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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12 EK U   

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https://dejure.org/2013,34557
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12 EK U (https://dejure.org/2013,34557)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2013 - L 9 SF 4/12 EK U (https://dejure.org/2013,34557)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2013 - L 9 SF 4/12 EK U (https://dejure.org/2013,34557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer im sozialgerichtlichen Verfahren; Beginn der Frist des Art. 35 Abs. 1 EMRK mit dem Abschluss des ordentlichen Rechtszuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 4 EntV 3/12

    Entschädigung für überlange Verfahrensdauer: Keine Anwendung auf länger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Die Frist des Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beginnt bei sozialgerichtlichen Verfahren, für die eine überlange Verfahrensdauer geltend gemacht wird, mit dem Abschluss des ordentlichen Rechtszuges (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 EntV 3/12 - juris; siehe auch Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 07. Juni 2012 - 1 Oa 2/12 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. November 2012 - L 18 SF 3/12 EK KA).

    Denn auf den Abschluss eines sich an den ordentlichen Rechtszug anschließenden Verfahrens vor dem BVerfG kommt es auch dann nicht an, wenn mit der Verfassungsbeschwerde neben der überlangen Verfahrensdauer auch die Verletzung materieller Grundrechte gerügt wird (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 EntV 3/12 - juris).

    Mithin kommt es auf eine Verfassungsbeschwerde für die Berechnung der Frist nach Art. 35 Abs. 1 EMRK gerade nicht an (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 EntV 3/12 - juris; siehe auch OLG Celle, Beschluss vom 09. Mai 2012 - 23 SchH 6/12 - juris Rn. 7 - zur Amtshaftungsklage).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2009 - L 6 U 104/06
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Gegen das Urteil des SG vom 27. März 2006 erhob der Kläger am 11. Mai 2006 Berufung zum LSG Niedersachsen-Bremen zu dem Aktenzeichen L 6 U 104/06.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren L 9/17 SF 5/12 EK ER U, L 9/17 SF 6/12, L 9/17 SF 7/12 EK ER U RG und des Verfahrens S 16 U 35/04 = L 6 U 104/06 Bezug genommen.

    Für abgeschlossene Verfahren - wie das Verfahren S 16 U 35/04 = L 6 U 104/06, das spätestens durch Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss des BSG vom 08. März 2010 abgeschlossen worden ist - gilt das GRüGV also nur dann, wenn die Dauer dieses Verfahrens am 3. Dezember 2011 entweder Gegenstand von anhängigen Beschwerden beim EGMR (gewesen) ist oder noch werden konnte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2013 - L 9 SF 6/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Auf die hiergegen von dem Kläger erhobene Anhörungsrüge hat der Senat mit Beschluss vom 7. Januar 2013 - L 9 SF 6/12 EK U RG - den Beschluss vom 05. November 2012 - L 17 SF 4/12 EK U - abgeändert und dem Kläger PKH für das Verfahren auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer zu dem Aktenzeichen L 6 B 12/06 U für die Geltendmachung eines Anspruchs in Höhe von 3.600,00 Euro gewährt.

    Soweit der Senat auf die Anhörungsrüge des Klägers mit Beschluss vom 07. Januar 2013 - L 9 SF 6/12 EK U RG - den Beschluss vom 05. November 2012 - L 17 SF 4/12 EK U - abgeändert und dem Kläger PKH für das Verfahren auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer zu dem Aktenzeichen L 6 B 12/06 U für die Geltendmachung eines Anspruchs in Höhe von 3.600,00 Euro gewährt hat, folgt hieraus nichts anderes.

