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LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 12 VE 22/11 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.09.2014 - L 12 VE 22/11 (https://dejure.org/2014,54378)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. September 2014 - L 12 VE 22/11 (https://dejure.org/2014,54378)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 25.05.2011 - S 2 VG 14/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2014 - L 12 VE 22/11
- BSG, 23.03.2015 - B 9 V 48/14 B
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2019 - L 10 VE 44/15
Vernachlässigung von Kindern und auch eine missbräuchliche Ausübung der …
Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts umfasst der schädigende Vorgang i.S. des § 1 Abs. 1 S.1 OEG nur den konkreten tätlichen Angriff und das diesem unmittelbar folgende gewaltgeprägte Geschehen (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 2011 - B 9 VG 2/10), sodass gewaltsame Schläge des Stiefvaters der Klägerin nicht zusammen mit einer Vernachlässigung des Kindes zu einem "Handlungsbündel" zusammengefasst werden können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11 sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B).42 Die Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern in Gestalt unzureichender Ernährung und Pflege stellt keinen vorsätzlichen tätlichen Angriff i.S. des § 1 Abs. 1 S 1 OEG dar, wenn die Eltern kein Bewusstsein für die dadurch erfolgte gesundheitliche Schädigung des Kindes hatten und mit der Verantwortung für das Kind überfordert waren (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11 sowie BSG, Beschluss vom 23. März 2015, B 9 V 48/14 B).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.06.2020 - L 10 VE 18/15 Fehlende emotionale Zuwendung und selbst eine feindselige unempathische Grundhaltung von Eltern gegenüber ihrem Kind kann nicht als tätlicher Angriff im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG angesehen werden, auch wenn die daraus folgende emotionale Vernachlässigung nicht weniger Gefahren für die Entwicklung eines Kindes begründen dürfte als körperliche Gewalt (…vgl. Rademacker, in: Knickrehm (Hrsg), Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 1 OEG, Rn. 51; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2014, L 12 VE 22/11, juris, Rn. 45).