunfähigkeit - Schweißer - Eigenständigs Berufsbild -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Die Schwierigkeiten bei der Einordnung und Bewertung einer konkreten Tätigkeit und damit bei der Beurteilung ihrer Vergleichbarkeit werden beispielsweise auch durch die rentenrechtliche Rechtsprechung des BSG verdeutlicht, wonach (in Bezug auf das sog. Mehrstufenschema) für die Einordnung eines bestimmten Berufs "nicht allein" die Dauer der absolvierten förmlichen Berufsausbildung, sondern insbesondere auch die "Qualität" der verrichteten Arbeit "insgesamt" und damit das aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte "Gesamtbild" der Arbeit und seines Werts für den Betrieb zu berücksichtigen sein sollen (vgl. etwa BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 1 RdNr 7 ff mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Die Schwierigkeiten bei der Einordnung und Bewertung einer konkreten Tätigkeit und damit bei der Beurteilung ihrer Vergleichbarkeit werden beispielsweise auch durch die rentenrechtliche Rechtsprechung des BSG verdeutlicht, wonach (in Bezug auf das sog. Mehrstufenschema) für die Einordnung eines bestimmten Berufs "nicht allein" die Dauer der absolvierten förmlichen Berufsausbildung, sondern insbesondere auch die "Qualität" der verrichteten Arbeit "insgesamt" und damit das aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte "Gesamtbild" der Arbeit und seines Werts für den Betrieb zu berücksichtigen sein sollen (vgl. etwa BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 1 RdNr 7 ff mwN; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 27).
  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (stRspr, vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (stRspr, vgl schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 2400 § 2 Nr. 19; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 mwN; BSG Urteil vom 25.1.2001 - B 12 KR 17/00 R - SozVers 2001, 329, 332; vgl. zum Vorstehenden: BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Es ist der anderenfalls bestehenden Gefahr entgegenzuwirken, dass es letztlich im freien Belieben der Beteiligten steht, durch zweckgerichtete Angaben zur tatsächlichen Stellung des Betroffenen im Unternehmen Sozialversicherungspflicht im Nachhinein zu begründen oder auszuschließen (BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, BSGE 119, 216, SozR 4-2400 § 7 Nr. 24).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 558/17
    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es im Rahmen des rechtlich Zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (BSG, Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, BSGE 111, 257).
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

  • SG Darmstadt, 28.05.2018 - S 8 R 84/17
    Diese Auffassung der Kammer entspricht der veröffentlichten Rechtsprechung, wonach die von einem Detektivbüro eingesetzten Detektive in einem Kaufhaus als abhängig Beschäftigte zu betrachten sind (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25.04.2018, Az. L 2 R 558/17; Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 22.01.2009, Az. L 1 RJ 743/03; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25.01.2006, Az. L 5 130/04; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25.01.2006, Az. L 5 KR 130/04).

    Insoweit verweist die Kammer auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25.04.2018 (Az. L 2 R 558/17).

  • SG Duisburg, 17.10.2019 - S 21 R 36/14
    Ob eine besondere Zurückhaltung bei der Heranziehung einer solchen Indizwirkung geboten ist, wenn das Entgelt auch unter Zugrundelegung einer Vollzeitbeschäftigung nicht einmal das rentenrechtliche Durchschnittsentgelt im Sinne der Anlage 1 zum SGB VI erreicht (so LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. April 2018 - L 2 R 558/17 -, Rn. 69, juris), das 2011 bei 32.100 EUR, 2012 bei 33.002 EUR und 2013 bei 33.659 EUR lag und das auch 2013 trotz der nicht zu berücksichtigenden Steigerung Mitte des Jahres nur eben so überschritten wird, kann bei dieser Sachlage dahingestellt bleiben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2020 - L 1 R 101/16
    (1) Zunächst ist zu berücksichtigen, dass ein unselbständig Beschäftigter bei stundenweiser Vergütung Urlaubs- und Krankheitstage - nicht hingegen arbeitsfreie Tage (Samstage, Sonn- und Feiertage) - bezahlt erhält, während der selbständig Tätige seine Vergütung so kalkulieren muss, dass diese die genannten Ausfallzeiten abdeckt (in diesem Sinne bereits LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. April 2018 - L 2 R 558/17 - Beschluss vom 13. Juli 2018 - L 2 R 438/17 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2018 - L 2 BA 45/18
    Gerade in wirtschaftlichen beengten Verhältnissen ist noch weniger als sonst zu erwarten, dass rechnerisch eventuell in Bezug auf mögliche Vergleichsgruppen in Betracht kommende "Freiräume" für die Begründung eines Sozialversicherungsschutzes in der Praxis auch effektiv und verlässlich entsprechend eingesetzt werden (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2018 - L 2 R 558/17 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht