Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 535/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung für Zahnersatz; Implantate; Genehmigungserfordernis; Nachträgliche Genehmigung einer Behandlung durch die Krankenkasse
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
Kostenerstattung für Zahnersatz
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Keine Erstattung der Zahnbehandlungskosten ohne vorherige Einreichung des Heil- und Kostenplans
- haufe.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung durch Krankenkasse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 50 (Leitsatz und Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | (Zahn-)Ärztliche Behandlung | Zahnärztliche Behandlung | Kostenerstattung für Zahnersatz: Vorherige Prüfung des Heil- und Kostenplans
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Kostenerstattung für Zahnersatz ohne vorherige Heil- und Kostenplan-Genehmigung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei vorheriger Prüfung des Heil- und Kostenplans durch die Krankenkasse - Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Zahnersatzversorgung ist vor Beginn einer Behandlung zu überprüfen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Kostenerstattung für Zahnersatz; Implantate; Genehmigungserfordernis; Nachträgliche Genehmigung einer Behandlung durch die Krankenkasse
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Kostenerstattung für Zahnersatz nur bei zuvor erfolgter Prüfung des Heil- und Kostenplans
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 21.10.2011 - S 3 KR 134/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 535/11
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 19/08 R
Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für im EG-Ausland beschafften …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 535/11
Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2009, Az.: B 1 KR 19/08 (abgedruckt in juris), ausgeführt hat, fordert § 87 Abs. 1a Satz 6 SGB V zwar nicht ausdrücklich, dass die Bewilligung des Festzuschusses vor der Behandlung zu erfolgen hat. - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 4 KR 412/10
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.11.2014 - L 4 KR 535/11
Damit scheidet ein Kostenerstattungsanspruch des Klägers gem. § 13 Abs. 2 SGB V aus, weil er den Heil- und Kostenplan nicht vorab zur Überprüfung der Beklagten vorgelegt hat (so der erkennende Senat schon im Urteil vom 18. Juni 2013, L 4 KR 412/10 m.w.N.).
- SG Stade, 05.05.2015 - S 1 KR 52/14
Anspruch auf Bewilligung des Festzuschusses für Zahnersatz gegenüber der …
Das Landessozialgericht Niedersachsen hat im Urteil vom 25. November 2014, L 4 KR 535/11, im Hinblick auf den Vortrag der klagenden Partei die Möglichkeit eines solchen Anspruches erörtert, letztlich aber offen gelassen. - LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 4 KR 230/16 Jedoch ergibt sich dies aus der Entstehungsgeschichte, dem Sinn und Zweck sowie dem systematischen Zusammenhang der Regelung (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 20. November 2014, L 4 KR 535/11, zitiert nach juris).