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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2003 - L 1 RA 198/02   

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https://dejure.org/2003,20348
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2003 - L 1 RA 198/02 (https://dejure.org/2003,20348)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.09.2003 - L 1 RA 198/02 (https://dejure.org/2003,20348)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. September 2003 - L 1 RA 198/02 (https://dejure.org/2003,20348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 143 SGG ; § 153 Abs. 1 SGG; § 124 Abs. 2 SGG; § 48 Abs. 1 SGB VI; § 50 Abs. 2 Nr. 2 SGB V; § 313a SGB VI ; § 95 SGB VI; § 96a SGB VI
    Rückforderung einer gezahlten Berufsunfähigkeitsrente wegen gleichzeitigen Bezuges von Arbeitslosengeld; Ermessensausübung eines Sozialversicherungsträger bei der Rückforderung von Leistungen; Vorliegen eines atypischen Falls bei einer Rückforderung von Leistungen im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung einer gezahlten Berufsunfähigkeitsrente wegen gleichzeitigen Bezuges von Arbeitslosengeld; Ermessensausübung eines Sozialversicherungsträger bei der Rückforderung von Leistungen; Vorliegen eines atypischen Falls bei einer Rückforderung von Leistungen im ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2003 - L 1 RA 198/02
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat es in diesem Sinne etwa als nach der Nr. 3 atypisch angesehen, wenn die Überzahlung darauf beruhte, dass der zuständige Arbeitsvermittler die Leistungsabteilung des Arbeitsamtes nicht über die ihm vom Arbeitslosen mitgeteilte Aufnahme einer Nebentätigkeit unterrichtete (BSG SozR 3-4100 § 115 Nr. 1; vgl. im Übrigen Schneider-Danwitz in: Gesamtkommentar zur Sozialversicherung, Band 4a, § 48 SGB X Anm. 70) a) cc); Freischmidt in: Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch - SGB X/I, II § 48 SGB X Anm. 2.0 sowie BSG-Urteil vom 29. Juni 1994, Az: 1 RK 45/93).

    Über weitere Konsequenzen (Ablauf der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 SGB X) war nicht zu befinden (vgl. etwa BSG-Urteil vom 29. Juni 1994, Az: 1 RK 45/93).

  • BSG, 28.06.1990 - 7 RAr 132/88

    Rückwirkende Aufhebung der Leistungsbewilligung bei Mitverschulden des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2003 - L 1 RA 198/02
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat es in diesem Sinne etwa als nach der Nr. 3 atypisch angesehen, wenn die Überzahlung darauf beruhte, dass der zuständige Arbeitsvermittler die Leistungsabteilung des Arbeitsamtes nicht über die ihm vom Arbeitslosen mitgeteilte Aufnahme einer Nebentätigkeit unterrichtete (BSG SozR 3-4100 § 115 Nr. 1; vgl. im Übrigen Schneider-Danwitz in: Gesamtkommentar zur Sozialversicherung, Band 4a, § 48 SGB X Anm. 70) a) cc); Freischmidt in: Hauck/Haines, Sozialgesetzbuch - SGB X/I, II § 48 SGB X Anm. 2.0 sowie BSG-Urteil vom 29. Juni 1994, Az: 1 RK 45/93).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2000 - L 9 AL 127/98
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2003 - L 1 RA 198/02
    Es lag hier keiner der Sonderfälle vor, in denen die Anrechnung ausnahmsweise nicht erfolgt, § 313 a Satz 2 SGB VI (dazu beispielhaft LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. Juni 2000, Az: L 9 AL 127/98: Nahtlosigkeitsregelung und Erwerb der Anwartschaft erst nach Eintritt der BU).
  • LSG Bayern, 05.11.2003 - L 1 RA 199/03

    Höhe einer Rente wegen Berufsunfähigkeit; Wirksame Rücknahme der Berufung;

    Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit L 1 RA 198/02 durch die Berufungsrücknahme vom 21. Mai 2003 in der Hauptsache erledigt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2010 - L 1 R 612/09
    Ein atypischer Fall ist bei Ziffer 3 deshalb etwa dann gegeben, wenn die geltend gemachte Rückerstattung nach Lage des Falles eine Härte darstellt, die den Leistungsempfänger in untypischer Weise stärker belastet als den hierdurch im Normalfall Betroffenen (siehe nur die Nachweise auch zur Rechtsprechung des BSG bei: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2003, L 1 RA 198/02; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Mai 2004, L 1 RA 239/03; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2010, L 3 R 1350/06 - Zitierung nach JURIS).
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