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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 535/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49044
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 535/11 (https://dejure.org/2014,49044)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.11.2014 - L 4 KR 535/11 (https://dejure.org/2014,49044)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. November 2014 - L 4 KR 535/11 (https://dejure.org/2014,49044)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Keine Erstattung der Zahnbehandlungskosten ohne vorherige Einreichung des Heil- und Kostenplans

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung durch Krankenkasse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 50 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | (Zahn-)Ärztliche Behandlung | Zahnärztliche Behandlung | Kostenerstattung für Zahnersatz: Vorherige Prüfung des Heil- und Kostenplans

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Kostenerstattung für Zahnersatz ohne vorherige Heil- und Kostenplan-Genehmigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse - Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Zahnersatzversorgung ist vor Beginn einer Behandlung zu überprüfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung für Zahnersatz; Implantate; Genehmigungserfordernis; Nachträgliche Genehmigung einer Behandlung durch die Krankenkasse

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei zuvor erfolgter Prüfung des Heil- und Kostenplans

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für im EG-Ausland beschafften

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 535/11
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2009, Az.: B 1 KR 19/08 (abgedruckt in juris), ausgeführt hat, fordert § 87 Abs. 1a Satz 6 SGB V zwar nicht ausdrücklich, dass die Bewilligung des Festzuschusses vor der Behandlung zu erfolgen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 4 KR 412/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 535/11
    Damit scheidet ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers gem. § 13 Abs. 2 SGB V aus, weil er den Heil- und Kostenplan nicht vorab zur Überprüfung der Beklagten vorgelegt hat (so der erkennende Senat schon im Urteil vom 18. Juni 2013, L 4 KR 412/10 m.w.N.).
  • SG Stade, 05.05.2015 - S 1 KR 52/14

    Anspruch auf Bewilligung des Festzuschusses für Zahnersatz gegenüber der

    Das Landessozialgericht Niedersachsen hat im Urteil vom 25. November 2014, L 4 KR 535/11, im Hinblick auf den Vortrag der klagenden Partei die Möglichkeit eines solchen Anspruches erörtert, letztlich aber offen gelassen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 4 KR 230/16
    Jedoch ergibt sich dies aus der Entstehungsgeschichte, dem Sinn und Zweck sowie dem systematischen Zusammenhang der Regelung (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 20. November 2014, L 4 KR 535/11, zitiert nach juris).
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