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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 74/02   

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https://dejure.org/2006,104746
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 74/02 (https://dejure.org/2006,104746)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.01.2006 - L 1 RA 74/02 (https://dejure.org/2006,104746)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - L 1 RA 74/02 (https://dejure.org/2006,104746)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2005 - L 2 R 2055/02

    Anrechenbarkeit einer schweizer Altersrente auf Witwenrente

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 74/02
    Die Beklagte ist mit ihrem Schriftsatz vom 19. August 2005 den Ausführungen des Prof. Dr. L. entgegengetreten und hat auf zwei Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (vom 18. Und vom 26. Januar 2005, Az.: L 13 R 5261/03 sowie L 2 R 2055/02) verwiesen.

    Neben dem eigenständigen Altersrentenanspruch der Ehefrau mit den bei der Rentenberechnung zu berücksichtigenden Beitragsjahren, dem Rentensplitting und den Erziehungsgutschriften sind die in den individuellen Konten eingetragenen Erwerbseinkommen bei der Berechnung späterer Renten als eigenes Einkommen anzusehen (vgl. einerseits Schötz, DAngVers 1987, S. 113, 116, anderseits Stillich a.a.O., Rahn/Becker, DRV 1997, S. 662, 685 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 18. Januar und vom 26. Januar 2005, Az.: L 13 R 5261/03 und L 2 R 2055/02).

  • LSG Baden-Württemberg, 18.01.2005 - L 13 R 5261/03

    Anrechenbarkeit einer schweizer Altersrente, die teilweise auf gesplittetes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 74/02
    Die Beklagte ist mit ihrem Schriftsatz vom 19. August 2005 den Ausführungen des Prof. Dr. L. entgegengetreten und hat auf zwei Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (vom 18. Und vom 26. Januar 2005, Az.: L 13 R 5261/03 sowie L 2 R 2055/02) verwiesen.

    Neben dem eigenständigen Altersrentenanspruch der Ehefrau mit den bei der Rentenberechnung zu berücksichtigenden Beitragsjahren, dem Rentensplitting und den Erziehungsgutschriften sind die in den individuellen Konten eingetragenen Erwerbseinkommen bei der Berechnung späterer Renten als eigenes Einkommen anzusehen (vgl. einerseits Schötz, DAngVers 1987, S. 113, 116, anderseits Stillich a.a.O., Rahn/Becker, DRV 1997, S. 662, 685 sowie LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 18. Januar und vom 26. Januar 2005, Az.: L 13 R 5261/03 und L 2 R 2055/02).

  • BSG, 06.02.1991 - 5 RJ 15/89

    Einkommensarten mit Erwerbsersatzfunktion - Voraussetzungen für das "Ruhen" der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2006 - L 1 RA 74/02
    Im Sinne dieser Unterscheidung zwischen eigenem und "fremden" Einkommen im Rechtskreis der Leistungen an Hinterbliebene hat das Bundessozialgericht (BSG) zur früheren schweizerischen Altersrente ausgeführt, ihr komme eine Doppelfunktion zu, nämlich zum einen als Ersatzleistung für den auf eigenes Einkommen zielenden Erwerb, und zum anderen als Leistung zur Sicherung des Unterhalts des anderen Ehegatten (BSG-Urteil vom 6. Februar 1991, Az.: B 13/5 RJ 15/89, wobei in der dort zugrunde liegenden Konstellation lediglich über den vom Erwerbseinkommen des Ehegatten geprägten Teil zu befinden war: Mit den in § 18 a SGB IV genannten Erwerbseinkommen nicht vergleichbare Unterhaltsleistung).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2012 - L 2 R 590/11
    In dem daraufhin vom Kläger eingeleiteten Klageverfahren hat das Sozialgericht Osnabrück (S 1 RA 74/02) ein orthopädisches Gutachten von Dr. L. vom 2. Mai 2003 eingeholt, das dieser um eine weitere Stellungnahme vom 2. Februar 2004 ergänzt hat.
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