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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2013 - L 11 AS 1394/09   

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https://dejure.org/2013,23322
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2013 - L 11 AS 1394/09 (https://dejure.org/2013,23322)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.02.2013 - L 11 AS 1394/09 (https://dejure.org/2013,23322)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - L 11 AS 1394/09 (https://dejure.org/2013,23322)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 SGB 10; § 45 SGB 10; § 48 SGB 10
    Adressat des Verwaltungsaktes; Aufhebungs- und Erstattungsbescheid; Auslegung; Begründung des Bescheides; Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Jahresfrist seit Kenntniserlangung; monatsweise Aufgliederung; Saldierung; Verfügungssatz; Verrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2020 - L 11 AS 239/18

    Aufhebung und Erstattung von Leistungen nach dem SGB II; Berücksichtigung

    Nach der Rechtsprechung des BSG muss jedoch erkennbar sein, ob und in welchem Umfang dem Betroffenen monatlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts verbleiben, damit dieser sein Verhalten daran ausrichten kann (BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2, Rn 17; ebenso zum Arbeitsförderungsrecht: BSG, Urteil vom 02. Juni 2004 - B 7 AL 58/03 R -, BSGE 93, 51-59, SozR 4-4100 § 115 Nr. 1; vgl auch Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2013 - L 11 AS 1394/09 -, veröffentlicht in juris sowie in Sozialrecht aktuell 2013, 220).

    Dass die Jahresfrist nach §§ 45 Abs. 4, 48 Abs. 4 SGB X nur für den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, nicht dagegen für einen diesen teilweise abändernden Widerspruchsbescheid gilt, hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 26. Februar 2013 - L 11 AS 1394/09 -, Sozialrecht aktuell 2013, 220, entschieden und zur Begründung ausgeführt (Rn 34):.

  • LSG Hamburg, 30.09.2019 - L 4 AS 26/18

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme von Verwaltungsakten -

    Für einen Widerspruchsbescheid gilt nämlich nicht erneut die Jahresfrist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26.2.2013 - L 11 AS 1394/09, juris Rn. 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.02.2016 - L 11 AS 1409/10
    Unschädlich ist es, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsaktes, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 30/09 R, Rn. 17; vgl insoweit auch ausführlich: Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2013 - L 11 AS 1394/09 m.w.N.).

    Diese Auffassung steht im Widerspruch zu der Entscheidung des BSG vom 17. Dezember 2009 (a.a.O.) und stellt zu sehr auf rein formale Gesichtspunkte ab (vgl insoweit ausführlich: Urteil des erkennenden Senats vom 26. Februar 2013, a.a.O.).

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