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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,19420
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER (https://dejure.org/2010,19420)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2010 - L 8 SO 45/10 B ER (https://dejure.org/2010,19420)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2010 - L 8 SO 45/10 B ER (https://dejure.org/2010,19420)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung - Besuch einer anthroposophischen Privatschule

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 SGB IX; § 2 SGB XII; § 9 Abs. 2 SGB XII; § 54 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB XII
    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe beim Besuch einer anthroposophischen Privatschule

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Übernahme von Schulgeld für eine waldorfpädagogische Förderschule durch den Sozialhilfeträger - Kein Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe beim Besuch einer anthroposophischen Privatschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Leistungen der Eingliederungshilfe beim Besuch einer anthroposophischen Privatschule

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05

    Arbeitslosengeld II - Besuch einer Privatschule - Sozialbeitrag zum Schulgeld -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2010 - L 8 SO 45/10
    Dieser Wunsch ist nicht geeignet, eine Einstandspflicht des Sozialhilfeträgers herbeizuführen (vgl ausführlich zum fehlenden Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Schule gegen einen Sozialleistungsträger - dort wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts - Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 14. September 2006 - L 6 AS 8/05 - NZS 2007, 164).
  • LSG Hessen, 22.11.2010 - L 9 SO 7/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulbildung -

    Zu denken wäre - insbesondere bei multipler Behinderung des Antragstellers - etwa an den Umstand gleichzeitiger und unterstützend wirkender Beschulung von Geschwisterkindern in derselben Schule oder eine bereits langjährig erfolgte Erziehung unter Waldorfgrundsätzen bzw. in einer anthroposophischen Einrichtung, die dann abgebrochen werden müsste (vgl. hierzu z. B. Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen - Bremen vom 26. März 2010, L 8 SO 45/10 B ER - Juris) oder etwa an einen ansonsten behinderungsbedingt unzumutbaren Schul- und Ortswechsel oder Einrichtungswechsel, der einer angemessenen Schulbildung entgegenstehen könnte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 8 SO 465/13
    Nicht zuletzt aus dem in § 2 SGB XII ausdrücklich postulierten Nachrang der Sozialhilfe gegenüber anderen privaten oder staatlichen Leistungen, hier dem Bildungsauftrag der Schulen (vgl. §§ 3 ff. des Bremischen Schulgesetzes BremSchulG ) folgt, dass die Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe nur dann in Betracht kommt, wenn die Bildungsdefizite behinderungsbedingt sind und ohne die der Eingliederung dienenden Maßnahmen das Erreichen einer angemessenen Schulbildung nicht möglich ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2008 - L 8 SO 210/07 ER , 26. März 2010 L 8 SO 45/10 B ER , 31. Januar 2011 L 8 SO 366/10 B ER und vom 1. Juni 2012 L 8 SO 41/12 B ER ; Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2010, L 9 SO 7/09, juris Rn. 31).

    In einem solchen Fall kommt eine Einstandspflicht des Sozialhilfeträgers nicht in Betracht (vgl ausführlich zum fehlenden Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Schule gegen einen Sozialleistungsträger dort wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 14. September 2006 L 6 AS 8/05 NZS 2007, 164; zum Schulgeld: BSG, Urteil vom 15. November 2012 B 8 SO 10/11 R sowie bereits Beschluss des Senats vom 26. März 2010, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 18.08.2010 - L 6 SO 5/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe zur angemessenen Schulausbildung -

    Auch kann es nach den vorgenannten Ausführungen keinen für das Sozialhilferecht bindenden schulrechtlichen Nachranggrundsatz dergestalt geben, dass Eingliederungshilfe in Gestalt von Schulgeld bereits dann ausscheidet, wenn ein kostenfreier Besuch einer staatlichen Schule bei abstrakter Betrachtungsweise eine angemessene Schulbildung ermöglicht (so aber LSG NRW, Beschluss vom 26.03.2010, Az.: L 8 SO 45/10 B ER).
  • SG Hildesheim, 18.11.2010 - S 34 SO 234/06
    In dieser Einschätzung sieht sich die Kammer im Übrigen auch durch eine jüngere Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 26.03.2010, Az.: L 8 SO 45/10 B ER) bestätigt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2012 - L 8 SO 120/10
    Aus dem im Bereich der Sozialhilfe gemäß § 2 SGB XII geltenden Nachranggrundsatz folgt jedoch, dass im Rahmen der Eingliederungshilfe die Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule nur in Betracht kommt, wenn feststeht, dass eine angemessene Schulbildung im Rahmen der allgemein vorgehaltenen kostenfreien Beschulungsmöglichkeiten nicht zu erlangen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. März 2010, L 8 SO 45/10 B ER sowie vom 1. Juni 2012, L 8 SO 41/12 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2010, L 8 SO 7/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2012 - L 8 SO 41/12
    Das heißt, der durch den Besuch der gewünschten Privatschule entstehende Kostenaufwand kann nur übernommen werden, wenn im konkreten Fall eine angemessene Schulbildung anders nicht erreicht werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. April 2008, L 8 SO 210/07 ER sowie vom 26. März 2010, L 8 SO 45/10 B ER; Hessisches LSG, Urteil vom 22. November 2010, aaO).
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