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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AL 122/17   

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https://dejure.org/2019,6759
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AL 122/17 (https://dejure.org/2019,6759)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.02.2019 - L 7 AL 122/17 (https://dejure.org/2019,6759)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - L 7 AL 122/17 (https://dejure.org/2019,6759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB III § 152
    Einstufung in eine Qualifikationsgruppe nach § 152 SGB III für einen Arbeitslosengeldanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 10 AL 378/07

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AL 122/17
    Dagegen spielt die zuletzt ausgeübte Tätigkeit keine ausschlaggebende Rolle, es sei denn, dass der Berufsabschluss mehrere Jahre zurückliegt und der Arbeitslose nie in diesem Beruf tätig war (Bayerisches LSG, Urteil vom 27.05.2009 - L 10 AL 378/07 - und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2011 - L 18 AL 285/10 -).
  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AL 122/17
    Da der Gesetzgeber die Suche nach der insoweit maßgeblichen Beschäftigung ausdrücklich auf Tätigkeiten eingeschränkt hat, auf die sich die Vermittlungsbemühungen "in erster Linie" zu erstrecken haben, können nur diejenigen Tätigkeiten für die fiktive Bemessung relevant sein, mit denen die oder der Arbeitslose bestmöglich in den Arbeitsmarkt integriert werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2009 - B 11 AL 42/08 R - BSGE 105, 94 = juris RdNr. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.05.2010 - L 18 AL 256/09

    Arbeitslosengeld; fiktive Bemessung; Qualifikationsgruppe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AL 122/17
    Wenn aber die Klägerin letztmals vor dem maßgeblichen Zeitpunkt (vorliegend der 25. Juni 2014) vor über 13 Jahren auf einem ihrer Ausbildung entsprechenden Qualifikationsniveau und danach nur noch fachfremd gearbeitet hat und sich zudem seither auch die Rahmenbedingungen des Berufs derart gravierend geändert haben, ist davon auszugehen, dass am 25. Juni 2014 keine realistische Möglichkeit mehr bestand, die Klägerin in eine Tätigkeit als Fotografin mit abgeschlossener Berufsausbildung zu vermitteln (ebenso zu einer mehr als 21 Jahre zurückliegenden Tätigkeit als Weberin LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Mai 2010 - L 18 AL 256/09 - juris RdNr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - L 18 AL 285/10

    Arbeitslosengeld; fiktives Arbeitsentgelt; Qualifikationsgruppe;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AL 122/17
    Dagegen spielt die zuletzt ausgeübte Tätigkeit keine ausschlaggebende Rolle, es sei denn, dass der Berufsabschluss mehrere Jahre zurückliegt und der Arbeitslose nie in diesem Beruf tätig war (Bayerisches LSG, Urteil vom 27.05.2009 - L 10 AL 378/07 - und LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.08.2011 - L 18 AL 285/10 -).
  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 7 AL 122/17
    Deswegen kommt es grundsätzlich für die Zuordnung zur jeweiligen Qualifikationsgruppe auf den erworbenen, förmlichen Berufsabschluss an (BSG, Urteil vom 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R -, SozR 4-4300 § 132 Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2019 - L 7 AL 154/18
    Dagegen kommt dem früheren Berufsabschluss keine Bedeutung zu, wenn dieser mehrere Jahre zurückliegt, eine darauf aufbauende selbständige Tätigkeit vor vielen Jahren aufgegeben wurde und sich seitdem das Berufsbild grundlegend gewandelt hat (Urteil des Senates vom 26. Februar 2019 - L 7 AL 122/17 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2019 - L 7 AL 24/18
    Dagegen kommt dem früheren Berufsabschluss keine Bedeutung zu, wenn dieser mehrere Jahre zurückliegt, eine darauf aufbauende selbständige Tätigkeit vor vielen Jahren aufgegeben wurde und sich seitdem das Berufsbild grundlegend gewandelt hat (Urteil des Senates vom 26. Februar 2019 - L 7 AL 122/17 -, juris).
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