Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21433
LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20 (https://dejure.org/2021,21433)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26.05.2021 - L 3 KA 22/20 (https://dejure.org/2021,21433)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - L 3 KA 22/20 (https://dejure.org/2021,21433)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,21433) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz - Ermächtigung zum Betrieb einer Außenstelle in den Räumlichkeiten eines anderen Krankenhauses - keine Ausweisung im Krankenhausplan als Standort einer psychiatrischen Abteilung erforderlich - Umfang der ...

  • rechtsportal.de

    Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz; Begriff der Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 3 KA 85/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Aus der Systematik des SGB V folgt dabei, dass nach § 118 SGB V nur Krankenhäuser ermächtigt werden können, die gemäß § 108 SGB V zur Teilnahme an der stationären Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, dh Hochschulkliniken, Plankrankenhäuser oder Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben (Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 85/10, juris, und hierzu BSG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - B 6 KA 1/14 B, juris; Köhler-Hohmann aaO, Rn 27) .

    Da die im Fall einer Ermächtigung zu erwartenden Einnahmen im vorliegenden Fall nicht bestimmbar sind, nimmt der Senat dabei nach stRspr (Urteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 85/10; Urteil vom 4. November 2015 - L 3 KA 88/11) im Wege der Schätzung pro voraussichtlichem Ermächtigungsjahr einen Betrag von 20.000 Euro an.

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Dies folgt daraus, dass sie aufgrund des Sicherstellungsauftrags gemäß § 75 Abs. 1 SGB V die Mitverantwortung für eine den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entsprechende Durchführung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung haben (BSG, Urteil vom 17. November 1999 - B 6 KA 15/99 R, SozR 3-5525 § 20 Nr. 1; Urteil vom 13. Mai 2015 aaO) .

    bb) Die streitgegenständliche Ambulanz, die in K. betrieben werden soll, ist eine "Einrichtung" iSv § 118 Abs. 4 SGB V. Dabei ist unter einer Einrichtung - entsprechend den Grundvoraussetzungen dieses im SGB V an verschiedenen Stellen erwähnten Begriffs - eine räumlich und sachlich abgrenzbare Einheit zu verstehen (BSG, Urteil vom 13. Mai 2015 - B 6 KA 25/14 R, SozR 4-5520 § 19 Nr. 3, mwN) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2015 - L 3 KA 88/11

    Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung; Im

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Da die im Fall einer Ermächtigung zu erwartenden Einnahmen im vorliegenden Fall nicht bestimmbar sind, nimmt der Senat dabei nach stRspr (Urteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 85/10; Urteil vom 4. November 2015 - L 3 KA 88/11) im Wege der Schätzung pro voraussichtlichem Ermächtigungsjahr einen Betrag von 20.000 Euro an.
  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 15/91

    Isolierte Anfechtbarkeit der einem begünstigenden Verwaltungsakt beigefügten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Wie in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen, in denen die Zulassungsgremien einen Versorgungsbedarf prüfen müssen (vgl zB BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 6 KA 21/08 R, SozR 4-2500 § 101 Nr. 6; Urteil vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91, SozR 3-2500 § 116 Nr. 2), kommt ihnen dabei ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
  • BSG, 14.05.2014 - B 6 KA 1/14 B

    Krankenversicherung - Ermächtigung eines psychiatrischen Krankenhauses zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Aus der Systematik des SGB V folgt dabei, dass nach § 118 SGB V nur Krankenhäuser ermächtigt werden können, die gemäß § 108 SGB V zur Teilnahme an der stationären Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, dh Hochschulkliniken, Plankrankenhäuser oder Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben (Senatsurteil vom 27. November 2013 - L 3 KA 85/10, juris, und hierzu BSG, Beschluss vom 14. Mai 2014 - B 6 KA 1/14 B, juris; Köhler-Hohmann aaO, Rn 27) .
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 21/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Beurteilung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Wie in anderen gesetzlich vorgesehenen Fällen, in denen die Zulassungsgremien einen Versorgungsbedarf prüfen müssen (vgl zB BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 6 KA 21/08 R, SozR 4-2500 § 101 Nr. 6; Urteil vom 27. Februar 1992 - 6 RKa 15/91, SozR 3-2500 § 116 Nr. 2), kommt ihnen dabei ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu.
  • BSG, 06.06.1984 - 6 RKa 7/83