  • LAG Sachsen, 07.06.2012 - 1 Oa 2/12

    Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Die Frist des Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beginnt bei sozialgerichtlichen Verfahren, für die eine überlange Verfahrensdauer geltend gemacht wird, mit dem Abschluss des ordentlichen Rechtszuges (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 EntV 3/12 - juris; siehe auch Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 07. Juni 2012 - 1 Oa 2/12 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. November 2012 - L 18 SF 3/12 EK KA).
  • EuGH, 23.10.2007 - C-11/06

    DAS BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNGSGESETZ BESCHRÄNKT DIE FREIZÜGIGKEIT DER

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Zur Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe nach Art. 35 Abs. 1 EMRK obliegt es einem Beschwerdeführer daher nicht, vor einer Befassung des EGMR das BVerfG anzurufen (vgl. EGMR, Urteil vom 11. Januar 2007 - 20027/02 - Herbst - NVwZ 2008, 298, 290).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2012 - L 18 SF 3/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Die Frist des Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) beginnt bei sozialgerichtlichen Verfahren, für die eine überlange Verfahrensdauer geltend gemacht wird, mit dem Abschluss des ordentlichen Rechtszuges (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 EntV 3/12 - juris; siehe auch Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 07. Juni 2012 - 1 Oa 2/12 - juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. November 2012 - L 18 SF 3/12 EK KA).
  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 12.07.2013 - 6/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens, der Verfahren L 9/17 SF 5/12 EK ER U, L 9/17 SF 6/12, L 9/17 SF 7/12 EK ER U RG und des Verfahrens S 16 U 35/04 = L 6 U 104/06 Bezug genommen.
  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Zur Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe nach Art. 35 Abs. 1 EMRK obliegt es einem Beschwerdeführer daher nicht, vor einer Befassung des EGMR das BVerfG anzurufen (vgl. EGMR, Urteil vom 11. Januar 2007 - 20027/02 - Herbst - NVwZ 2008, 298, 290).
  • OLG Celle, 09.05.2012 - 23 SchH 6/12

    Anwendbarkeit der §§ 198 ff. GVG auf vor Inkrafttreten abgeschlossene Verfahren

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Mithin kommt es auf eine Verfassungsbeschwerde für die Berechnung der Frist nach Art. 35 Abs. 1 EMRK gerade nicht an (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Dezember 2012 - 4 EntV 3/12 - juris; siehe auch OLG Celle, Beschluss vom 09. Mai 2012 - 23 SchH 6/12 - juris Rn. 7 - zur Amtshaftungsklage).
  • BSG, 08.03.2010 - B 2 U 348/09 B
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2013 - L 9 SF 4/12
    Gegen die Nichtzulassung der Revision legte der Kläger Beschwerde zum Bundessozialgericht (BSG) zu dem Aktenzeichen B 2 U 348/09 B ein.
  • OLG Frankfurt, 08.06.2006 - 16 U 106/05

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Gerichtsstand der möglichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2013 - L 9 SF 6/12
    Soweit der Kläger im Verfahren L 9 SF 4/12 EK U (bisheriges Aktenzeichen L 17 SF 4/12 EK U) Entschädigung wegen eines Nachteils, der nicht Vermögensnachteil ist, begehrt, weil das Verfahren L 6 B 12/06 U unangemessen lange gedauert habe, bestehen hinreichende Erfolgsaussichten allenfalls bis zu einem Betrag von 3.600,00 EUR.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2014 - L 9 SF 103/13
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen das Urteil des Senats vom 26. März 2013, mit dem seine Klage auf Entschädigung wegen überlangen Verfahrens abgelehnt worden ist (L 9 SF 4/12 EK U), wird als unzulässig verworfen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2013 - L 9 SF 7/12
    Der Antragsteller wendet sich mit der am 10. Dezember 2012 erhobenen Anhörungsrüge gegen den am 08. Dezember 2012 zugestellten Beschluss vom 06. Dezember 2012 - L 17 SF 5/12 EK ER U -, mit dem der Antrag des Antragstellers, den Beschwerdegegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, ihm vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens L 9 SF 4/12 EK U (früheres Aktenzeichen: L 17 SF 4/12 EK U) einen Teilbetrag in Höhe von 25.000,00 Euro wegen der von ihm behaupteten unangemessenen Verfahrensdauer eines vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen geführten Beschwerdeverfahrens (L 6 B 12/06 U) zu gewähren, abgelehnt wurde.
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