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   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09   

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https://dejure.org/2010,53195
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09 (https://dejure.org/2010,53195)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2010 - L 1 KR 420/09 (https://dejure.org/2010,53195)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - L 1 KR 420/09 (https://dejure.org/2010,53195)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 12/00 R

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eines Kindes von der Familienversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    § 205 Abs. 1 Satz 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) bezweckte den Schutz der Solidargemeinschaft vor Leistungsaufwendungen für Kinder, wenn ein Elternteil nicht als Beitragzahler Mitglied der sozialen Krankenversicherung ist, obwohl er ein regelmäßiges hohes Einkommen erzielt (vgl. Gerlach, Hauck/Haines, SGB V, § 10 Rdnr. 90, BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 20 S. 87).

    § 10 Abs. 3 SGB V beinhaltet die verfassungsrechtlich zulässige Systemabgrenzung zwischen GKV und PKV (BSG SozR 3- 2500 § 10 Nr. 20 S. 88; Nr. 21 S. 98).

    Diesen Weg hat der Gesetzgeber in der Pflegeversicherung mit § 110 Abs. 1 Nr. f iVm § 25 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Elftes Buch -SGB XI- beschritten - beitragsfreie Mitversicherung von Kindern des Versicherungsnehmers in der privaten Pflegeversicherung (vgl. Peters, Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht Bd. 1 Stand: Januar 2009, § 10 Rdnr. 35; April 2009 § 221 Rdnr. 4; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 20 S.91).

    Das BSG hat ebenfalls mit Urteilen vom 25. Januar 2001 bereits entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, dass die Ausschlussregelung des § 10 Abs. 3 SGB V nur die Kinder verheirateter Eltern erfasst, nicht aber unter sonst gleichen Verhältnissen die Kinder nicht verheirateter oder geschiedener Eltern, insbesondere nicht die Kinder von Eltern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 20; bestätigt durch BVerfGE 107, 205 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 1).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 1 BvR 624/01

    Zum Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der Familienversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    Nach dem Urteil des BVerfG vom 12. Februar 2003 - 1 BvR 624/01 - genügten die Merkmale, an die der Gesetzgeber in § 10 Abs. 3 SGB V den Ausschluss von Kindern aus der Familienversicherung knüpfe, den Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes zu Art. 3 Abs. 1 GG.

    Zwar hat das BVerfG (Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 BvR 624/01= BVerfGE 107, 205=SozR 4-2500 § 10 Nr. 1), wie die Kläger zutreffend vortragen, ausgeführt, das § 10 Abs. 3 SGB V Ehegatten benachteiligt, soweit deren Kinder nach dieser Vorschrift von der Familienversicherung ausgeschlossen sind, gegenüber solchen Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen und deren Kinder deshalb beitragsfrei mitversichert sind.

    Das BSG hat ebenfalls mit Urteilen vom 25. Januar 2001 bereits entschieden, dass es nicht zu beanstanden ist, dass die Ausschlussregelung des § 10 Abs. 3 SGB V nur die Kinder verheirateter Eltern erfasst, nicht aber unter sonst gleichen Verhältnissen die Kinder nicht verheirateter oder geschiedener Eltern, insbesondere nicht die Kinder von Eltern in nichtehelicher Lebensgemeinschaft (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 20; bestätigt durch BVerfGE 107, 205 = SozR 4-2500 § 10 Nr. 1).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 8/00 R

    Zahl der Kinder beim Ausschluß aus der Familienversicherung unerheblich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    Der Familienversicherung liegt weiter die Vorstellung zu Grunde, dass in den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nur Kinder beitragsfrei einbezogen werden sollen, bei denen bei typisierender Betrachtungsweise hauptsächlich der gesetzlich versicherte Elternteil Unterhalt zu leisten hat und denen eine eigene Beitragszahlung nicht zugemutet werden kann (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 21 S. 98).

    Wenn dies nicht der Fall ist, soll für den Krankenversicherungsschutz des Kindes nicht durch eine beitragsfreie Anbindung einer Versicherung des Kindes an die Stammversicherung des Mitgliedes in der GKV, sondern aus den Einkünften des Elternteils gesorgt werden, der nicht Mitglied der GKV (vgl. BSGE 70, 13, 18 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6), aber in der Regel privat versichert ist (BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 21 S. 98).

  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    wehren (vgl. BSGE 72, 292, 293 = SozR-2500 § 10 Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 5 S. 22, Nr. 6 S. 29, Nr. 20 S. 86).

    Nach der Rechtsprechung des BSG hat die Klägerin zu 1. ein Feststellungsinteresse für eine Klage, dass ihre Angehörigen nach § 10 versichert sind (vgl. BSGE 72, 229 = SozR 3-2500 § 10 Nr. 2).

  • BSG - B 12 KR 16/06 R (anhängig)
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    Insoweit sei auch auf das Urteil des BSG vom 29. Juli 2003 - B 12 KR 16/06 R zu Art. 6 GG und § 10 Abs. 3 SGB V zu verweisen.
  • BVerfG, 07.04.2010 - 1 BvR 810/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe des Bundeszuschusses zur gesetzlichen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    Im Übrigen hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Höhe des Bundesszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung nach § 221 Abs. 1 SGB V in der Fassung des GKV-WSG richtet, nicht zur Entscheidung angenommen und ausgeführt, dass ein Anspruch aus Art. 3 und 6 GG auf Unterlassung der Verwendung von Steuereinnahmen des Bundes für den Bundesszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht besteht (BVerfG, Beschluss vom 7. April 2010 - 1 BvR 810/08).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    Im Hinblick auf konkrete Folgerungen für die einzelnen Rechtsgebiete und Teilsysteme, in denen der Familienlastenausgleich zu verwirklichen ist, besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 110, 412, 436 mit Hinweis auf BVerfGE 87, 1, 36; 99, 165, 178).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    Im Hinblick auf konkrete Folgerungen für die einzelnen Rechtsgebiete und Teilsysteme, in denen der Familienlastenausgleich zu verwirklichen ist, besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 110, 412, 436 mit Hinweis auf BVerfGE 87, 1, 36; 99, 165, 178).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 35/00 R

    Krankenversicherung - Ausschluß der Familienversicherung - Beitragsbemessung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    Soweit Kinder von der Familienversicherung ausgeschlossen sind, weil sie einem anderen Sicherungssystem zugewiesen sind, muss nach der Rechtsprechung des BSG ein von Art. 6 GG gebotener Schutz der Familie in diesem Sicherungssystem angeboten werden (vgl. BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 36 S. 178).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2010 - L 1 KR 420/09
    Im Hinblick auf konkrete Folgerungen für die einzelnen Rechtsgebiete und Teilsysteme, in denen der Familienlastenausgleich zu verwirklichen ist, besteht grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 110, 412, 436 mit Hinweis auf BVerfGE 87, 1, 36; 99, 165, 178).
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06

    Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

  • BSG, 10.03.1994 - 12 RK 4/92

    Betriebsrente - Zahlbetrag - Höhe - Familienversicherung

  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Leistungsausschluss bei

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