    Krankenhausarzt - Beteiligung eines Krankenhausarztes - Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Der Senat hat die Notwendigkeit der geltend gemachten Ermächtigung deshalb nicht selbst zu untersuchen, sondern nur zu prüfen, ob der vom Beklagten getroffenen Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Zulassungsinstanzen die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten haben und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet haben, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 6. Juni 1984 - 6 RKa 7/83, SozR 5520 § 29 Nr. 5) .
  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 3/21 R
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG), nicht zuletzt wegen des beim BSG bereits anhängigen Revisionsverfahrens B 6 KA 3/21 R.
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Allein daraus, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen gemäß § 96 Abs. 4 SGB V den Berufungsausschuss gegen die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse anrufen können, ergibt sich die im Rechtsmittelverfahren außerdem vorauszusetzende materielle Beschwer noch nicht (BSG, Urteil vom 9. Juni 1999 - B 6 KA 76/97 R, SozR 3-5520 § 44 Nr. 1) .
  • BSG, 24.03.2016 - B 12 KR 6/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit zwischen Bürger und Krankenkasse

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2021 - L 3 KA 22/20
    Denn die Rechtsmittelbefugnis eines Beigeladenen wirkt spiegelbildlich als Belastung des in der Vorinstanz obsiegenden Hauptbeteiligten - hier: der Klägerin - und ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn aufgrund der Bindungswirkung des vorinstanzlichen Urteils eigene (subjektive) Rechtspositionen des Beigeladenen auf dem Spiel stehen (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 31. Januar 1969 - IV C 83.66, BVerwGE 31, 233 ; BSG, Urteil vom 24. März 2016 - B 12 KR 6/14 R, SozR 4-2500 § 5 Nr. 27).
  • BSG, 28.03.2019 - B 3 KR 2/18 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsschutz gegen Nutzenbewertungsbeschluss und

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 32/93

    Kinderarzt - Zulassung - Vertragsarzt - Sozialpädiatrisches Zentrum

  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 83.66

    Beschwer durch die Stellung als Beigeladener - Rechtsmittel der Hauptbeteiligten

  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 49/94

    Begriff der psychiatrischen Institutsambulanz

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 26/95

    Notwendige Beiladung bei Zulassungsstreitigkeiten, Ermächtigung zur Teilnahme an

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 18/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung -

  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 15/99 R

    Zulassung eines Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur vertragszahnärztlichen und zur

  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 3/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz - Erreichbarkeit

    Dies trifft auch auf die Ermächtigung nach § 118 Abs. 4 SGB V zu (vgl LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.5.2021 - L 3 KA 22/20 - juris RdNr 55; LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 1.6.2021 - L 4 KA 3/20 - juris RdNr 20; SG Nürnberg Urteile vom 27.10.2021 - S 13 KA 9/17, S 13 KA 8/19 - jeweils juris RdNr 35; zum Gestaltungsspielraum bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Ermächtigung nach Abs. 2 Satz 2: BSG Urteil vom 28.1.2009 - B 6 KA 61/07 R - BSGE 102, 219 = SozR 4-2500 § 118 Nr. 1, RdNr 30 f) .

    Vielmehr ist in erster Linie entscheidend, ob das Angebot der bereits nach Abs. 1 und 2 oder nach Abs. 4 ermächtigten PIA ausreicht, einen bestehenden Bedarf bei den wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung auf die Behandlung durch ein Krankenhaus angewiesenen Versicherten zu decken (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.5.2021 - L 3 KA 22/20 - juris RdNr 57; Kremer/Wittmann, Vertragsärztliche Zulassungsverfahren, 4. Aufl 2021, RdNr 1227; Ladurner, Ärzte-ZV/Zahnärzte-ZV, 2017, § 118 SGB V RdNr 26: es gehe "nicht um die psychiatrische Versorgung schlechthin"; Rademacker in Hauck/Noftz, SGB V, Werkstand 2022, § 118 RdNr 23; vgl auch BSG Urteil vom 17.2.2016 - B 6 KA 6/15 R - BSGE 120, 254 = SozR 4-2500 § 119 Nr. 2, RdNr 28 mwN zu SPZ) .

