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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 190/12   

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https://dejure.org/2014,9005
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 190/12 (https://dejure.org/2014,9005)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.03.2014 - L 3 U 190/12 (https://dejure.org/2014,9005)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. März 2014 - L 3 U 190/12 (https://dejure.org/2014,9005)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 38 SGB V; § 7 SGB VII; § 39 SGB VII; § 569a Nr. 4 und Nr. 5 RVO; § 54 Abs. 1 SGB IX; § 26 Abs. 1 SGB VII; § 26 Abs. 5 S. 1 SGB VII; § 39 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII; § 42 SGB VII
    Haushaltshilfe als Leistung für Unfallopfer aus den MItteln der gesetzlichen Unfallversicherung; Anspruch auf Gewährung von Haushaltshilfe in der gesetzlichen Unfallversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen; Gewährung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haushaltshilfe als Leistung für Unfallopfer aus den MItteln der gesetzlichen Unfallversicherung; Anspruch auf Gewährung von Haushaltshilfe in der gesetzlichen Unfallversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen; Gewährung ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haushaltshilfe als sonstige Leistung gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII - Anspruch unabhängig von Voraussetzungen gem. §§ 42 SGB VII i.V.m. 54 SGB IX - Anspruch auf Leistung dem Grunde nach - Ermessen lediglich bzgl. Art, Umfang etc. der Leistung - finanzielle Situation kann ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 7; SGB VII § 39; SGB V § 38
    Haushaltshilfe als Leistung für Unfallopfer aus den MItteln der gesetzlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Gewährung von Haushaltshilfe in der gesetzlichen Unfallversicherung; Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen; Gewährung von Haushaltshilfe als sonstige Leistung; Ermessen des Unfallversicherungsträgers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 472
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.05.2000 - L 5 U 18/99

    Zur Höhe des Kostenerstattungsanspruchs für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 190/12
    Hierzu war bereits zu der Vorgängervorschrift in § 569a Nr. 5 Reichsversicherungsordnung (RVO) anerkannt, dass auch die Gewährung von Haushaltshilfe zu den sonstigen Leistungen gehören kann ( Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 25. Mai 2000 - L 5 U 18/99 - juris; Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Rdschr VB 134/76: Haushaltspflege bei alleinstehenden Verletzten, die wegen der Verletzungsfolgen ihren Haushalt nicht allein versorgen können ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2013 - L 3 U 276/10

    Anspruch des durch einen Arbeitsunfall Geschädigten auf Kostenerstattung für eine

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2014 - L 3 U 190/12
    In Abgrenzung zu §§ 42 SGB VII, 54 SGB IX beinhaltet der Ermessensspielraum bei Leistungen nach § 39 Abs. 1 SGB VII aber auch die Möglichkeit, nur einen Teil der erforderlichen Kosten zu übernehmen oder bloße Zuschüsse zu gewähren ( Senatsurteil vom 30. Oktober 2013 - L 3 U 276/10; Krasney aaO, Rn 10; Streubel in: LPK-SGB VII, 4. Aufl, § 39 Rn 11 ).
  • LSG Hessen, 21.10.2016 - L 9 U 40/16

    Erstattung von Kosten für eine Haushaltshilfe nach dem SGB VII

    Dabei ergibt sich aus § 26 Abs. 5 S 1 SGB VII, dass die Unfallversicherungsträger zur Deckung eines festgestellten, aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu behebenden Bedarfs verpflichtet sind, ihnen aber im Hinblick auf Art, Umfang und Durchführung der Rehabilitationsmaßnahmen ein Ermessen zusteht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. März 2014 - L 3 U 190/12 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2017 - L 16/3 U 135/15
    § 39 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII stellt vielmehr eine selbstständige Anspruchsgrundlage der Haushaltshilfe dar, wobei offen bleiben kann, ob es sich hierbei um eine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder um eine ergänzende Leistung handelt (Benz in: Hauck/Noftz, SGB VII, Stand August 2013, § 26 Rn 33a; vgl zum Ganzen: LSG Niedersachsen-Bremen, 3. Senat, Urteil vom 26. März 2014, - L 3 U 190/12 - ; juris).

    In Abgrenzung zu §§ 42 SGB VII iVm 54 SGB IX beinhaltet der Ermessenspielraum bei Leistungen nach § 39 Abs. 1 SGB VII auch die Möglichkeit, nur einen Teil der erforderlichen Kosten zu übernehmen oder bloße Zuschüsse zu gewähren (Streubel in: LPK-SGB VII, 4. Aufl, § 39 Rn 11; Krasney aaO; Urteile des 3. Senats des LSG vom 30. Oktober 2013 - L 3 U 276/10- und vom 26. März 2014 - L 3 U 190/12).

    Bei ihrer Entscheidung kann sie auch die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit des Klägers berücksichtigen (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. März 2014 - L 3 U 190/12 Rn 28 mwN).

  • BSG, 09.02.2017 - B 2 U 275/16 B
    Dabei ergibt sich aus § 26 Abs. 5 S 1 SGB VII, dass die Unfallversicherungsträger zur Deckung eines festgestellten, aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu behebenden Bedarfs verpflichtet sind, ihnen aber im Hinblick auf Art, Umfang und Durchführung der Rehabilitationsmaßnahmen ein Ermessen zusteht (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. März 2014 - L 3 U 190/12 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2020 - L 14 U 93/20
    Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn es dem Verletzten aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse zuzumuten ist, einen Teil der erforderlichen Kosten selbst zu tragen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. März 2014 - L 3 U 190/12 - LSG Hessen, Urteil vom 21. Oktober 2016 - L 9 U 40/16 -, jeweils in Juris).
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