    Folglich kann es bei der Bedarfsprüfung in Bezug auf die Gruppe der Versicherten, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung auf die ambulante Behandlung durch Krankenhäuser nach Abs. 1 oder 2 angewiesen sind, in der Regel auf die allgemeine Versorgungssituation bei den Vertragsärzten (Wartezeiten, freie Behandlungskapazitäten) nicht ankommen (ähnlich LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.5.2021 - L 3 KA 22/20 - juris RdNr 58, vgl aber auch RdNr 59: evtl begleitende Auskünfte der niedergelassenen Ärzte und Therapeuten etwa über Kenntnisse von Wartezeiten in den PIAs) .

  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 13/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - psychiatrische Institutsambulanz (PIA) -

    Sie finanzieren sich allein aus der Vergütung der Krankenkassen (§ 120 Abs. 2 SGB V; vgl dagegen § 4 KHG zur dualen Finanzierung der Krankenhäuser) und sind nicht Gegenstand der der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser dienenden Krankenhausplanung (vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.5.2021 - L 3 KA 22/20 - KrV 2021, 201 RdNr 47) .

    Zu Recht führt die Klägerin insoweit an, dass der Begriff der Einrichtung lediglich auf eine räumlich und sachlich abgrenzbare Einheit verweist (vgl BSG Urteil vom 13.5.2015 - B 6 KA 25/14 R - BSGE 119, 79 = SozR 4-5520 § 19 Nr. 3, RdNr 37 zum MVZ; vgl auch LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.5.2021 - L 3 KA 22/20 - KrV 2021, 201 RdNr 39) .

    Eine (im Ermächtigungsbeschluss dann auch so aufzunehmende) Verpflichtung, in der Institutsambulanz - etwa im Interesse der personellen Behandlungskontinuität nach Sektorenwechsel - in jedem Fall nur Personal der stationären Einrichtung einzusetzen, kann der Regelung nicht entnommen werden (so aber wohl Bogan in BeckOK Sozialrecht, Stand 1.3.2022, SGB V, § 118 RdNr 28 unter Hinweis auf LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.5.2021 - L 3 KA 22/20 - KrV 2021, 201) , auch wenn dies wegen des während einer stationären Behandlung möglicherweise aufgebauten besonderen Vertrauensverhältnisses zu den behandelnden Ärzten (vgl LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.9.2004 - L 10 KA 33/03 - juris RdNr 31; SG Marburg Urteil vom 23.5.2007 - S 12 KA 33/06 - juris RdNr 30; vgl auch Mrozynski, SGb 1996, 494, 495) vielleicht wünschenswert wäre (zur Gewährleistung der Behandlungskontinuität durch die PIA vgl auch § 5 Abs. 1 Satz 2 der "Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß § 118 Abs. 2 SGB V" vom 30.4.2010, DÄ 2010, 329, zuletzt geändert durch Änderungsvereinbarung vom 19.9.2019, DÄ 2019, A-2261, mit Wirkung vom 1.10.2019; im Folgenden: PIA-Vereinbarung) .

    Dann kann aber auch nicht verlangt werden, dass personelle und sächliche Mittel des Krankenhauses in der PIA-Außenstelle zwingend zur Verfügung gestellt werden (aA Bogan in BeckOK Sozialrecht, Stand 1.3.2022, SGB V, § 118 RdNr 28 und wohl LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 26.5.2021 - L 3 KA 22/20 - KrV 2021, 201, RdNr 51: Dem Versorgungszweck des § 118 Abs. 1 bzw 2 SGB V sei im Falle des Abs. 4 dadurch Genüge getan, dass in der Außenstelle die Behandlung durch Ärzte wahrgenommen werde, die bei einem zugelassenen Krankenhaus beschäftigt sind) .

  • LSG Hamburg, 26.08.2021 - L 1 KR 120/20

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - einmalige

    Denn eine Anschlussberufung gem. § 202 SGG i.V.m. § 524 ZPO ist nur möglich, wenn die Beigeladene auf Seiten der Berufungsbeklagten steht (vgl. BSG, Urt. v. 31.07.1963 - 3 RK 46/59; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 26.05.2021 - L 3 KA 22/20, Rn. 30).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht